TK-Wildschaden ohne Rechnung repariert, was passiert bei einem zweiten Schaden?

Ich habe einmal ein Wildschaden gehabt , versicherung hat schon Teil Kasko betzahlt, ich habe das privat repariert ohne Werkstatt, ich habe Angst das nochmal ein Wild Schaden kommt . Habe kein Reparatur Rechnung .was man machen soll?

17 Antworten
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. Juni 2025 um 12:39:50 Uhr:
selbst das scheint heutzutage nicht mehr auszureichen wie ich hier jetzt schon öfters gelesen habe

Es ist inzwischen eine Million mal von fachkundiger Hand beschrieben worden.

Als Nachweis dient eine mit dem Gutachten korrepondierende Rechnung über die Reparatur, dabei muss der Reparaturweg gem. Gutachten eingehalten worden sein.

Alles andere ist Kokolores oder Wissensstand der frühen 70er.

Und nein - kein Gutachter der halbwegs bei Verstand ist wird eine sach- und fachgerechte Reparatur bestätigen wenn er diese nicht Schritt für Schritt begleitet hat und die Rechnungen über die Teile vorliegen.

Ich muss meine Aussage, die ich oben gemacht habe ein wenig konkretisieren.

Dazu meine letzten Unfälle mit meinem GL.

Ich hatte einen Sturmschaden und 3 Wochen später einen Unfall vorn Rechts.

Sturmschaden Motorhaube Kotflügel vorn Rechts.

Beim Unfall Gutachten, stand z.B. Lenkgetriebe erneuern, Spurstange erneuer, Felge erneuern, Oberer- und Untererquerlenker erneuer usw. drin.

Dann ca. 1 Jahre später, wieder ein Unfall vorn Rechts. Eine Frau ist mir beim ein Parken auf vorn Rechts gegen den Kotflügel und Vorderrad gefahren.

Zum Gutachter, da habe ich auch gleich die Gutachten vom Sturmschaden und Unfall vorgelegt. Der Gutachter wollte dann auch die Rechnungen für die Reparaturen sehen.

Er sage, wenn er jetzt wieder das Lenkgetriebe aufschreibt und ich nicht nachweisen könnte, das es wie es im Gutachten stehen würde nicht gemacht wurde, dann würde die Versicherung die Kosten dafür aus dem Gutachten streichen, da diese Reparatur bereits gezahlt wurde aber nicht ausgeführt wurde. Das gleich wäre mit der Felge usw.

Auf gut Deutsch, wenn man einen ähnlichen Schaden hat. z.B. vorn Rechts und man nicht nachweisen kann, dass der letzte Schaden vorn rechts Fachmensch behoben wurde, dann könnte die Versicherung das Gutachten kürzen, da sie davon aus geht das man einen und denselben Schaden zweimal bezahlt bekommen möchte.

Und das halte ich für vollkommen legitim.

Deine Antwort
Ähnliche Themen