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Wiedereinscheren nach Überholvorgang

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 16:31

Hallo zusammen,

mir fällt es in letzter Zeit immer öfter auf,das nach dem

überholen viel zu früh,bzw.viel zu dicht vor dem Überholten

wieder eingeschert wir.Dabei ist es völlig egal,

wer oder was überholt wird.

Muß das denn sein? 2 Meter oder weniger vor einem anderen

reinziehn? Und dabei oft nicht mal zu blinken?!

Im interresse der Sicherheit(und auch das der hintere nicht so

viel Dreck abbekommt) wäre es doch ratsam ein paar Meter weiter

zu fahren und darauf zu warten,bis der Überholte Lichtzeichen

gibt.

In diesem Sinn,gute Fahrt.

P.s.Nein ich werde nicht ständig überholt;)

Beste Antwort im Thema
am 25. Oktober 2012 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

..........

Das ist so nicht (mehr) ganz richtig lieber Transportcampus.

Ich selbst habe 2 x erfolgreich die Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Aufgrund gängiger Rechtsprechung ist ein erhobener Tatvorwurf nicht immer ahndungswürdig.

(OLG Hamm - NZV 2009, 302 )

Ausgehend vom Zweck des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO, Behinderungen durch überlange Überholvorgänge zu verhindern, dürfe hier aber nicht einseitig des Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden; auch gegenüber Lkw auf zweispurigen Autobahnen sei ein faktisches Überholverbot zu vermeiden. Eine Ahndung komme dabei nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss tatsächlich unangemessen behindert werde. Ahndungswürdig sei ein derartiges Überholen dann, wenn es eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nehme und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert werde.

Beide Faktoren sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine Ahndung des erhobenen Tatvorwurfs. Eine Ahndung wäre gleichbedeutend mit einem generellen LKW-Überholverbot, - ohne das die erforderliche Beschilderung durch das Zeichen 277 StVO

erfolgt wäre

In der Quintessenz hat hier ein Oberlandesgericht mal zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden - und dieses Urteil ist für alle deutschen Gerichte bindend, so lange es kein höherinstanzliches Urteil gibt.

Also des Nachts, mit wenig Verkehrsaufkommen - kann ich z.B. auf 3-spurigen Autobahnen überholen - selbst wenn es 6 Minuten dauert, da die linke Spur für das schnellere Vorankommen immer noch zur Verfügung steht.

Auf 2-spurigen Autobahnen sollte man schon aufpassen, das sich hinter einem nicht ein Stau von mehr als 4 Fahrzeugen bildet.

Man muss den schnelleren PKW Verkehr schon längerfristig behindern.

Am Tage - und bei hohem Verkehrsaufkommen sieht die Lage natürlich schon wieder anders aus..

http://www.justiz.nrw.de/.../4_Ss_OWi_629_08beschluss20081029.html

 

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Finde ich auch nicht okay. Aber viele blinken einem ja nichtmal auf, wenn man vorbei ist.

Krönung war neulich auf der A3 bei Köln ein goldener MAN TGX mit Kühlauflieger. Firma aus dem Landkreis Kleve. Ich war unterwegs mit Actros MP3 1844 und leerem Auflieger. Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte. Aber lichthupe hat er mir nicht gegeben. Was ich damit sagen will: viele blinken einem nicht auf, was ich äusserst asozial finde. ..........

Ich komme nicht umhin, auch hier meinen Senf dazu zu geben.

Der Überholende hat seinen gesamten Überholvorgang bis zum Ende zu überblicken!

Dazu gehört die Kenntnis, dass ein schwer beladener LKW auf abschüssiger Strecke

schneller werden wird.

Kein Kollege wird seinen LKW auf abschüssiger Strecke abbremsen, damit eine schnellerer

ihn besser überholen kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob er seine Geschwindigkeit nun auf 82, 90, 94 oder 97+ km/h

erhöhen wird, und gerade Berufskollegen sollten wissen, dass er diese Geschwindigtkeit

für den nächsten Berg auch braucht.

Gerade wenn ich leer - oder mit wenig Gewicht unterwegs bin - räume ich dem schwereren LKW

diese Möglichkeit auch explizit ein, und verzichte eben aufs Überholen bis zum nächsten Berg.

Alles andere wäre egoistisch und unkollegial.

und noch zum Thema Lichthupe zum Einscheren.

Ich habe mir es abgewöhnt, die Kollegen mittels Lichthupe reinzuwinken.

Hat er nämlich den vorgeschrieben Abstand erreicht - ist er sowieso längst drin.

Winke ich ihn vor Erreichen des Sicherheitsabstands hinein, zahle ich genauso viel

wie der Einscherende.

Man kann seinen Sicherheitsabstand nicht per Lichthupe abtreten, weil man meint

in 20 oder 25 Sekunden hat man ihn ja wieder eingehalten.

Winkt man ihn rein - zahlen beide.

Zieht er zu früh rüber - zahlt der Überholende alleine.

Das hat nichts mit asozial zu tun.

 

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Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 14:28

@SpeedPiet

Das du keine Ahnung hast,hast du mehrfach bewiesen!

Das du nivealos bist,mit deinem letzten Eintrag auch.

Und noch was,beleidigen lasse ich mich

auch nicht!

86km/h ist eine angenehme Reisegeschwindigkeit,mit der man kaum überholt

wird und selbst kaum überholen muß.

Aber was schreib ich das,für dich ist der LKW und dessen Fahrer der böse.

Sollst deine Meinung haben.

Ich weiß,das ohne die Gattung LKW Fahrer in diesem unseren Lande nix

läuft und deshalb kann ich über solche Laberbacken und Weltverbesserer

wie dich nur müde:D

am 30. Oktober 2012 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Tja, das haben dann wohl Fahrer wie du verbockt, die wegen einem fiktiven (nicht vorhandenem) Zeitgewinn Autofahrer aufhalten weil sie meinen sie wären 2 km/h schneller als ein anderer LKW.

Das ist doch auch ganz weit her geholt. In der Regel haut das mit dem Überholen zwischen LKW sehr gut hin. Natürlich gibt es ausnahmen. Aber wenn sich hier schon die Pofies untereinander so wenig toleranz aufbringen, ist das bedauerlich.

Zitat:

Also kannst du dir dann mal schön an die eigene Nase fassen, weil Fahrer wie du es zu verantworten haben falls eine solche Regelung kommen sollte.

Blaib doch mal locker. Wegen der wenigen Fahrer bei denen die Überholzeit nicht passt würde bestimmt kein generelles LKW-Überholverbot kommen. Da ist sogar der ADAC wieder von weg. Und die Politik hat da auch schon eine ganze Menge unnötiger Schilder wieder gefällt.

Und wie @bandit1175 schreibt, sind 86 km/h durchaus O.K. Damit kommt er bei dem Verkehr, den wir heute haben, auf der BAB vielleicht mal auf einen Schnitt von etwas über 70 km/h. Also wozu die Aufregung?

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

 

Und wie @bandit1175 schreibt, sind 86 km/h durchaus O.K. Damit kommt er bei dem Verkehr, den wir heute haben, auf der BAB vielleicht mal auf einen Schnitt von etwas über 70 km/h. Also wozu die Aufregung?

86 km/h sind eben nicht O.K , oder fahrt ihr alle nur in Deutschland.

Holland ,Baustelle, 80 erlaubt,gemessen wurden 83. Könnte für durchaus O-K auf dauer teuer werden ;)

am 30. Oktober 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

 

Und wie @bandit1175 schreibt, sind 86 km/h durchaus O.K. Damit kommt er bei dem Verkehr, den wir heute haben, auf der BAB vielleicht mal auf einen Schnitt von etwas über 70 km/h. Also wozu die Aufregung?

86 km/h sind eben nicht O.K , oder fahrt ihr alle nur in Deutschland.

Holland ,Baustelle, 80 erlaubt,gemessen wurden 83. Könnte für durchaus O-K auf dauer teuer werden ;)

Und was soll uns das jetzt sagen? Geht es hier um Baustellen ?

Auch bei Tempo 80 fallen schwerer beladene LKW an Anstiegen weiter zurück, als ungeladene.

Im übrigen sind die deutschen Autofahrer ja Rekordmeister im Überholen in der Baustelle, selbst wenn die LKW schon 15 km/h über dem Limit fahren......

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

86 km/h sind eben nicht O.K , oder fahrt ihr alle nur in Deutschland.

Holland ,Baustelle, 80 erlaubt,gemessen wurden 83. Könnte für durchaus O-K auf dauer teuer werden ;)

Und was soll uns das jetzt sagen? Geht es hier um Baustellen ?

Das nicht alle so "großzügig" sind wie die Deutschen.

Glaube nicht das die Holländer nur in Baustellen ihre Blitzer "extrascharf" stellen. LKW = 80 Limit. Damit wirst du also in Holland bei 86 jeden Blitzer auslösen.

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 18:29

86km/h fahr ich nur in Deutschland.

In Frankreich fahr ich 89.

Aber da ist man LKW Fahrern gegenüber eh besser eingestellt

am 31. Oktober 2012 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Im übrigen sind die deutschen Autofahrer ja Rekordmeister im Überholen in der Baustelle, selbst wenn die LKW schon 15 km/h über dem Limit fahren......

Soll das heißen, dass in D nur geschwindigkeitsgeile Chaoten unterwegs sind? Genau eine solche Einstellung (15 km/h über Limit) führt doch zu den Diskussionen über mehr Geschwindigkeitskontrollen und LKW-Überholverbote. Und eine 10 km/h höhere Geschindigkeit auf der BAB bringen gerade mal einen Zeitvorteil von 7 Minuten pro Stunde, wenn wenn überhaupt, bei dem Verkehr.

Aber das wird ja alles viel "besser" für die Freunde der transportierenden Zunft. Die EU-Verkehrsminsiter haben beschlossen, dass die Tachografen so auszustatten sind, dass bestimmte Daten (u.a. auch die Geschindigkeitsprofile und -übertretungen) via GPS während der Fahrt auslesbar sind. Und wir haben viele Mautbrücken.... Das wird dann richtig lustig.

am 31. Oktober 2012 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Im übrigen sind die deutschen Autofahrer ja Rekordmeister im Überholen in der Baustelle, selbst wenn die LKW schon 15 km/h über dem Limit fahren......

Soll das heißen, dass in D nur geschwindigkeitsgeile Chaoten unterwegs sind? Genau eine solche Einstellung (15 km/h über Limit) führt doch zu den Diskussionen über mehr Geschwindigkeitskontrollen und LKW-Überholverbote. Und eine 10 km/h höhere Geschindigkeit auf der BAB bringen gerade mal einen Zeitvorteil von 7 Minuten pro Stunde, wenn wenn überhaupt, bei dem Verkehr.

Dazu was lustiges

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=2vpUpGZ8HLA

 

am 31. Oktober 2012 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Dazu was lustiges

http://www.youtube.com/watch?v=2vpUpGZ8HLA

Ja, Klasse. Aber da muss doch was dran sein, wenn es Anlass gibt, dass die harte Satire sich dem Thema annimmt.

am 31. Oktober 2012 um 10:17

Den find ich aber noch besser !!!

hier klicken

am 31. Oktober 2012 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Im übrigen sind die deutschen Autofahrer ja Rekordmeister im Überholen in der Baustelle, selbst wenn die LKW schon 15 km/h über dem Limit fahren......

Soll das heißen, dass in D nur geschwindigkeitsgeile Chaoten unterwegs sind? Genau eine solche Einstellung (15 km/h über Limit) führt doch zu den Diskussionen über mehr Geschwindigkeitskontrollen und LKW-Überholverbote. Und eine 10 km/h höhere Geschindigkeit auf der BAB bringen gerade mal einen Zeitvorteil von 7 Minuten pro Stunde, wenn wenn überhaupt, bei dem Verkehr.

Aber das wird ja alles viel "besser" für die Freunde der transportierenden Zunft. Die EU-Verkehrsminsiter haben beschlossen, dass die Tachografen so auszustatten sind, dass bestimmte Daten (u.a. auch die Geschindigkeitsprofile und -übertretungen) via GPS während der Fahrt auslesbar sind. Und wir haben viele Mautbrücken.... Das wird dann richtig lustig.

Quelle dazu ?

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

 

Soll das heißen, dass in D nur geschwindigkeitsgeile Chaoten unterwegs sind? Genau eine solche Einstellung (15 km/h über Limit) führt doch zu den Diskussionen über mehr Geschwindigkeitskontrollen und LKW-Überholverbote. Und eine 10 km/h höhere Geschindigkeit auf der BAB bringen gerade mal einen Zeitvorteil von 7 Minuten pro Stunde, wenn wenn überhaupt, bei dem Verkehr.

Aber das wird ja alles viel "besser" für die Freunde der transportierenden Zunft. Die EU-Verkehrsminsiter haben beschlossen, dass die Tachografen so auszustatten sind, dass bestimmte Daten (u.a. auch die Geschindigkeitsprofile und -übertretungen) via GPS während der Fahrt auslesbar sind. Und wir haben viele Mautbrücken.... Das wird dann richtig lustig.

Quelle dazu ?

Da ist schon was dran.

Allerdings gehts dabei um die Spezielisten,die mit 100 und nochmehr

Bergab rauschen und nicht um die,die konstant

88-89 fahren.

@transporcampus

7km in der Stunde,laß es wegen mir auch nur 4 km in der Stunde

sein,was du schneller bist.Rechne das hoch,auf die Wochenlenkzeit

und du wirst schnell erkennen,daß das entscheidet ob ich Freitag

bei Frau und Kindern bin oder nicht!

daten via GPS übertragen........ BLÖDSINN

zur zeit ist nur angedacht daten aus dem bereich fehler/ereignisse und technische daten zu übertragen.

diese dürfen aber nur, so der momentane stand der entschließung aber beschlossen ist noch gar nix:

Zitat:

Die Daten werden von den Kontrollbehörden nur für die Dauer einer Verkehrskontrolle gespeichert und spätestens zwei Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht, es sei denn, die Daten lassen eine Manipulation oder einen Missbrauch des Fahrtenschreibers vermuten . Bestätigt sich der Verdacht einer Manipulation oder eines Missbrauchs im Laufe der anschließenden Verkehrskontrolle nicht, so werden die übertragenen Daten gelöscht. Daten betreffend die Fahrzeugkennung oder einen technischen Parameter, die keine personenbezogenen Daten umfassen, können von Kontrollbehörden für statistische Zwecke verwendet werden.

die angedachten daten sind zur zeit:

Zitat:

Bei der Kommunikation dürfen nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Verkehrskontrolle notwendig sind. Diese Daten beziehen sich auf folgende vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Ereignisse oder Daten:

– letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung

– längste Unterbrechung der Stromversorgung

– Sensorstörung

– Datenfehler Weg und Geschwindigkeit

– Datenkonflikt Fahrzeugbewegung

– Fahren ohne gültige Karte

– Einstecken der Karte während des Lenkens

– Zeiteinstellungsdaten

– Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen

– amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

Daten über die Identität und die Staatsangehörigkeit des Fahrers werden nicht übertragen.

stell mir gerade vor auf jeder mautbrücke hockt nen kleiner uniformierter mit nen PDA oder laptop und versucht die daten zu erhaschen. der an der 10ten hat dann alle daten beisammen für eine kontrolle

Und nicht zu vergessen , daß sehr viele immer häufiger ohne irgendwelchen Druck von hinten, also ohne folgenden Verkehr trotzdem mit einem Abstand von 2 Metern und ohne zu blinken einscheren. Warum ??? Lichthupe gebe ich immer, aber immer nur dann wenn ich den nötigen Abstand erkenne, wobei es nicht genau 50 Meter sein müssen, aber alles im einstelligen Beriech ist zum kotzen, und das Tag täglich. Naja, 40 Jahre hab ich hinter mir, da werde ich die letzten 2 auch noch schaffen. Allen anständigen hier, weiterhin Schrott und Gebührenfreie Fahrt.

Danke gleichfalls. Und eine 12 Jahre alte Leiche zu schänden ist glaube ich neuer Rekord hier ;)

 

Gruß

Andre

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