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Wiedereinscheren nach Überholvorgang

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 16:31

Hallo zusammen,

mir fällt es in letzter Zeit immer öfter auf,das nach dem

überholen viel zu früh,bzw.viel zu dicht vor dem Überholten

wieder eingeschert wir.Dabei ist es völlig egal,

wer oder was überholt wird.

Muß das denn sein? 2 Meter oder weniger vor einem anderen

reinziehn? Und dabei oft nicht mal zu blinken?!

Im interresse der Sicherheit(und auch das der hintere nicht so

viel Dreck abbekommt) wäre es doch ratsam ein paar Meter weiter

zu fahren und darauf zu warten,bis der Überholte Lichtzeichen

gibt.

In diesem Sinn,gute Fahrt.

P.s.Nein ich werde nicht ständig überholt;)

Beste Antwort im Thema
am 25. Oktober 2012 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

..........

Das ist so nicht (mehr) ganz richtig lieber Transportcampus.

Ich selbst habe 2 x erfolgreich die Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Aufgrund gängiger Rechtsprechung ist ein erhobener Tatvorwurf nicht immer ahndungswürdig.

(OLG Hamm - NZV 2009, 302 )

Ausgehend vom Zweck des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO, Behinderungen durch überlange Überholvorgänge zu verhindern, dürfe hier aber nicht einseitig des Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden; auch gegenüber Lkw auf zweispurigen Autobahnen sei ein faktisches Überholverbot zu vermeiden. Eine Ahndung komme dabei nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss tatsächlich unangemessen behindert werde. Ahndungswürdig sei ein derartiges Überholen dann, wenn es eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nehme und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert werde.

Beide Faktoren sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine Ahndung des erhobenen Tatvorwurfs. Eine Ahndung wäre gleichbedeutend mit einem generellen LKW-Überholverbot, - ohne das die erforderliche Beschilderung durch das Zeichen 277 StVO

erfolgt wäre

In der Quintessenz hat hier ein Oberlandesgericht mal zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden - und dieses Urteil ist für alle deutschen Gerichte bindend, so lange es kein höherinstanzliches Urteil gibt.

Also des Nachts, mit wenig Verkehrsaufkommen - kann ich z.B. auf 3-spurigen Autobahnen überholen - selbst wenn es 6 Minuten dauert, da die linke Spur für das schnellere Vorankommen immer noch zur Verfügung steht.

Auf 2-spurigen Autobahnen sollte man schon aufpassen, das sich hinter einem nicht ein Stau von mehr als 4 Fahrzeugen bildet.

Man muss den schnelleren PKW Verkehr schon längerfristig behindern.

Am Tage - und bei hohem Verkehrsaufkommen sieht die Lage natürlich schon wieder anders aus..

http://www.justiz.nrw.de/.../4_Ss_OWi_629_08beschluss20081029.html

 

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Finde ich auch nicht okay. Aber viele blinken einem ja nichtmal auf, wenn man vorbei ist.

Krönung war neulich auf der A3 bei Köln ein goldener MAN TGX mit Kühlauflieger. Firma aus dem Landkreis Kleve. Ich war unterwegs mit Actros MP3 1844 und leerem Auflieger. Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte. Aber lichthupe hat er mir nicht gegeben. Was ich damit sagen will: viele blinken einem nicht auf, was ich äusserst asozial finde. ..........

Ich komme nicht umhin, auch hier meinen Senf dazu zu geben.

Der Überholende hat seinen gesamten Überholvorgang bis zum Ende zu überblicken!

Dazu gehört die Kenntnis, dass ein schwer beladener LKW auf abschüssiger Strecke

schneller werden wird.

Kein Kollege wird seinen LKW auf abschüssiger Strecke abbremsen, damit eine schnellerer

ihn besser überholen kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob er seine Geschwindigkeit nun auf 82, 90, 94 oder 97+ km/h

erhöhen wird, und gerade Berufskollegen sollten wissen, dass er diese Geschwindigtkeit

für den nächsten Berg auch braucht.

Gerade wenn ich leer - oder mit wenig Gewicht unterwegs bin - räume ich dem schwereren LKW

diese Möglichkeit auch explizit ein, und verzichte eben aufs Überholen bis zum nächsten Berg.

Alles andere wäre egoistisch und unkollegial.

und noch zum Thema Lichthupe zum Einscheren.

Ich habe mir es abgewöhnt, die Kollegen mittels Lichthupe reinzuwinken.

Hat er nämlich den vorgeschrieben Abstand erreicht - ist er sowieso längst drin.

Winke ich ihn vor Erreichen des Sicherheitsabstands hinein, zahle ich genauso viel

wie der Einscherende.

Man kann seinen Sicherheitsabstand nicht per Lichthupe abtreten, weil man meint

in 20 oder 25 Sekunden hat man ihn ja wieder eingehalten.

Winkt man ihn rein - zahlen beide.

Zieht er zu früh rüber - zahlt der Überholende alleine.

Das hat nichts mit asozial zu tun.

 

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Gebe dir vollkommen Recht zum Lichthupe mache kommt man gar nicht mehr denn bis man dazu kommt sind die schon lange reingezogen.Mein LKW zeigt mir ja den Abstand an Rekord war ein Pole der vor mir miit 1m Abstand reinzog.

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von worti32

.Mein LKW zeigt mir ja den Abstand an Rekord war ein Pole der vor mir miit 1m Abstand reinzog.

Auf die Osteuropäer wollte ich nicht gleich draufhauen(gibt auch gute)

aber bei denen fällt es besonders auf.

am 24. Oktober 2012 um 17:23

Finde ich auch nicht okay. Aber viele blinken einem ja nichtmal auf, wenn man vorbei ist.

Krönung war neulich auf der A3 bei Köln ein goldener MAN TGX mit Kühlauflieger. Firma aus dem Landkreis Kleve. Ich war unterwegs mit Actros MP3 1844 und leerem Auflieger. Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte. Aber lichthupe hat er mir nicht gegeben. Was ich damit sagen will: viele blinken einem nicht auf, was ich äusserst asozial finde. Besonders bei Nacht und oft sind die positionslampen ja kaputt. Warum auch immer aber dass ich mal nen auflieger habe, wie beide gehen ist wie ein 6er im Lotto. Früher bei dachser habe ich bestimmt über 100 auflieger gefahren. Bei vllt. 5 % gingen alle Lampen.

Bei den Actros MP3 ist das Licht ja immer an. Was ich da an Birnen wechseln muss ist echt nicht mehr normal.

Aber jetzt bin ich ganz schön abgeschweift :-)

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 17:27

Na gut,so Pfosten,wo bergab ,,rollen lassen"hat man ja immer wieder.

Aber du hast schon recht,das aufblenden nach dem überholen hat

stark abgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Na gut,so Pfosten,wo bergab ,,rollen lassen"hat man ja immer wieder.

 

Aber du hast schon recht,das aufblenden nach dem überholen hat

stark abgenommen.

Wie gesagt man kommt ja gar nicht dazu lichthupe zu geben weill schon lange davor wieder rechts rüber gezogen wird.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Na gut,so Pfosten,wo bergab ,,rollen lassen"hat man ja immer wieder.

 

Aber du hast schon recht,das aufblenden nach dem überholen hat

stark abgenommen.

Wie gesagt man kommt ja gar nicht dazu lichthupe zu geben weill schon lange davor wieder rechts rüber gezogen wird.

So siehts aus, ich gebe auch nur die Lichthupe wenn der Abstand für mich ok ist und nicht wenn sein Ende gerade an meinem Spiegel ist.

am 25. Oktober 2012 um 6:26

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

Das will ich sehen, dass jemand, der "ein bisschen" schneller als der Vordermann ist, in 45 Sekunden am anderen LKW vorbei ist, wenn er vorher den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 km/h eingehalten hat.

Ich kenne Speditionen, die haben die Begrenzer konsequent auf 83 km/h eingestellt, weil sie errechnet haben, dass der Verbraucht bei 88 km/h rund 10% höher ist, als bei 83 km/h.

Man soltte sich mal in dem Zusammenhang fragen, was es bei den heutigen Verkehrsverhältnissen den überhaupt zeitlich bringt, zu überholen. Da zieht man nun am Vordermann vorbei, 10 Minuten später steht man im Stau und der Kollege zieht auf der 2. Spur im Stau an einem selbst wieder vorbei. Dann war doch das ganze Überholen für die Katz.

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 6:33

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

 

In Baustellen wirst du auch regelmäsig von PKW überholt,die gegen die

STVO verstoßen.Bsp.60 km/h erlaubt,ich fahr schon 65 km/h

und die PKW Fraktion meint,trotzdem überholen zu müssen.

Aber das und der Spritverbrauch waren und sind hier nicht Thema!!!

 

 

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

Das will ich sehen, dass jemand, der "ein bisschen" schneller als der Vordermann ist, in 45 Sekunden am anderen LKW vorbei ist, wenn er vorher den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 km/h eingehalten hat.

Ich kenne Speditionen, die haben die Begrenzer konsequent auf 83 km/h eingestellt, weil sie errechnet haben, dass der Verbraucht bei 88 km/h rund 10% höher ist, als bei 83 km/h.

Man soltte sich mal in dem Zusammenhang fragen, was es bei den heutigen Verkehrsverhältnissen den überhaupt zeitlich bringt, zu überholen. Da zieht man nun am Vordermann vorbei, 10 Minuten später steht man im Stau und der Kollege zieht auf der 2. Spur im Stau an einem selbst wieder vorbei. Dann war doch das ganze Überholen für die Katz.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Gebe dir vollkommen Recht zum Lichthupe mache kommt man gar nicht mehr denn bis man dazu kommt sind die schon lange reingezogen.Mein LKW zeigt mir ja den Abstand an Rekord war ein Pole der vor mir miit 1m Abstand reinzog.

Genau von dem kann ich auch berichten!

Da lobe ich mir meinen alten F2000 da überholt mich nich so schnell einer ;)

am 25. Oktober 2012 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Aber du hast schon recht,das aufblenden nach dem überholen hat

stark abgenommen.

kommt halt auch drauf an, wie sich der überholer vorher verhalten hat (stichwort osteuropäer). wenn mir einer bei 85 ohne abstand am arsch klebt, daß man meinen könnte, er ist mein zweiter anhänger, dem gebe ich auch keine hilfe beim wiedereinscheren. soll er doch sehen, wie er zurecht kommt. bei allen anderen mache ich das selbstverständlich.

am 25. Oktober 2012 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

In Baustellen wirst du auch regelmäsig von PKW überholt,die gegen die STVO verstoßen Bsp.60 km/h erlaubt,ich fahr schon 65 km/h

und die PKW Fraktion meint,trotzdem überholen zu müssen. Aber das und der Spritverbrauch waren und sind hier nicht Thema!!!

Aber es ist doch auch keine Thema, darauf hinzuweisen, dass andere Verkehrsteilnehmer auch gegen die STVO verstoßen. Der Hinweis mit dem Spritverbrauch war auch nur als Begründung gemeint, warum es Unternehmen gibt, die die Begrenzer niedriger einstellen. Und dann ist das Überholgen sowieso kein Them mehr.

am 25. Oktober 2012 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

..........

Das ist so nicht (mehr) ganz richtig lieber Transportcampus.

Ich selbst habe 2 x erfolgreich die Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Aufgrund gängiger Rechtsprechung ist ein erhobener Tatvorwurf nicht immer ahndungswürdig.

(OLG Hamm - NZV 2009, 302 )

Ausgehend vom Zweck des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO, Behinderungen durch überlange Überholvorgänge zu verhindern, dürfe hier aber nicht einseitig des Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden; auch gegenüber Lkw auf zweispurigen Autobahnen sei ein faktisches Überholverbot zu vermeiden. Eine Ahndung komme dabei nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss tatsächlich unangemessen behindert werde. Ahndungswürdig sei ein derartiges Überholen dann, wenn es eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nehme und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert werde.

Beide Faktoren sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine Ahndung des erhobenen Tatvorwurfs. Eine Ahndung wäre gleichbedeutend mit einem generellen LKW-Überholverbot, - ohne das die erforderliche Beschilderung durch das Zeichen 277 StVO

erfolgt wäre

In der Quintessenz hat hier ein Oberlandesgericht mal zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden - und dieses Urteil ist für alle deutschen Gerichte bindend, so lange es kein höherinstanzliches Urteil gibt.

Also des Nachts, mit wenig Verkehrsaufkommen - kann ich z.B. auf 3-spurigen Autobahnen überholen - selbst wenn es 6 Minuten dauert, da die linke Spur für das schnellere Vorankommen immer noch zur Verfügung steht.

Auf 2-spurigen Autobahnen sollte man schon aufpassen, das sich hinter einem nicht ein Stau von mehr als 4 Fahrzeugen bildet.

Man muss den schnelleren PKW Verkehr schon längerfristig behindern.

Am Tage - und bei hohem Verkehrsaufkommen sieht die Lage natürlich schon wieder anders aus..

http://www.justiz.nrw.de/.../4_Ss_OWi_629_08beschluss20081029.html

 

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Finde ich auch nicht okay. Aber viele blinken einem ja nichtmal auf, wenn man vorbei ist.

Krönung war neulich auf der A3 bei Köln ein goldener MAN TGX mit Kühlauflieger. Firma aus dem Landkreis Kleve. Ich war unterwegs mit Actros MP3 1844 und leerem Auflieger. Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte. Aber lichthupe hat er mir nicht gegeben. Was ich damit sagen will: viele blinken einem nicht auf, was ich äusserst asozial finde. ..........

Ich komme nicht umhin, auch hier meinen Senf dazu zu geben.

Der Überholende hat seinen gesamten Überholvorgang bis zum Ende zu überblicken!

Dazu gehört die Kenntnis, dass ein schwer beladener LKW auf abschüssiger Strecke

schneller werden wird.

Kein Kollege wird seinen LKW auf abschüssiger Strecke abbremsen, damit eine schnellerer

ihn besser überholen kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob er seine Geschwindigkeit nun auf 82, 90, 94 oder 97+ km/h

erhöhen wird, und gerade Berufskollegen sollten wissen, dass er diese Geschwindigtkeit

für den nächsten Berg auch braucht.

Gerade wenn ich leer - oder mit wenig Gewicht unterwegs bin - räume ich dem schwereren LKW

diese Möglichkeit auch explizit ein, und verzichte eben aufs Überholen bis zum nächsten Berg.

Alles andere wäre egoistisch und unkollegial.

und noch zum Thema Lichthupe zum Einscheren.

Ich habe mir es abgewöhnt, die Kollegen mittels Lichthupe reinzuwinken.

Hat er nämlich den vorgeschrieben Abstand erreicht - ist er sowieso längst drin.

Winke ich ihn vor Erreichen des Sicherheitsabstands hinein, zahle ich genauso viel

wie der Einscherende.

Man kann seinen Sicherheitsabstand nicht per Lichthupe abtreten, weil man meint

in 20 oder 25 Sekunden hat man ihn ja wieder eingehalten.

Winkt man ihn rein - zahlen beide.

Zieht er zu früh rüber - zahlt der Überholende alleine.

Das hat nichts mit asozial zu tun.

 

was auch schön ist wenn man mit deutlich höheren geschwindigkeit an einen ran fährt man setzt zum überholen an und wenn man ca auf gleicher höhe ist kommt man nicht weiter weil der auch gas gibt.Hatte ich letztens erst vordermann immer mit 82 gefahren und wo ich raus gezogen bin (hatte da dann 89 km/h drauf) und ich auf gleicher höhe war ging nix mehr vorwärts. Hat mich nicht vorbei gelassen und hinter mir staute sich der verkehr schon zurück.

dann kam das beste auf einmal hat der gas gegeben und zog mir davon ich dachte ich stehe (man bemerke ich hatte immer noch 89 drauf)

Also irgendwas lief da doch verkehrt oder?

Ich dann wo platz war wieder rüber und konnte mir dann das gehupe und wild rumgefuchtel der autofahrer mit ansehen.

am 25. Oktober 2012 um 19:26

Noch ´n Gedicht.....

 

Grad heute ging mir der Gedanke durch den Kopf, dass das Thema "Bedanken" nach dem Lichthupe geben scheinbar auch völlig aus der Mode gekommen ist. egal, welcher Landsmann da vor mir einschert, es nimmt rapide ab. Den Einwurf "wohl nicht gesehen" lasse ich gar nicht zu, denn mein Fernlicht ist kaum zu übersehen.

Es ist doch ziemlich deprimierend, wie sich die alten Gepflogenheiten im Umgang miteinander trotz Kampf und Termindruck immer mehr verabschieden. Dass ein Tanker mit 80 nicht wirklich Lust hat nach jedem überholt werden, seinen Hebel zu ziehen, ist mir völlig klar, der braucht sonst 3 Hebel im Jahr ;)

Werde ich überholt, gehe ich ab und an auch mal kurz runter vom Gas, so auf 85, wenn ich weiss, der Überholende ist eh schneller. Was verliere ich dadurch? Nichts.

Aber ist es denn immer nötig auf Teufel komm raus mit 89 an jemandem vorbeizuziehen, der mit 88 vor einem hercruist?

Gruss Kimi

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