Wiederbeschaffungswert nach Auffahrunfall zu niedrig?

Hallo,

uns ist vor zwei Wochen jemand auf unseren Ford Focus Ghia Kombi (137t km auf dem Tacho, 115PS, 1.8l) aus dem Jahre 1999 gefahren. Hat leider genau den Abschlepphaken getroffen und somit die rechte Hinterseite so 0,5cm nach vorne geschoben.

Waren dann bei Ford und die haben einen DEKRA-Gutachter bestellt. Der hatte sich den Wagen angeschaut und ein Gutachten gestellt. Dieses sagte dann aus, dass der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 3100€ hat und einen Restwert von 500€. Reperaturkosten wurden auf 6000€ geschätzt und damit ein wirtschaflicher Totalschaden.

Leider haben wir erst im Januar die Querlenker an der Hinterachse und die Länkslenkergummis für fast 1000€ tauschen lassen, da der Wagen sonst echt noch top war, eine super Austattung hatte, sich super fahren lässt und meine Eltern ihn halt noch ein paar Jahre fahren wollten. Nun kriegt man natürlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die 3100€ vielleicht mit etwas Glück einen neuen Ford Focus. Da kann man aber davon ausgehen, dass dort die Gummilager an Quer- und Längslenker noch nicht gemacht worden sind und da wieder ähnliche Kosten auf uns zukommen werden in den nächsten Jahren wie jetzt schonmal..

Macht es da nun irgendwie Sinn zum Anwalt zu gehen, weil vielleicht noch aufgrund dieser Tatsache mehr Geld rauszuholen ist? Ist schon arg ärgerlich..

Hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen und uns vielleicht auch noch weitere Tipps geben, was wir bei der Abwicklung der Schadensregulierung beachten sollten, damit wir kein Geld verschenken.

Schöne Grüße,
Patrick

16 Antworten

das bild erfordert eine anmeldung im forum

Muss den Thread nochmal ausgraben, sorry.

Heute kam der Brief zur Schadensregulierung von der Versicherung. Die Unkostenpauschale ist mit 25€ aufgeführt, das Ausfallgeld leider nicht. Steht mir das in JEDEM Fall zu? Auf dem Gutachten steht die Wiederbeschaffungszeit mit 10 Tagen angegeben und ich bin davon ausgegangen, dass mir das Ausfallgeld auch zusteht für die Zeit, wo mein altes Auto schon weg ist und ich mich um ein Neues kümmere. Oder kriege ich das wirklich nur, wenn mein Auto repariert wird und nicht mehr fahrbereit ist?

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