Wiederbeschaffungswert höher als Neuwert

Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?
Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

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Zitat:

@Mimro schrieb am 7. April 2016 um 14:10:57 Uhr:


Hallo Zusammen! Wie verhält es sich, wenn ein Fahrzeug nach Tarif versichert ist, also kein Sondertarif für Oldtimer oder Premiumcars und der Wiederbeschaffungswert deutlich höher ist, als der damalige Neuwert?
Im aktuellen Fall, war der Neuwert im Jahr 1981 bei rd. 50TEUR, der aktuelle WBW liegt bei rd. 600TEUR. Spricht etwas dagegen, dass der Kunde die 600TEUR im Falle eines Totalverlustes bekommt?

Hallo,
zuerst dachte ich, kein Problem, nach üblichen Bedingungen ist der WBW versichert.
Habe dann aber mal genauer in z. B. meine AKB geschaut und siehe da:
1.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
Verlust?
(1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen
wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen
Restwerts des Fahrzeugs.
aber dann:
1.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Ziffer
1.5.1 und 1.5.2 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

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Zitat:

@xAKBx schrieb am 8. April 2016 um 15:52:42 Uhr:


@Mimro
Was hast du da für einen Kunden, der seinen 600.000 Euro teueren Oldtimer seinem 18jährigen Sohn zum "verschrotten" anvertrauen möchte?

Oldtimer geschrottet

Der Sohnemann von Erich Sixt war beim Schaden 32 Jahre alt...

Ich bin fast jedes Jahr bei der Mille Miglia und kann nur sagen, dass das was die mit den Autos machen zum Teil beim zuschauen schon schmerzt.

Phaeti hat schon recht: alle unsere Kunden, die Autos in dieser Preisklasse haben, können schnell auf Alternativen in der Garage zurück greifen, wenn ein Auto ausfällt.

Wobei es genug 18-jährige gibt, die auch mit solchen Autos vernünftig umgehen und nicht bei der ersten Ausfahrt wissen möchten, mit welcher Vmax die Autobahnauffahrt noch geht...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 8. April 2016 um 16:56:28 Uhr:[/
wenn man nur zum neuwert versichert wäre es nicht auch eine klassische unterversicherung?
oder wird dann bis zum neuwert jeder schaden bezahlt?

Eine Unterversicherung wird laut Allianz nicht angerechnet...

Zitat:

@Mimro schrieb am 8. April 2016 um 18:53:49 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 8. April 2016 um 16:56:28 Uhr:[/
wenn man nur zum neuwert versichert wäre es nicht auch eine klassische unterversicherung?
oder wird dann bis zum neuwert jeder schaden bezahlt?

Eine Unterversicherung wird laut Allianz nicht angerechnet...

danke

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