Wiederbeschaffungswert Frage
Hey,
Mir ist einer ins Auto gefahren.
Wiederbeschaffungswert 10.200 €
Restwert 3.300 €
Reparaturkosten 8.300 €
Wertminderung 450 €
Zu meiner Frage: Da die Reparaturkosten weniger sind wie der Wiederbeschaffungswert, wie wird dann abgerechnet ?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen bekommt man von der Versicherung 6.900 Euro + vom Händler mit Restwert 3.300 Euro so kommt man auf die 10.200 €
Somit habe ich auch kein Auto mehr aber die 10.200 €
Bis dahin ist ja alles klar, aber wie schaut es dann in meinem Fall aus ?
Normal werden doch die Reparaturkosten von 8.300 € minus 19 % Ausgezahl 6.723 € plus 450 € Wertminderung, so kann ich das Auto behalten und muss es nicht Reparieren oder verkaufen ..
Oder liege ich da komplett falsch ?
Würde da mal eure Meinung wissen , bevor ich mit der Rede und die mir einen Bären aufbinden wollen.
Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen
Beste Antwort im Thema
@wolfgangpauss - bitte erzähle hier keine märchen. bei abrechnung nach gutachten wird auf totalschadenbasis abgerechnet inkl. meldung bei his. wird hinterher repariert, dann gibt es entsprechend eine nachzahlung.
@Wanjek - du musst dein fahrzeug nicht verkaufen. vielleicht wäre noch interessant zu wissen, ob das fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist oder nicht. was sagt das gutachten dazu?