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Wiederbeschaffungswert Frage

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 22:52

Hey,

Mir ist einer ins Auto gefahren.

Wiederbeschaffungswert 10.200 €

Restwert 3.300 €

Reparaturkosten 8.300 €

Wertminderung 450 €

 

Zu meiner Frage: Da die Reparaturkosten weniger sind wie der Wiederbeschaffungswert, wie wird dann abgerechnet ?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen bekommt man von der Versicherung 6.900 Euro + vom Händler mit Restwert 3.300 Euro so kommt man auf die 10.200 €

Somit habe ich auch kein Auto mehr aber die 10.200 €

Bis dahin ist ja alles klar, aber wie schaut es dann in meinem Fall aus ?

Normal werden doch die Reparaturkosten von 8.300 € minus 19 % Ausgezahl 6.723 € plus 450 € Wertminderung, so kann ich das Auto behalten und muss es nicht Reparieren oder verkaufen ..

Oder liege ich da komplett falsch ?

Würde da mal eure Meinung wissen , bevor ich mit der Rede und die mir einen Bären aufbinden wollen.

Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen

 

Beste Antwort im Thema

@wolfgangpauss - bitte erzähle hier keine märchen. bei abrechnung nach gutachten wird auf totalschadenbasis abgerechnet inkl. meldung bei his. wird hinterher repariert, dann gibt es entsprechend eine nachzahlung.

@Wanjek - du musst dein fahrzeug nicht verkaufen. vielleicht wäre noch interessant zu wissen, ob das fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist oder nicht. was sagt das gutachten dazu?

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Instandsetzen lassen, kassieren und in aller Ruhe nach was anderem gucken.

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