Wieder mal Unfall.

hallo,

also irgendwie habe ich diesen monat nur pech. einer fährt mir betrunken auf, und jetzt läuft mir eine frau vors auto.

jetzt zum letzteren fall:

da ist eine strasse auf der 50 erlaubt sind. rechts fussgänger und fahrradweg. links eine strassenbahn insel. sprich dort braucht man nicht langsamer zu fahren da ja abgetrenter bereich ist. um ihre bahn rechtzeitig zu erreichen ist sie schnell zwischen parkenden autos auf die strasse gelaufen und ich hab sie gottseidank noch gesehen und gebremst. am ende der bremsung hab ich sie dann gottseidank mit nur vielleicht 5 km/h oder so getroffen, so dass sie nur zu boden fiel.

krankenwagen ist gekommen, hat aber nichts besonderes feststellen können. sie hatte nur einen schock. wollte nicht ins krankenhaus. ihr gings relativ schnell wieder gut.

bin ca. 50 km/h gefahren. die polizei hat in der nähe eine ca. 11,5m lange bremsspur entdeckt. ob das jetzt meine war kann jetzt keiner so genau sagen.

vom verkehrsrechtlichen her habe ich eigentlich keine schuld denke ich mal (lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren). habe ich aber trotzdem etwas zu befürchten, weil ich weiss immer von hören/sagen, der autofahrer ist immer der gearschte.

danke und gruß,
docmax

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


und wenn er hier eine mit- oder Teilschuld bekommt, warum hat Ihm die Polizei das dann vor Ort nicht mitgeteilt?
Zumindest hätten sie Ihm doch wohl geagt, dass ein Ermitlungsverfahren gegen Ihn eingeleitet wird oder nicht?
 
Oder hat der TE hier vergessen etwas mitzuteilen 😕

Weil die Schuldverteilung die beteiligten Versicherungen regeln, und nicht die Polizei. Und wenn nach erstem Anschein keine Schuld beim TE liegt, bekommt er kein Bussgeldverfahren, was sich im Nachhinein jedoch ändern kann.

Und ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, entscheidet immer noch der Staatsanwalt, und nicht die Polizei..... (allerdings aufgrund deren Aussagen)

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Wer nicht "schuldig gesprochen" wird, haftet auch nicht, den er ist ja unschuldig.

Schon mal etwas von verschuldensunabhängiger Haftung oder Gefährdungshaftung gehört?

Antwort:Nein.

(Sonst hättest Du das so nicht schreiben können.)

Doch, aber dann bekommt er nach meiner Kenntnis eben aufgrund der Gefährdungshaftung eine TS.

Lasse mich aber gern belehren🙂

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Doch, aber dann bekommt er nach meiner Kenntnis eben aufgrund der Gefährdungshaftung eine TS.

Lasse mich aber gern belehren🙂

Keine Belehrung!

Bitte nur zu Information beiläufig zur Kenntnis nehmen 🙂 :

Zitat:

Gefährdungshaftung
Verschuldensunabhängige Haftung für einen Schaden, bei dem sich eine von dem Verantwortlichen verursachte Gefahr verwirklicht hat.

Grundsätzlich erfordert jede Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen ein Verschulden (Verschuldenshaftung).
In bestimmten Ausnahmen wird gesetzlich jedoch auch ohne schuldhaftes Handeln eine Schadensersatzpflicht begründet, wenn eine Person eine besonderes Risiko für andere geschaffen hat.

Die Schadensersatzpflicht entsteht, wenn sich in dem entstandenen Schaden das typische Risiko der Anlage, Sache oder Tätigkeit realisiert hat.

Eine Gefährdungshaftung unterliegt beispielsweise:

das Halten von Kraftfahrzeugen
.
.
.

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Sorry, mit dem Belehren meinte ich was dazulernen🙂

Bloss nach meinen Gedankengängen ist der Autofahrer ja dann gem. GH doch (zum Teil?) "schuld". Also reden wir doch vom selben?

§7

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

hab ich gerade gefunden. also muss ich wohl zahlen obwohl ich keine schuld habe? am besten fahrrad fahren...
"eine sache beschädigt"? hä? also muss ich auch den schaden eines autos bezahlen, wenn es mir z.b. hinten auffährt und die stosstange sich verbiegt? (weil ich habe ja dann durch den betrieb meines autos eine sache beschädigt). komischer gesetztestext.

§ 8 Ausnahmen
Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
2. wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers tätig war oder ...

oh oh, dann bin ich ja doch wieder aus dem schneider oder was? man da wird man ja ganz verrückt.

mir ist etwas ähnliches passiert,aber schon ein paar jahre her.

ich befuhr eine strasse wo mittig eine strassenbahn stand.aber die fahrgäste zur anderen seite raus lies.
es war 50 erlaubt,aber ich bin da nur 30 gefahren.man muss ja immer mit der blödheit der anderen rechnen.
plötzlich fuhr ein mädel mit dem fahrrad (kopfhörer auf) hinter der bahn her auf meine seite.
ich machte eine vollbremsung doch ich erfasste sie noch.(seitlich)

bis auf eine schock ist ihr nix passiert.ich habe sofort die rennleitung angerufen.
die haben einen unfallbericht ausgestellt worauf die fahrradfahrein schuld war.

sie war aber nicht versichert,laut gutachten ist ein schaden von knapp 1000 euro entstanden(viele lackkratzer und beulen über die gesamte länge des fahrzeugs)

ich habe mich mit ihr auf 400 euro geeinigt.

@DocMAX

du bist dazu verplichtet dich den gegebenheiten bzw. geschwindigkeit im strassenverkehr anzupassen.
wenn du deiner pflicht nachgekommen bist und es passiert dennoch was,wozu du nichts kannst,sondern ein anderer verkehrsteilnehmer nicht aufgepasst hat muss dieser für sein handeln haften.

wenn aber jemand verletzt oder gar getötet wurde(wenn es auch nicht deine schuld ist)wird trotzdem wg. fahrlässiger tötung bzw körperverletzung gegen dich ermittelt.

wenn es sich im laufe der ermittlungen ergibt das du den unfall nicht hättest verhindern können und du dich korrekt verhalten hast,dann würdest du freigesprochen werden.

wurde denn eine anzeige gefertigt? oder hast du einen unfallbericht erhalten?

gruß chrima38

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


§7

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

hab ich gerade gefunden. also muss ich wohl zahlen obwohl ich keine schuld habe? am besten fahrrad fahren...
"eine sache beschädigt"? hä? also muss ich auch den schaden eines autos bezahlen, wenn es mir z.b. hinten auffährt und die stosstange sich verbiegt? (weil ich habe ja dann durch den betrieb meines autos eine sache beschädigt). komischer gesetztestext.

..was ist denn jetzt mit deinem Golf,der am 14.10. wie du schreibst,fast Totalschaden hatte.?Wiederbelebt worden oder haste nur blöd rum gepostet,so wie heute auch.

den unfall vom 14.10. habe ich einem anwalt überlassen. der ist recht zuversichtlich allein schon wegen dem alkohol.

zum neuen unfall wurde mir nur ein gelber zettel mit einer unfallanzeige gegeben. da steht ne nummer drauf.

achso und zum totalschaden: der ist nicht schrott. hat sich hinten nur etwas verzogen/gestaucht. sieht auf dem 1. blick nicht schlimm aus. allerdings übersteigen die kosten einer reparatur den wert des wagens, da der wagen auf eine sog. "rückbank" gespannt wird und wieder "geradegebogen" werden muss... sobalt ich geld von der versicherung bekomme wird ein neues auto angeschafft. werde damit natürlich nicht die ganze zeit weiterfahren.

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


den unfall vom 14.10. habe ich einem anwalt überlassen. der ist recht zuversichtlich allein schon wegen dem alkohol.

zum neuen unfall wurde mir nur ein gelber zettel mit einer unfallanzeige gegeben. da steht ne nummer drauf.

achso und zum totalschaden: der ist nicht schrott. hat sich hinten nur etwas verzogen/gestaucht. sieht auf dem 1. blick nicht schlimm aus. allerdings übersteigen die kosten einer reparatur den wert des wagens, da der wagen auf eine sog. "rückbank" gespannt wird und wieder "geradegebogen" werden muss... sobalt ich geld von der versicherung bekomme wird ein neues auto angeschafft. werde damit natürlich nicht die ganze zeit weiterfahren.

heißt das dingen nicht RICHTBANK???

gruß chrima38

Zitat:

Original geschrieben von chrima38



heißt das dingen nicht RICHTBANK???

generell JA..aber wenn das auto in *landdeinerwahl* gerichtet wurde ggf auch rueckbank 😉

*scnr*

Harry

argh sorry, ja richtbank! wo wird am auto eigentlich angesetzt?

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
argh sorry, ja richtbank! wo wird am auto eigentlich angesetzt?

Da wird das Auto draufgesetzt und festgespannt. Und dann wird mit einem Dozer (Richtbalken) gezergelt und gezogen, das sich die Balken Biegen. 😁

Jenseits der Oder-Neiße Grenze wird aber auch gern mal ein Mottek und die Tagesproduktion der Airo-Werke für eine fach- und sachgerechte Reparaur verwendet

LOL 😎

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
argh sorry, ja richtbank! wo wird am auto eigentlich angesetzt?

Da wird das Auto draufgesetzt und festgespannt. Und dann wird mit einem Dozer (Richtbalken) gezergelt und gezogen, das sich die Balken Biegen. 😁

Jenseits der Oder-Neiße Grenze wird aber auch gern mal ein Mottek und die Tagesproduktion der Airo-Werke für eine fach- und sachgerechte Reparaur verwendet

LOL 😎

Kenne auch noch eine anderen Methode:

Kette um einen Stoßfängerhalter geschlungen, anderes Ende der Kette um einen starken Baum geschlungen und Kupplung kommen lassen....

😁😁

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