Wieder mal Unfall.

hallo,

also irgendwie habe ich diesen monat nur pech. einer fährt mir betrunken auf, und jetzt läuft mir eine frau vors auto.

jetzt zum letzteren fall:

da ist eine strasse auf der 50 erlaubt sind. rechts fussgänger und fahrradweg. links eine strassenbahn insel. sprich dort braucht man nicht langsamer zu fahren da ja abgetrenter bereich ist. um ihre bahn rechtzeitig zu erreichen ist sie schnell zwischen parkenden autos auf die strasse gelaufen und ich hab sie gottseidank noch gesehen und gebremst. am ende der bremsung hab ich sie dann gottseidank mit nur vielleicht 5 km/h oder so getroffen, so dass sie nur zu boden fiel.

krankenwagen ist gekommen, hat aber nichts besonderes feststellen können. sie hatte nur einen schock. wollte nicht ins krankenhaus. ihr gings relativ schnell wieder gut.

bin ca. 50 km/h gefahren. die polizei hat in der nähe eine ca. 11,5m lange bremsspur entdeckt. ob das jetzt meine war kann jetzt keiner so genau sagen.

vom verkehrsrechtlichen her habe ich eigentlich keine schuld denke ich mal (lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren). habe ich aber trotzdem etwas zu befürchten, weil ich weiss immer von hören/sagen, der autofahrer ist immer der gearschte.

danke und gruß,
docmax

35 Antworten

Wenn die Blockierspur von deinem Auto ist, bist du ca. 45 Km/h gefahren (trockene Straße vorausgesetzt)
Somit hast die Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 Km/h nicht überschritten.
 
Ich sehe da erst einmal kein Problem auf dich zukommen.....
 
 

vielen dank für die beruhigenden worte! wie wird sowas genau berechnet, formel?

Hiermit zum Beispiel.
 
http://www.annotext.de/download/tools/bremsweg/bremsweg.html 
 
Sachverständige machen das aber auch auf anderen Wegen.....
 
Das war auch nur eine unverbindliche und grobe Schätzung.
 
Nicht dass du hinterher sagt:
 
"ich habe bei MT einen SV beauftragt und der hat festgestellt das ich nicht zu schnell gefahren bin"
 
alles klar ? 😉
 

Anhalteweg = Bremsweg + Reaktionsweg
Bremsweg: Zehnteltacho mal Zehnteltacho
Reaktionsweg: Zehnteltacho mal 3

Hier wären es also (sorry Zipfe) eher ca. 35 km/h gewesen, wenn die Bremsspur von dir ist und die Fahrbahn trocken war.

Oder ich steh irgendwie auf dem Schlauch... 🙂

~

Edit: okay, hab was übersehen 😉
Laß es trotzdem stehen, zur allgemeinen Erheiterung *gg*

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Frage ist hast du Abs oder nicht?
Wenn ja sollte die Bremspur nicht von dir sein, vorausgesetzt es funktioniert korrekt.
 

kein abs. hatte die polizei auch gefragt.

mal ne andere frage. hat jemand vielleicht einen ähnlichen fall gehabt und kann mir berichten wie es aus gegangen ist?

was passiert eigentlich wenn bei einem schuldlosen vorfall der betroffen langfristige folgen hat? zahle ich egal ob recht oder unrecht?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX



da ist eine strasse auf der 50 erlaubt sind. rechts fussgänger und fahrradweg. links eine strassenbahn insel. sprich dort braucht man nicht langsamer zu fahren da ja abgetrenter bereich ist. um ihre bahn rechtzeitig zu erreichen ist sie schnell zwischen parkenden autos auf die strasse gelaufen und ich hab sie gottseidank noch gesehen und gebremst. am ende der bremsung hab ich sie dann gottseidank mit nur vielleicht 5 km/h oder so getroffen, so dass sie nur zu boden fiel.
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vom verkehrsrechtlichen her habe ich eigentlich keine schuld denke ich mal (lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren). habe ich aber trotzdem etwas zu befürchten, weil ich weiss immer von hören/sagen, der autofahrer ist immer der gearschte.

Deine Feststellung:

da ist eine strasse auf der 50 erlaubt sind. rechts fussgänger und fahrradweg. links eine strassenbahn insel.

Deine Aussage zum angepassten Fahrverhalten hat es in sich:

.sprich dort braucht man nicht langsamer zu fahren?!I?

D. h., wenn etwas passiert bin ich nie schuld ..oder was od. wie?
Wer solche Aussagen macht, sorry, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr nicht geeignet, auch, weil er signalisiert, dass er nicht bereit ist Mitverantwortung für andere zu übernehmen.

Schuld! Ich möchte fast sagen das ist in diesem geschilderten Fall eigentlich sekundär. Nicht schuldig, heißt noch lange nicht, dass man für einen Schaden nicht mit- oder haften muss. Und das hat seine guten Gründe.

Wer nicht "schuldig gesprochen" wird, haftet auch nicht, den er ist ja unschuldig. Wenn er schuldig wäre, würde ja zumindest eine Teilschuld erkannt.

Aufgrund der obigen Situation ist von 0% bis 40% aus meiner Sicht alles drin. Denn, wie mein Vorredner schon schrieb, ist es eine Situation gewesen, in der man unter Umständen mit sowas hätte rechnen müssen.

Aus meiner Sicht ist hier äußerst wichtig, wie Du Dich persönlich hier gibst, und den Sachverhalt erläuterst.... Allerdings würde ich hier Aussagen nur über einen Anwalt machen.

und wenn er hier eine mit- oder Teilschuld bekommt, warum hat Ihm die Polizei das dann vor Ort nicht mitgeteilt?
Zumindest hätten sie Ihm doch wohl geagt, dass ein Ermitlungsverfahren gegen Ihn eingeleitet wird oder nicht?
 
Oder hat der TE hier vergessen etwas mitzuteilen 😕

Frage an den TE.
Was war das für ein Auto mit dem du gefahren bist ?

war ein golf 3. steht auch in meiner signatur.

also die haben mir gesagt von bussgeld bis nichts ist alles drin. also sorry, aber ich kann ja nicht ständig in der stadt unter 50 fahren, nur weil immer mal etwas passieren KÖNNTE.

also ich halte mich jetzt aus der diskussion fern, und schau mal was mir "vorgeworfen" wird. welche strafe wär den jetzt so drin wenn bei der person nichts festgestellt wurde? muss ich ihren "schock" bezahlen? was kostet sowas?

ach und was bedeutet TE?

Die Unfallkosten trägt deine Haftpflichtversicherung. Melde den "Schaden" schon mal vorsorglich deiner  Versicherung.  Und das möglichst zügig.  Dann musst du abwarten was da auf dich zukommt. Sollte tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung von Amts wegen gegen dich eingeleitet werden soltest du einen Fachanwalt (wichtig) für Verkehrsrecht mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


 
ach und was bedeutet TE?

 Thread-Ersteller - Autor eines Anfangsbeitrags in einem Internetforum

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


war ein golf 3. steht auch in meiner signatur.

also die haben mir gesagt von bussgeld bis nichts ist alles drin. also sorry, aber ich kann ja nicht ständig in der stadt unter 50 fahren, nur weil immer mal etwas passieren KÖNNTE.

also ich halte mich jetzt aus der diskussion fern, und schau mal was mir "vorgeworfen" wird. welche strafe wär den jetzt so drin wenn bei der person nichts festgestellt wurde? muss ich ihren "schock" bezahlen? was kostet sowas?

ach und was bedeutet TE?

..nun am 14.10. ist dir einer hinten im golf 3. reingefahren. Du schreibst,Totalschaden.

Nun 10 Tage später mit dem gleichen Golf diese Sache.Schuld natürlich immer die anderen. Wen willst Du eigentlich noch verarschen ?

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