Wie würdet ihr reagieren?!
Ok, ich gebs zu. Hier gibts schon X Threads über Radfahrer und sie gingen alle nicht gut aus. Trotzdeßen hab ich hier was, was ich zu intressant finde, als das ich es nicht mal ins Rennen werfen möchte. In Köln gibt es jetzt eine, wie soll ich sagen, Protestbewegung der Radfahrer.
Dieser, ich drücke mich bewusst neutral aus, Verbund von Radfahrern, trifft sich an Zentralen Plätzen in Köln. Soweitsogut, danach allerdings geht es im Pulk auf die Straße. Ziel der Vereinigung ist es, die Straße für die Radler für die Radler zurück zu gewinnen. In diesem Fall ausgedrückt sogar eher einzunehmen.
Der Pulk soll sich dazu auf der kompletten Straße breitmachen und so den restlichen Verkehr, Busse, PKW, Laster etc dazu zwingen sich dem Fahrradfahrer in Sachen Geschwindigkeit anzupassen. Platz wird nicht gegeben, der Radfahrer soll als oberste Leitfigur dienen. Den Endaussage hier ist, dass die Straße rechtmäßig den Radfahrern gehört und diese daher vollen Anspruch auf den kompletten Platz haben.
Nun, mich würds intressieren. Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?! Wenn ich mit meinem PKW ein andres Fahrzeug ausbremse, obwohl dies nichtmal ansatzweise zu schnell fährt und sich an die StVo hält, weiß ich das ich aufjedenfall angezeigt werden könnte. Gilt das nicht für Radfahrer?
Und was passiert wenn ein Autofahrer versucht vorbeizuziehen, einer der Radler "aus Protest" gewaltsam versucht dicht zu machen und entsprechend niedergewalzt wird vom Auto?
Leute langsam krieg ich Angst.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1334148478888.shtml
Beste Antwort im Thema
Ich schlage eine Gegenaktion vor:
- parken auf Radwegen
- Ignorieren von vorfahrtberechtigten Radwegen
- Überholen von Radfahrern mit 10cm Abstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit
- Ausbremsen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen
- Hupen für jeden Scheiß
Ach, mein Fehler. Die Aktion läuft ja schon seit Jahren.
266 Antworten
So wie's ausschaut, haben die Initiatoren vorher geprüft/prüfen lassen, was im Rahmen der StVO möglich ist. Wenn der Protest mit dem Gesetz in Konflikt kommen würde, hätten sie ja auch nichts gewonnen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So wie's ausschaut, haben die Initiatoren vorher geprüft/prüfen lassen, was im Rahmen der StVO möglich ist. Wenn der Protest mit dem Gesetz in Konflikt kommen würde, hätten sie ja auch nichts gewonnen.
Das einzige, was sie dadurch gewonnen haben, ist noch größerer Zorn!
Super Idee...
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
So als wenn ich jetzt meinen Wagen quer in die Fußgängerzone stell und es sollen mal alle schön drumrumlaufen. Frei nach dem Motto, ich zahl Steuern und reklamier jetzt mal diesen Teil der Fußgängerzone für uns Autofahrer.
Du willst es nicht verstehen, oder?
Die Straße ist laut STVO für ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer.
Eine Fußgängerzone ist laut STVO jedoch den Fußgängern vorbehalten (beschilderte Ausnahmen ausgenommen)
Aber das ist typsich Deutsch. "Ich zahle Steuern, also darf ich auch..."
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So wie's ausschaut, haben die Initiatoren vorher geprüft/prüfen lassen, was im Rahmen der StVO möglich ist. Wenn der Protest mit dem Gesetz in Konflikt kommen würde, hätten sie ja auch nichts gewonnen.
Da sollten sie sich aber nochmal einen Anwalt zu Rate ziehen, den ich kann sagen, dass die da sicher "den Rechtsfehler Nr.1" gemacht haben wie es mein Dozent gern ausdrückt und einfach 1:1 etwas aus dem Gesetz übernommen haben.
Die 16 Leute auf der Fahrbahn-Regel gilt meiner Meinung nach nur wenn die Fahrräder zufällig zueinander finden. Das heißt, dadurch das aufeinmal soviele an einer Stelle auftauchen, darf der Radweg etc missachtet werden. Das ist wie wenn die Ampel ausfällt oder für 20 Minuten rot bleibt. NORMALERWEISE muss ich an einer roten Ampel warten, ist jedoch wie im Fall der 20 Minuten klar ersichtlich das die Ampel kaputt ist, darf ich vorrsichtig die Kreuzung passieren.
Im Fall der Radler aber, handelt es sich nicht um ein zufälliges aufeinandertreffen, sonder um eine organisierte Demonstration und Veranstaltung, zu deren Zweck ein Verkehrsweg voll in Beschlag genommen wird. Sowas ist anmeldepflichtig, grade damit Polizei und Ordnungsamt den Verkehr umleiten können, damit keine gefährlichen Situationen entstehen. Würde also etwas passieren, dann wäre das juristisch sicher nicht 100% klar.
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Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Ich schlage eine Gegenaktion vor:- parken auf Radwegen
- Ignorieren von vorfahrtberechtigten Radwegen
- Überholen von Radfahrern mit 10cm Abstand und 50km/h Differenzgeschwindigkeit
- Ausbremsen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen
- Hupen für jeden ScheißAch, mein Fehler. Die Aktion läuft ja schon seit Jahren.
Und scheinbar zeitigt sie keinen großen Erfolg, denn viele Radler fahren ja immer noch wie die Irren. 😉 Schade, dass die Menschen daraus nichts lernen. Wenn man sich wie Du schon offenkundig so gebeutelt und von der Verkehrswelt missverstanden fühlt, sollte man sich mit solchen mehr als dummen und aggressionsfördernden Aktionen eigentlich eher zurückhalten.
Die Folge ist doch höchstens, dass sich zukünftig selbst der "normale" und eigentlich verständnisvolle Autofahrer mit Hartzi und Co seelenverwandt fühlt.
Blöder geht´s echt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Du willst es nicht verstehen, oder?Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
So als wenn ich jetzt meinen Wagen quer in die Fußgängerzone stell und es sollen mal alle schön drumrumlaufen. Frei nach dem Motto, ich zahl Steuern und reklamier jetzt mal diesen Teil der Fußgängerzone für uns Autofahrer.
Die Straße ist laut STVO für ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer.
Eine Fußgängerzone ist laut STVO jedoch den Fußgängern vorbehalten (beschilderte Ausnahmen ausgenommen)Aber das ist typsich Deutsch. "Ich zahle Steuern, also darf ich auch..."
Defakto geht es hier aber auch um Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, gegenseitig Rücksichtnahme. Das wär in etwa, als wenn ich mit meinem Fiesta mit 120 in einem Open-End Berreich auf der linken Spur hänge um einen Laster in 500 M Entfernung zu überholen. Theoretisch darf ichs, rechtliche Grauzone wie mit den Radlern, praktisch mach ichs aber nicht, weil ich weiß das es größere und PS-Stärke Fahrzeuge gibt die ich hiermit blockiere. Das ist die Frage um die es sich hier dreht.
Es geht doch darum, dass die Aktion der Radfahrer gezielt geplant wurde, um zu protestieren und den Autofahrern die Stirn zu bieten.
Warum darf man sich deswegen nicht aufregen und Stammtischparolen ans Tageslicht bringen?
Dieser Thread dient doch eh wieder nur dazu, um Zeit zu überbrücken und für manche auch als Belustigung (ok...andere werden sich auch in Rage schreiben 😁).
In dem Sinne...hat wer Chips? 😎
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Im Fall der Radler aber, handelt es sich nicht um ein zufälliges aufeinandertreffen, sonder um eine organisierte Demonstration und Veranstaltung, zu deren Zweck ein Verkehrsweg voll in Beschlag genommen wird. Sowas ist anmeldepflichtig, grade damit Polizei und Ordnungsamt den Verkehr umleiten können, damit keine gefährlichen Situationen entstehen.
Ich kann mir vorstellen, daß du nicht der Erste bist, der diese Überlegung angestellt hat und daß da der eine oder andere Autofahrer, der sich belästigt fühlte, die Sache bereits hat prüfen lassen. Offensichtlich wurde aber kein Ansatzpunkt für ein juristisches Vorgehen gegen die Radler gefunden, denn auch das wäre inzwischen publiziert worden.
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Ok, ich gebs zu. Hier gibts schon X Threads über Radfahrer und sie gingen alle nicht gut aus. Trotzdeßen hab ich hier was, was ich zu intressant finde, als das ich es nicht mal ins Rennen werfen möchte. In Köln gibt es jetzt eine, wie soll ich sagen, Protestbewegung der Radfahrer.Dieser, ich drücke mich bewusst neutral aus, Verbund von Radfahrern, trifft sich an Zentralen Plätzen in Köln. Soweitsogut, danach allerdings geht es im Pulk auf die Straße. Ziel der Vereinigung ist es, die Straße für die Radler für die Radler zurück zu gewinnen. In diesem Fall ausgedrückt sogar eher einzunehmen.
Der Pulk soll sich dazu auf der kompletten Straße breitmachen und so den restlichen Verkehr, Busse, PKW, Laster etc dazu zwingen sich dem Fahrradfahrer in Sachen Geschwindigkeit anzupassen. Platz wird nicht gegeben, der Radfahrer soll als oberste Leitfigur dienen. Den Endaussage hier ist, dass die Straße rechtmäßig den Radfahrern gehört und diese daher vollen Anspruch auf den kompletten Platz haben.
Nun, mich würds intressieren. Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?! Wenn ich mit meinem PKW ein andres Fahrzeug ausbremse, obwohl dies nichtmal ansatzweise zu schnell fährt und sich an die StVo hält, weiß ich das ich aufjedenfall angezeigt werden könnte. Gilt das nicht für Radfahrer?
Und was passiert wenn ein Autofahrer versucht vorbeizuziehen, einer der Radler "aus Protest" gewaltsam versucht dicht zu machen und entsprechend niedergewalzt wird vom Auto?Leute langsam krieg ich Angst.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1334148478888.shtml
Meiner Meinung nach übertreibst du gewaltig.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und den Link durchgelesen.
Da steht dass sie sich selbstverständlich an die StVO halten.
what shall´s
Verliert man halt mal 5 Minuten.
Ist sowieso erst um 20 Uhr geplant und das samstags.
Der Berufsverkehr wird da nicht gerade sehr dicht sein.
Ob ich jetzt 5 minuten nachzuckle oder 5 min dann bei der nächsten roten Ampel stehe ist mir ehrlich gesagt wurscht.
Viel Zeit verliert man dadurch nun wirklich nicht.
Abbiegen und andere Straße suchen und schon hat sich das Problem gelöst.
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Nun, mich würds intressieren. Erfüllt das nicht den Tatbestand der Nötigung?!
Meiner Ansicht nach nicht. Die Begründung wurde ja hier schon genannt.
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Defakto geht es hier aber auch um Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, gegenseitig Rücksichtnahme. Das wär in etwa, als wenn ich mit meinem Fiesta mit 120 in einem Open-End Berreich auf der linken Spur hänge um einen Laster in 500 M Entfernung zu überholen. Theoretisch darf ichs, rechtliche Grauzone wie mit den Radlern, praktisch mach ichs aber nicht, weil ich weiß das es größere und PS-Stärke Fahrzeuge gibt die ich hiermit blockiere. Das ist die Frage um die es sich hier dreht.Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Du willst es nicht verstehen, oder?
Die Straße ist laut STVO für ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer.
Eine Fußgängerzone ist laut STVO jedoch den Fußgängern vorbehalten (beschilderte Ausnahmen ausgenommen)Aber das ist typsich Deutsch. "Ich zahle Steuern, also darf ich auch..."
Was bist den du für einer?😉
Das machen doch fast alle.😉😁😁😁
Ein LKW in 500m Entfernung und mit 120 rüber auf die Überholspur.
Lustig wird es aber erst mit 100
Als geeignete Gegenmaßname könnte man ja einen Flasch Mob mobilisieren wo alle Pkw fahrer eine Panne vorteuschen Motorhaube auf Warnblinker an Türen auf und so die Radfahrer nicht weiterkommen
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Was bist den du für einer?😉Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Defakto geht es hier aber auch um Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, gegenseitig Rücksichtnahme. Das wär in etwa, als wenn ich mit meinem Fiesta mit 120 in einem Open-End Berreich auf der linken Spur hänge um einen Laster in 500 M Entfernung zu überholen. Theoretisch darf ichs, rechtliche Grauzone wie mit den Radlern, praktisch mach ichs aber nicht, weil ich weiß das es größere und PS-Stärke Fahrzeuge gibt die ich hiermit blockiere. Das ist die Frage um die es sich hier dreht.
Das machen doch fast alle.😉😁😁😁
Ein LKW in 500m Entfernung und mit 120 rüber auf die Überholspur.
Lustig wird es aber erst mit 100
Also ich mach schon Platz für größeres Gerät. Grad aufem Heimweg wollt ich auch am Reisebus vorbei, kam von hinten ne A-Klasse mit voller Festbeleuchtung. So what, zurück hinter den Bus. Meine Abfahrt kam eh in 800 M und da hab ichs nicht nötig den Mercedes auszubremsen. Wer schneller will, der soll schneller 🙂
Ich zwing niemanden mein Tempo auf.
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
ganz erhlich, ich würd zuerst mal dauerhupenwenn das alles ned hilft, verbal rausschreien beim auto
wenn das auch keinen Erfolg bringt, zurückfallen lassen, Kickdown voll drauf zu rasen und im letzten Moment in die Eisen steigen, ich glaub dann weichen se aus 😁
Falls das alles ned hilft, polizei anrufen, einen spiegel am auto runter reissen und sagen das es die radfahrer waren 😁
Der Hartzi färbt schön langsam ab.😉
Habe ich bei mir auch schon für 3 Tage beobachtet dann kam ich wieder zur Vernunft.
Zuviele gefährliche Situationen in zu kurzer Zeit😉😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Dr Seltsam
Also ich mach schon Platz für größeres Gerät. Grad aufem Heimweg wollt ich auch am Reisebus vorbei, kam von hinten ne A-Klasse mit voller Festbeleuchtung. So what, zurück hinter den Bus. Meine Abfahrt kam eh in 800 M und da hab ichs nicht nötig den Mercedes auszubremsen. Wer schneller will, der soll schneller 🙂Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Was bist den du für einer?😉
Das machen doch fast alle.😉😁😁😁
Ein LKW in 500m Entfernung und mit 120 rüber auf die Überholspur.
Lustig wird es aber erst mit 100
Ich zwing niemanden mein Tempo auf.
He ist doch eh super war ja nur sarkastisch gemeint.🙂
Zwinkersmilie hatte ich aber gesetzt