Wie weit Unfallschäden angeben?
Guten Morgen
ich habe ein kleines Problem mit meinem Auto (Audi A6 4f EZ 01.12.2006)
Gekauft habe ich ihn im August 2010 bei einem Audi Partner. Der Verkäufer teilte mir ordnungsgemäß mit, dass der Wagen an der Seite nachlackiert worden ist. Auf einem Parkplatz sei jemand mit einem Einkaufswagen an den Kotflügel und dem Seitenteil gekommen. Das wurde lackiert und muss dementsprechend angegeben werden.
Daher steht im Kaufvertrag:
"nachführend aufgeführte Sachmängel:
Unfallschäden: Seitenteil + Kotflügel lackiert"
Am 20.07.2012 habe ich am Radlauf Rost entdeckt. Natürlich direkt hin zu Audi und das checken lassen. Heute kam ein Anruf da könne man nichts machen, da in diesem Bereich ein großer Unfall war. Es wurde die komplette Seite ausgebaut, ausgebeult, Korrosionsschutz aufgetragen und nachlackiert. Zudem musste die Windschutzscheibe erneuert werden. Weitere Angaben konnte der Händler mir nicht geben.
Ich fühle mich irgendwie hintergangen. Zwischen Einkaufswagen und Ausbeulen, Korrosionsschutz, nachlackieren und Windschutzscheibe austauschen besteht doch ein Unterschied. Hätte der Händler das nicht alles angeben müssen? Oder bin ich einfach zu blauäugig gewesen?
Gruss
Bobo
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bobo885
Vollverzinkt heisst nur, dass eine dünne Schicht drüber gesprüht wurde. Die kann durch einen leichten Steinschlag schon abgehen. Das war die Aussage des Händlers. Daher ist Rost kein Fremdwort für den Audi. Im Audi Forum gibt's nen großen Thread über die Rostproböematik des A6 4f.
Wie bitte? Vollverzinkt heißt, dass entweder die ganze Karosserie in flüssiges Zink getaucht wurde oder, dass die Karosseriebleche beim Stahlerzeuger
schmelztauch-oder
galvanischverzinkt wurden. So eine Schicht löst sich, wenn der Prozess ordentlich ausgeführt wurde (und davon kannst Du in der Automobilindustrie ausgehen), sicher nicht durch einen leichten Steinschlag.
Vollverzinkt wurden aber auch die Fahrzeuge von Audi ab mitte der 80er- bis in die 90er-Jahre. Das war eher eine Verlegenheitslösung, mit der die massiven Rostprobleme aus der Vergangenheit mit der Holzhammer-Methode aus der Welt geschafft wurden. Mittlerweile wird der Korrosionsschutz gezielt an den verschiedenen Bereichen des Fahrzeugs so stark angesetzt, wie er auch nach Ansicht der Konstrukteure notwendig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Kann es sein, dass es statt "Datenschutz" in diesen Fällen "Ich habe keinen Bock mich darum zu kümmern" heißen müsste?
kann ich mir - zumindest in meinem damaligen Fall - nicht vorstellen.
Super freundliches und kompetentes Autohaus, welches sich wirklich um den Kunden kümmert. Nur eben in die Fahrzeughistorie führte kein Weg rein. 🙁
Komisch. Wer hat denn letztendlich Zugriff auf die Datenhistorie??? Doch der Händler, oder sehe ich das falsch? Sollte JEDER Händler auf die Daten Zugriff haben, was ich glaube, muss es einen anderen Grund haben den Einblick zu verweigern.
Bei meinem JETZIGEN und dem Vorgänger Auto konnte JEDER Händler anhand der Fahrgestellnummer auf die Daten meines Autos zugreifen. Inwieweit allerdings da Daten über Unfallreparaturen hinterlegt sind, weiß ich nicht. Doch MUSS doch JEDER Händler auf die Fahrzeugspezifischen Daten zugreifen können z.B. bei einer Reparatur, bei der ein spezielles Ersatzteil benötigt wird.
Für mich wird das immer misteriöser und man muss mir doch, als Autobesitzer, Auskunft über mein Fahrzeug geben (können)! Damich noch mal! 😠 Wenn das Autohaus sich weigert, mache ich Ingolstadt heiß ... Nützt das auch nix, ADAC und dann Rechtsanwalt.
Kann mir doch niemand erzählen, das die Daten meines Autos ein Staatsgeheimnis sind.
Mal unabhängig vom Datenschutz: Wenn der Unfallschaden in einer freien Werkstatt repariert wurde, kommt doch keine Information darüber in das herstellereigene System, oder sehe ich das falsch?
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Rechtsschutz hatte ich vor nem Jahr gekündigt, da ich sie 10 Jahre nicht benötigt habe. Eigene Doofheit....
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mal unabhängig vom Datenschutz: Wenn der Unfallschaden in einer freien Werkstatt repariert wurde, kommt doch keine Information darüber in das herstellereigene System, oder sehe ich das falsch?
Richtig. Im System sind natürlich nur Dinge hinterlegt, die im Unternehmensverbund in Bezug auf diesen Wagen durchgeführt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von bobo885
Die Reparatur steht im System drin, mit den einzelnen Teilen. Da durfte ich einem Audihändler über die Schulter gucken. Er meinte aber zu mir, er darf mir nichts herausgeben. Das haben alle Händler irgendwie unterzeichnet...Rechtsschutz hatte ich vor nem Jahr gekündigt, da ich sie 10 Jahre nicht benötigt habe. Eigene Doofheit....
Im Klagefall den Audihändler als Zeuge angeben, dann muss er aussagen, was Sache ist.
Nach einem Anwaltschreiben hat mich der Audihändler zu einem Gespräch eingeladen, in dem wir die Unstimmigkeiten beilegen können....
Termin ist in 2 Wochen. Mal sehen was da kommt
Danke für die Rückmeldung.
Dann noch mal viel Glück, dass ihr beide auf einen Nenner kommt und die Sache regeln könnt.