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Wie versteuern Autoverkäufer eigentlich ihre Dienstwagen?

Themenstarteram 14. März 2017 um 12:21

Hey Leute,

Mal rein interessehalber: wie versteuert ein Autoverkäufer eig sein Dienstfahrzeug? Ich kenne die normale 1% Regelung aber wenn ein VK zb mal Vorführer X nimmt, mal Vorführer Y, dann wieder nen GW mit Roten Nummern zb?

Es ist ja durchaus üblich dass man nicht ein bestimmtes Auto hat, wie im Aussendienst. Ich habe nicht vor einen solchen Job anzutreten, ich frage einfach aus Interesse.

Lg

stay_classy

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2017 um 10:25

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:20:41 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. März 2017 um 11:12:51 Uhr:

 

Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.

Nee, echt jetzt?

Wen interessiert das?

Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.

Ich habe von den geltenden ESt.-Richtlinien gesprochen. Wie ein einzelner Betrieb das für sich und seine Mitarbeiter handhabt, ist deren Verantwortung.

Interessieren tut es ggf. den Betriebsprüfer. Und der wird spätestens dann raschelig, wenn es z. B. fünf angestellte Verkäufer gibt und fünf Autos sind auf das Autohaus zugelassen und niemand versteuert einen geldwerten Vorteil ... (und dann taucht der Betriebsprüfer morgens um 8.00 h auf und nach und nach trudeln die Verkäufer mit den VF-Wagen ein ...).

Gruß

Der Chaosmanager

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 10:32:35 Uhr:

Warum nicht mit einem Vorführer oder Ersatzauto täglich zur Arbeit hin und zurück ohne irgendwelche Kosten?

Weil 'ohne Kosten' Auto fahren eben nicht geht.

Entweder zahlt es der Chef oder der Arbeitnehmer.

Und der Chef will sicher nicht alle Privatfahrten seiner Mitarbeiter zahlen. Abgesehen davon macht es ja Ärger, wenn einer der Angestellten einen Unfall baut. Das soll ja auch schon vorgekommen sein.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:20:41 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. März 2017 um 11:12:51 Uhr:

 

Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.

Nee, echt jetzt?

Wen interessiert das?

Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.

Und du hast natürlich eine Kopie seiner Steuerunterlagen und kannst deshalb verbindlich feststellen, dass er nichts versteuert.

am 16. März 2017 um 17:20

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. März 2017 um 12:23:51 Uhr:

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 10:32:35 Uhr:

Warum nicht mit einem Vorführer oder Ersatzauto täglich zur Arbeit hin und zurück ohne irgendwelche Kosten?

Weil 'ohne Kosten' Auto fahren eben nicht geht.

Entweder zahlt es der Chef oder der Arbeitnehmer.

Und der Chef will sicher nicht alle Privatfahrten seiner Mitarbeiter zahlen. Abgesehen davon macht es ja Ärger, wenn einer der Angestellten einen Unfall baut. Das soll ja auch schon vorgekommen sein.

In diesem Thread geht es allerdings um die Versteuerung des. GWV und weniger darum, wer welche Kosten trägt.

Grüße

Der Chaosmanager

Bei jedem meiner AGs waren die Vorführwagen fest den firmenwagenberechtigen Personen zugeteilt.

FA wendet Durchschnittsversteuerung an, wenn es im Betrieb keinerlei verlässliche Aufzeichnungen zur Fahrzeugzuordnung gibt. Passiert aber nur bis zur ersten BP durch das FA. Denn: Kann sehr teuer werden, wenn der billiste Wagen im Programm 10 Mille kostet und der teuerste 100 Mille.

LG

weizengelb

Zitat:

@Goify schrieb am 16. März 2017 um 11:34:51 Uhr:

Oh Gott, ich habe Steuerhinterziehung begangen als ich drei Mal mit dem Dienstwagen (Pool-Fahrzeug) privat heim gefahren bin, weil das kürzer war, von dort zu einem Termin zu fahren als morgens extra ins Büro zu kommen. Das war eine Win-Win-Situation, nur nicht für den Staat. Andererseits bin ich oft mit dem Privatfahrrad unentgeltlich zu Terminen geradelt. Hoffentlich hat sich das ausgeglichen. ;)

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde das durch das Finanzamt genau so gesehen (nachdem es jahrelang gängige Praxis war). Mit der Konsequenz, dass danach sämtliche Dienstfahrten mit Poolfahrzeugen auf dem Gelände des AG starteten und auch dort endeten.

Lächerlich. Wir reden hier davon, dass einzelne Angestellte ein Poolfahrzeug vielleicht 3 oder 4x im Jahr für ein paar Kilometer mit nach Hause nahmen. Diejenigen, bei denen Auswärtstermine zur Tätigkeitsbeschreibung gehören, haben sowieso ein "eigenes" Dienstfahrzeug.

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