Wie sieht die Rechtslage aus?

Hallo,
habe mit mehrern Freunden über ein wichtiges Thema diskutiert.

Freunde behaupten, man kann mit dem Führerschein Klasse 3 bzw B jede Art von Roller fahren, wenn der Roller entsprechend der Geschwindigkeit gedrosselt wurde.

Ich habe dagegen behauptet, die Führerscheinklasse 3 richtet sich nach dem Hubraum.

Bis 1980 kann man bis 125 ccm³ fahren, über 1980 darf man nur 50 ccm³ Roller fahren.

Für mich heißt es, man kann keinen 125er Roller fahren, den auf 50 bzw. 45 km drosseln und den mit dem Führerscheinklasse 3/B fahren
Man kann nur innerhalb der erlaubten Hubraumklasse fahren. Steht ja auch im Führerschein.

Wer liegt denn nun richtig?

10 Antworten

du hast recht.
mit einem führerschein der nach 1980 erworben wurde, darf man maximal 50ccm fahren.
und 125er werden maximal auf 80kmh gedrosselt.

Danke für deine Antwort. Habe in der zwischenzeit selber mal nachgesehen, dabei ist mir was aufgefallen, was mich doch etwas verwirrt:

B (und BF17)
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BF17), ab 18 uneingeschränkt —

schließt auch ein:
M, L, S. Sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde[4] ist die Klasse A1 eingeschlossen (z.B. Code 111 in Österreich)

Bestand 1.1.2009: 8.680.227 Fahrerlaubnisse B + BF17

So, habe mir mal den oberen Artikel mal nachgesehen:

3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.

Aber was heißt das genau? Das würde heißen, das ich selbst einen Roller oder Moped bis 125 ccm³ fahren kann..... Denn eine genaue Altersbeschränkung oder Jahreszahl ist nicht angegeben.....

Zitat:

Original geschrieben von FirstCorsa74


Aber was heißt das genau? Das würde heißen, das ich selbst einen Roller oder Moped bis 125 ccm³ fahren kann..... Denn eine genaue Altersbeschränkung oder Jahreszahl ist nicht angegeben.....

Es geht eigentlich aus der von dir zitierten Verordnung hervor.

Das EU-Recht sieht vor, dass Zweiräder bis 125 ccm in den Bereich der Führerscheinklasse B fallen KÖNNEN - hier hat jeder Mitgliedsstaat eigenes Ermessen.

In Deutschland ist der von dir genannte Stichtag 01.04.1980 massgebend.

Führerscheine, die bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurden, fallen unter diese Regelung.

In Österreich z.B. gilt eine andere nationale Regelung.
Hier darf jeder Besitzer der Führerscheinklasse B ein Kraftrad nach A1 fahren - aber er muss eine gewisse Anzahl an Fahrstunden nehmen (was ich persönlich für eine ausgesprochen sinnvolle Regelung halte!).

Wie also dieses Recht angewendet wird, liegt allein im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedslandes.

Und damit ist es für dich wohl Essig, mit dem 125er-Fahren.🙁

Moinsen,

das Thema lief hier schon einmal. Ist noch keinen Monat her:

http://www.motor-talk.de/.../...t-klasse-b-fuehrerschein-t2412912.html

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Stimmt, wurde schon mehrfach besprochen...

Problem ist, dass wir in Deutschland sind.
Also:

PKW-Führerschein bis 01.04.1980 gemacht: Auto, 50er + 80er bzw. 125er
PKW-Führerschein ab 01.04.1980 gemacht: Auto + 50er (80er bzw. 125er nicht freigegeben)

Hierbei ist es egal ob es sich um ein Roller oder ein klassisches motorradähnliches Zweirad handelt.

Eine abweichende Reglung ist Deutschland nicht zu erwarten - sie hätten schon seit vielen Jahren "können wollen".

Auch eine Anwendung der Klasse S ist nicht möglich, weil ein Zweirad nun mal einspurig ist.

Moinsen,

Zitat:

Original geschrieben von hmk73


... weil ein Zweirad nun mal einspurig ist.

... und wenn das "Zweirad" dann aber vorne etwas breiter ist? Mit einem

Piaggio MP3

kann man bestimmt auch Spaß haben:

Zitat:

Das Modelkürzel „LT“ (Large Tread) bezeichnet dabei die Modelvariante des MP3, die aufgrund einer Spurverbreiterung und zusätzlichen Fußbremsanlage als zweispuriges Kraftfahrzeug homologiert ist. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht ermöglicht somit das Führen des MP3 LT ohne Hubraumbegrenzung mit dem Autoführerschein.

U.a. der MP3 LT nutzt eine Sonderregelung aus, wonach er nicht als Zweirad gilt. Er hat (vorne) eine etwas breitere Spur und darf mit normalen PKW-Führerschein gefahren werden.

Aufgrund seines Preises, wird er aber nicht für jeden in Frage kommen...

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE


mit einem führerschein der nach 1980 erworben wurde, darf man maximal 50ccm fahren.
und 125er werden maximal auf 80kmh gedrosselt.

FALSCH!

Die 80km/h Drossel ist nur bei Minderjährigen nötig, die haben aber wohl kaum den Führerschein schon 1980 gemacht.

Das "Mittelalter" (sind ja fast schon 50 oder älter) darf ihre 125er so schnell fahren, wie die Karre hergibt.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73


U.a. der MP3 LT nutzt eine Sonderregelung aus, wonach er nicht als Zweirad gilt. Er hat (vorne) eine etwas breitere Spur und darf mit normalen PKW-Führerschein gefahren werden.

Aufgrund seines Preises, wird er aber nicht für jeden in Frage kommen...

Ist so nicht ganz richtig. Der MP3 gilt normalerweise als Krad. Er bekommt erst eine PKW-Zulassung wenn er mit einer Fussbremse ausgerüstet wird.

Zitat:

Original geschrieben von 1303Pilli



Zitat:

Original geschrieben von hmk73


U.a. der MP3 LT nutzt eine Sonderregelung aus, wonach er nicht als Zweirad gilt. Er hat (vorne) eine etwas breitere Spur und darf mit normalen PKW-Führerschein gefahren werden.
Ist so nicht ganz richtig. Der MP3 gilt normalerweise als Krad. Er bekommt erst eine PKW-Zulassung wenn er mit einer Fussbremse ausgerüstet wird.

Doch, hmk73 hat völlig Recht.

Der MP3 LT ist schon ab Werk ein Trike. Und ab Werk mit Fußbremse für alle Räder ausgerüstet.

Umgerüstete MP3 (Ex-)RL werden überhaupt nicht mehr neu zugelassen! (Es sei denn, jemand erwirkt ein neues Gutachten für eine neue Umrüstung, aber die nunmehr geforderte hydraulische Fußbremse nachträglich einzubauen ist ein unverhältnismäßiger Aufwand.)

Aber die schon als Trike zugelassenen dürfen weiterhin auch ohne Fußbremse mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden.

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