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Wie lange gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 21:54

Wir sind ab und zu mal in Lechenich (Erfstadt) mit dem Auto unterwegs, wo im Zentrum das Tempo bei 30 begrenzt ist. Komischerweise wird nach der ersten Kreuzung das Schild bis zur Ortstafel weder wiederholt noch aufgehoben. Daher ging ich stets davon aus, dass ich bis zur Ortstafel nur 30 fahren darf. Ergibt natürlich ein Hupkonzert, da alle nach Verlassen des Zentrum, d.h. nach der ersten Kreuzung alle zwischen 50 bis 55 km/h fahren. Mittlerweile fahre ich auch danach 50 km/h, aber bin mir unsicher und dazu noch in der Probezeit. Mein Partner ist der Meinung, dass die 30 nur bis zur Kreuzung gilt. In Düren zum Beispiel gibt es einen Straßenabschnitt, wo man nicht schneller als 30 fahren darf. Aber hier wird auch nach verlassen dieser Straße ein 50 Schild wieder aufgestellt, sodass man weißt, dass man wieder 50 fahren darf. Ist es rechtens? Immerhin habe ich gelesen, dass eine Kreuzung oder Kreisverkehr die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt. Wir beide sind noch in der Probezeit und in letzter Zeit wird häufiger bei uns gemessen.

Beste Antwort im Thema

ich habe meinen Führerschein seit 1969 und habe gelernt das nach der ersten Querstrasse, wenn kein neues Schild da steht, die vorher angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt. Und deswegen habe ich in meiner langen Fahrpraxis auch nie Probleme mit gehabt. Und ich habe einige Millionen Km Runter.

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Auf einer Vorfahrtsstraße gilt immer Tempo 50, außer es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine "Gefahr" (Engstelle, Altersheim, Straßenschäden, Lärmschutz....). Ohne Eine Begründung warum 30 vorgeschrieben ist, gilt weiterhin 50, das Vorfahrtsschild hat mehr Stellenwert als das 30er.

Mit dem Interpretieren ist das so eine Sache. Das darf man auch nur, solange das Ergebnis dem Regelungswunsch der Behörde entspricht. Interpretiert man etwas anderes, wird einem vom Richter darüber aufgeklärt, dass man keine Interpretationen anzustellen habe, weil der Sachverhalt sonnenklar sei.

na dann fahr mal von celle kommend durch fuhrberg, viel spaß

Zitat:

@9891 schrieb am 23. Juli 2019 um 09:09:32 Uhr:

Auf einer Vorfahrtsstraße gilt immer Tempo 50, außer es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine "Gefahr" (Engstelle, Altersheim, Straßenschäden, Lärmschutz....). Ohne Eine Begründung warum 30 vorgeschrieben ist, gilt weiterhin 50, das Vorfahrtsschild hat mehr Stellenwert als das 30er.

Woher nimmst du diese fehlerhafte Erkenntnis? Ein Zeichen 306 hat im Grunde überhaupt nichts mit einem Tempolimit zu tun. Einer (beschilderten) Begründung für Tempolimits bedarf es ebenfalls nicht.

Zitat:

@aspergius schrieb am 23. Juli 2019 um 09:5:25 Uhr:

Ich glaube so eine Handhabung hat es früher nicht gegeben. Da war alles eindeutig geregelt.

Früher war ja auch alles aus Holz. ;) Sei beruhigt, es gibt genügend Verwaltungsvorschriften, die das stvo-konforme Aufstellen von Verkehrsschildern regeln. So wie "früher" auch. Dabei werden sicher auch mal Fehler gemacht. Für Streckenverbote gilt nun einmal, dass sie so lange gelten, bis sie aufgehoben werden oder man die Strecke verlässt. Oder der Grund für das Verbot ist ersichtlich nicht mehr vorhanden (Geschwindigkeitsbegrenzung wegen einer Baustelle z. B.)

 

Grüße vom Ostelch

Lieber Ostelch..wie ist das mit dem Auffahren in ein Streckenverbot aus einer Seitenstraße, wenn das Streckenverbot nicht durch Schilder erneuert wird? Wie ist das mit dem Kreisverkehr? Hebt er ein Streckenverbot auf oder nicht und wo steht das in der Stvo?

Ich muss zugeben..hab da schon lange nicht mehr reingeschaut.

Ich würde sagen, sofern du dich auf einer Vorfahrtsstraße befindest, gilt auch das Tempolimit weiter, allerdings hat @U.Korsch recht: jeder, der später in diese Straße einfährt, weiß nichts davon - auch nicht, dass es sich um eine Vorfahrtsstraße handelt. Um Verwirrungen zu vermeiden, sind also Wiederholungen zu empfehlen. Es sei denn, es ist explizit als 30er Zone ausgeschildert. Übrigens gibt es das Problem auch auf der Autobahn, wenn nach Auffahrten nicht nochmal das Tempolimit wiederholt wird.

Zitat:

@Epidemiologin2017 schrieb am 23. Juli 2019 um 08:06:23 Uhr:

Nein, keine 30 er Zone. Tatsächlich ein 30er Schild. Richtung Bonnerstraße wird es auch ordnungsgemäß wiederholt. Aber Richtung Herrig überhaupt nicht. Nach der ersten Kreuzung kommt nach 200 Meter ein Kreisverkehr. Und dennoch fahren alle nach der ersten Kreuzung ganz normal mit 50 weiter. Und ja, es handelt sich um eine Vorfahrtsstraße.

Wenn man wie du ortskundig ist, ist ein gutes Indiz die Beschliderung des Gegenverkehrs. Gilt in Gegenrichtung bis zur Kreuzung 50, dann kannst du auch davon ausgehen, dass man auch selber so schnell fahren darf. Gilt in Gegenrichtung schon vor der Kreuzung 30, dann sollte man da lieber auch ohne Schildwiederholung 30 fahren.

Wenn du hier fragst, könntest du genau so gut eine Mail an die Stadt-Verwaltung schreiben. Dann weißt du definitiv, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung gemeint ist.

Zitat:

@aspergius schrieb am 23. Juli 2019 um 09:30:22 Uhr:

Lieber Ostelch..wie ist das mit dem Auffahren in ein Streckenverbot aus einer Seitenstraße, wenn das Streckenverbot nicht durch Schilder erneuert wird? Wie ist das mit dem Kreisverkehr? Hebt er ein Streckenverbot auf oder nicht und wo steht das in der Stvo?

Ich muss zugeben..hab da schon lange nicht mehr reingeschaut.

Eddiotos hat es schon fast alles erklärt. Am Kreisverkehr ist die "Strecke" beendet, weil man in den Kreisverkehr immer Abbiegen muss.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. Juli 2019 um 09:12:10 Uhr:

Woher nimmst du diese fehlerhafte Erkenntnis?

Eigentlich von meiner letzten Fahrerschulung, aber du hast Recht, zumindest steht das nicht in der StVO (es sei denn sie hätten das gut versteckt). 30er ZONEN dürfen sich nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken.

Ja, Zonen im Sinne von Zeichen 274.1.

Hier geht es aber m.E. um streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen - die dürfen auf Vorfahrtstraßen angeordnet werden.

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 7:54

So habe jetzt die Polizei hier befragt und der Beamte sagte mir, dass nach Verlassen des Zentrums wieder 50 gilt aufgrund der Kreuzung. Laut seiner Aussage hebt die Kreuzung das Tempolimit auf und außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt. Lektion des Tages: Man darf wieder dann 50 km/h fahren, aber wieso das ist, weiß hier so wirklich keiner Bescheid. Thread kann also als beendet gesehen werden. Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2019 um 09:37:12 Uhr:

Wenn man wie du ortskundig ist, ist ein gutes Indiz die Beschliderung des Gegenverkehrs. Gilt in Gegenrichtung bis zur Kreuzung 50, dann kannst du auch davon ausgehen, dass man auch selber so schnell fahren darf.

Ein Indiz ja, aber kein gutes. Die Beschilderung des Gegenverkehrs ist verkehrsrechtlich gesehen absolut irrelevant - und daher kann einem die dargelegte "Empfehlung" auch auf die Füße fallen.

Zitat:

@Epidemiologin2017 schrieb am 23. Juli 2019 um 09:54:20 Uhr:

So habe jetzt die Polizei hier befragt und der Beamte sagte mir, dass nach Verlassen des Zentrums wieder 50 gilt aufgrund der Kreuzung. Laut seiner Aussage hebt die Kreuzung das Tempolimit auf und außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt. Lektion des Tages: Man darf wieder dann 50 km/h fahren, aber wieso das ist, weiß hier so wirklich keiner Bescheid.

Lektion des Tages: Polizisten sind halt auch nur Menschen.

Zitat:

@Epidemiologin2017 schrieb am 23. Juli 2019 um 09:54:20 Uhr:

So habe jetzt die Polizei hier befragt und der Beamte sagte mir, dass nach Verlassen des Zentrums wieder 50 gilt aufgrund der Kreuzung. Laut seiner Aussage hebt die Kreuzung das Tempolimit auf und außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt. Lektion des Tages: Man darf wieder dann 50 km/h fahren, aber wieso das ist, weiß hier so wirklich keiner Bescheid. Thread kann also als beendet gesehen werden. Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Dafür ein "Danke"

Wäre auch etwas "bescheuert" wenn Du auf der Straße weiterhin 30 fahren musst und alle aus den Seitenstraßen Kommende 50 fahren dürfen.

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