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Wie lange auf bussgeld warten? Abholen des Bescheides künstlich verlängern?

Themenstarteram 3. November 2007 um 16:21

Hallo bin neu hier u. weiss nicht ob ich das richtige forum gewählt hab.

nun zu meinem Fall,

ich bin vor knappen 3 monaten auf einer autobahn in einer 80er zone mit ca. 120 geblitzt worden. seit dem warte ich auf mein bussgeldbescheid. ich muss hinzufügen, dass ich vor einem jahr umgezogen bin, dies aber in der zulassungstelle nicht mitgeteilt habe. so... gestern rief mich irgendeine post/kurrier -frau an und hat mich nach der alten und der neuen adresse gefragt (die sie schon wusste), und sagte dass ich demnächst post kriege. ich denke das wird mein einschreiben für das bussgeld sein.

ich habe gelesen dass nach 3 monaten das bussgeld nicht mehr bezahlt werden muss. wenn jetzt mein bussgeld kommt, und ich nicht zuhause bin, kann ich den bescheid ne woche später abholen, und z.b. dann behaupten ich wäre in urlaub gewesen???

mfg

wie_meinen?

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19 Antworten
am 6. November 2007 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Allein eine anfechtung der Messung könnte etwas bringen. Gegen erhöhung des Bußgeldes ist unter Umständen ein Absehen vom Fahrverbot möglich.

Das ist doch schon mal eine ganze Menge. Wenn Traktoren oder ein Kehrfahrzeug mit 120km/h gemessen werden dann kann wohl was nicht stimmen. :D

am 8. November 2007 um 0:04

Zum Rechsschutz: Meine Kenntnis ist, dass Vorsatztaten nicht vom Rechtsschutz gedeckt werden. Die meissten Owis in Deutschland begeht man ja fahrlässig, da diese Fahrlässigkeit einfach von vorne herein vom Staate angenommen wird. Bei manchen Verstößen wird aber vom Vorsatz ausgegangen. Ist Auslegeungssache aber wenn dann mal meist gut begründet. So zum Beispiel von Geschwindigkeitsberschreitungen wenn man gute Ortskenntnis hat. Muss nicht aber kann mit Vorsatz angezeigt werden. Je nach dem auch was man noch für Äußerungen bringt. "Ich fahr hier jeden Tag, dass kann gar nicht sein, dass ich zu schnell war" oder so.

Zum Messverfahren: Es ist verdammt schwer die Messverfahren anzufechten. Es kommt natürlich auf den Richter und den eigenen Anwalt an, aber es ist schwer heutzutage. Viele Verfahren die als Beispiele für Fehlmessungen zitiert werden, wurden tatsächlich gar nicht voll als tatsächliche Fehlmessungen nachgewiesen. Vielmehr waren es gewiefte Anwälte die sich sehr gut auf die Technik spezielisiert hatten und Gutachter, die die Begründung der Verteidiger nicht voll ausschließen konnten. Hier wurden schon viele Verfahren eingestellt, weil es durch die Gutachter nicht 100% ausgeschlossen werden konnte.

Ein Beispiel ist hier der (Stufeneffekt) bei Lasermessungen. Ein Anwalt der es zu seiner Lebensaufgabe gemacht hatte die Lasermessung anzufechten (wahrscheinlich wurde er selbst mal erwischt), wies angeblich nach, dass sich ein Haus, wenn man auf die Ziegelfläche (geneigt) zielt und währenddessen hoch und runter "fährt" bzw. schenkt, sich laut Gerät angeblich mit XX Km/h vortbewegt. Somit ist die Messung an sich schon zweifelhaft, wenn sich ein stehendes Haus schon bewegt. Gutachter (auch die der HErsellerfirma) konnten dies jedoch in Versuchsreihen nicht rekonstruiren, aber gaben dem Anwalt recht, dass es physikalisch tatsächlich zu solch einem Effekt kommen könne.

Das war vor einigen Jahren. Die Herstellerfirmen haben daraufhin softwaremäßig nachgebessert, wodurch wenn es überhaupt zu solch einem Effekt (man spricht von 1-2 Km/h) kommen würde eine Fehlmessung angezeigt werden würde. Der Anwalt aber, der ein Buch über die fehlerhafte Lasermessung schrieb, behauptete bis zuletzt in dem Buch, dass es quasi bei jeder Messung zu solch einer Fehlmessung (geneigte Motorhaube) kommen würde. Er verlangte bei jeder Messung nochmals xx Km/h abzuziehen wegen diesem Effekt. Erst als schon fast Klagen der Hersteller drohten nahm er es zögerlich aus seinem Buch, das übrigens viele Anwälte im Schrank haben um sich vor Verhandlungen schlau zu machen.

Es gibt nun immernoch Anwälte die diese Argumentation bringen, vielleicht weil sie dieses mittlerweile meherere Jahre alte Buch im Schrank stehen haben.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Sorry, aber was soll ein Anwalt bitte tun wenn die Fahrereigenschaft feststeht und der Verstoß nachgewiesen ist. Allein eine anfechtung der Messung könnte etwas bringen. Gegen erhöhung des Bußgeldes ist unter Umständen ein Absehen vom Fahrverbot möglich.

Schildere doch mal die Fälle in denen Du "rausgekommen" bist.

Ich bin auch ohne RS ohne Punkte unterwegs,...

Hallo,

ich werde hier nicht auflisten was der RA für mich getan hat, aber es ging unter anderen um 3 Messungen. Dafür konnte er nichts gegen 2 anderen Messungen, aber die Punkte sind nun verjährt... ;-)

Ich gratuliere, wenn Du ohne RS auch gut durchkommst.

Fakt ist, dass der Themenstarter dafür versichert ist, und das er gut tut diese einzuschalten, bzw. der Versicherung nachzufragen, ob diese den Fall unterstützt. Da er anscheinend keinen Rechtsexperte ist, hat er selbst hat keine Chance irgendetwas aus der Geschichte zu holen, und ginge es nur um den Fahrverbot gegen höheres Bußgeld.

Ob dann tatsächlich seinen RA etwas ändern wird... Aber wenn er es nicht versucht, selbst Schuld...

Sam

Das Grundproblem ist aber, dass es schon einiges braucht, um in ein Fahrverbot reinzukommen. 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts. Wer das schafft, muss entweder blind durch die Gegend fahren, oder es einfach einkalkulieren.

Wer wegen ein Fahrverbot vor Gericht darum kämpft, es nicht zu bekommen, gerne. Schließlich ist heutzutage das Fehlen eines Führerscheins einem Arbeitsplatzverlust gleichzusetzen.

Schlimmer ist es meiner Meinung nach, dass schon wegen Lapalien (bis 35 EUR) oder geringeren Owi's (ohne Fahrverbot) gleich vor Gericht gegangen wird. Dies belastet unsere Gerichte viel zu sehr. Da bin ich schon dafür, dass es erst ab einem bestimmten Bußgeldsatz möglich sein sollte, damit vor Gericht zu gehen. Aber das wäre in einem eigenen Thread zu diskutieren.

Themenstarteram 8. November 2007 um 21:44

hallo leute,

wollte nur mal berichten was in wirklichkeit gekommen ist... also ich war doch nicht so schnell, wie ich zunächst angenommen habe. es waren nur 27kmh zu schnell. macht 75€ + 3 punkte:(. aber damit kann ich leben. ich habe schlimmeres erwartet.

Zum rechtschutz. wofür zahlt man denn eigentlich jahrelang beiträge? und wenn man keine selbstbeteiligung hat, hat man nichts zu verlieren. man kann immernoch den widerspruch zurücknehmen, und das bussgeld bezahlen.

also bis zum nächsten thread (hoffentlich keinen bei dem es sich um Fahrverbot handelt:))

gruss

wie_meinen?

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