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Wie lange auf bussgeld warten? Abholen des Bescheides künstlich verlängern?

Themenstarteram 3. November 2007 um 16:21

Hallo bin neu hier u. weiss nicht ob ich das richtige forum gewählt hab.

nun zu meinem Fall,

ich bin vor knappen 3 monaten auf einer autobahn in einer 80er zone mit ca. 120 geblitzt worden. seit dem warte ich auf mein bussgeldbescheid. ich muss hinzufügen, dass ich vor einem jahr umgezogen bin, dies aber in der zulassungstelle nicht mitgeteilt habe. so... gestern rief mich irgendeine post/kurrier -frau an und hat mich nach der alten und der neuen adresse gefragt (die sie schon wusste), und sagte dass ich demnächst post kriege. ich denke das wird mein einschreiben für das bussgeld sein.

ich habe gelesen dass nach 3 monaten das bussgeld nicht mehr bezahlt werden muss. wenn jetzt mein bussgeld kommt, und ich nicht zuhause bin, kann ich den bescheid ne woche später abholen, und z.b. dann behaupten ich wäre in urlaub gewesen???

mfg

wie_meinen?

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wie_meinen?

Hallo bin neu hier u. weiss nicht ob ich das richtige forum gewählt hab.

nun zu meinem Fall,

ich bin vor knappen 3 monaten auf einer autobahn in einer 80er zone mit ca. 120 geblitzt worden. seit dem warte ich auf mein bussgeldbescheid. ich muss hinzufügen, dass ich vor einem jahr umgezogen bin, dies aber in der zulassungstelle nicht mitgeteilt habe. so... gestern rief mich irgendeine post/kurrier -frau an und hat mich nach der alten und der neuen adresse gefragt (die sie schon wusste), und sagte dass ich demnächst post kriege. ich denke das wird mein einschreiben für das bussgeld sein.

ich habe gelesen dass nach 3 monaten das bussgeld nicht mehr bezahlt werden muss. wenn jetzt mein bussgeld kommt, und ich nicht zuhause bin, kann ich den bescheid ne woche später abholen, und z.b. dann behaupten ich wäre in urlaub gewesen???

mfg

wie_meinen?

Es zählt nicht das Datum, an dem du das Schreiben in Empfang nimmst, sondern das Absendedatum/Poststempel der entsprechenden Behörde.

am 3. November 2007 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von wie_meinen?

Hallo bin neu hier u. weiss nicht ob ich das richtige forum gewählt hab.

nun zu meinem Fall,

ich bin vor knappen 3 monaten auf einer autobahn in einer 80er zone mit ca. 120 geblitzt worden. seit dem warte ich auf mein bussgeldbescheid. ich muss hinzufügen, dass ich vor einem jahr umgezogen bin, dies aber in der zulassungstelle nicht mitgeteilt habe. so... gestern rief mich irgendeine post/kurrier -frau an und hat mich nach der alten und der neuen adresse gefragt (die sie schon wusste), und sagte dass ich demnächst post kriege. ich denke das wird mein einschreiben für das bussgeld sein.

ich habe gelesen dass nach 3 monaten das bussgeld nicht mehr bezahlt werden muss. wenn jetzt mein bussgeld kommt, und ich nicht zuhause bin, kann ich den bescheid ne woche später abholen, und z.b. dann behaupten ich wäre in urlaub gewesen???

mfg

wie_meinen?

Hallo,

willkommen im MT-Forum:)

Also so leicht wie Du Dir das vorstellst wird das wohl kaum funktionieren:rolleyes::rolleyes:.

Ein Nichtabholen bzw. verspätetes Abholen des Bescheides wird wohl kaum zur Verjährung der Ansprüche führen. Meines Wissens bezieht sich diese Drei(?)-Monats-Frist auf das Tätigwerden der Behörde - anders gesagt: die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erlassen. Wann oder ob Du das Ding "abholst" ist unerheblich.

Im Gegenteil: solltest Du die Zahlungsfrist versäumen wird auch noch Mahngebühr/Versäumnisszuschlag fällig - also billiger wird's so wohl nicht:D.

Und Urlaub hat sowieso keine aufschiebende Wirkung:o

Gruß

Fox74

Themenstarteram 3. November 2007 um 17:53

ok das mit dem urlaub war nur so ne idee:(.

verstehe ich das richtig, dass die 3 monate sich darauf beziehen vom tag des blitzers bis zum ausdrucken des bussgeldbescheides? (datum des bescheides)

gruss

wie_meinen?

Zitat:

Original geschrieben von wie_meinen?

verstehe ich das richtig, dass die 3 monate sich darauf beziehen vom tag des blitzers bis zum ausdrucken des bussgeldbescheides? (datum des bescheides)

bingo!

entscheidend ist das datum bearbeitungsdatum des bescheides...

damit wenn er ausgedruckt ist, gillt er auch "offiziell" als verschickt....dann kannst du zu diesen 3 monaten noch 10tage postlaufzeit dazurechen und spätestens dann haste ihn im kasten.....

am 3. November 2007 um 19:51

Das mit dem Verjähren wird auf diversen Internetseiten wie www.Strafzettel.de erklärt. Was auf diesen Seiten deutlich wird, ist, dass es sehr schwierig ist mit der Verjährung.

Kann die Behörde keinen "Verantwortlichen" der Owi ermitteln (meist ist es ja der Fahrzeugführer der belangt werden muss), verjährt sie theoretisch nach den 3 Monaten.

Aber: In der Zeit, in der z.B. die Polizei oder eine Behörde den Fall kriegt um Ermittlungen zu tätigen gilt ein "Verjährungsstopp". Nehmen wir an eine Polizeidienststelle ermittelt 4 Wochen, weil der Halter alles abstreitet oder an der gemeldeten Adresse nicht mehr zu erreichen ist, verjährt es schon die 4 Wochen später.

Die Behörde könnte hier nach Erlassung des Bußgeldbescheides ein kompletten Verjährungsstopp "verhängt" haben, bis die Adresse des Halters ermittelt wird. Erst mit Ermittlung der Adresse und Zusendung des Bescheides fängt dann die Verjährung an weiter zu laufen. Streitet nun der Halter alles ab und gibt an jemand x-beliebiges sei gefahren kriegt die Polizei meist den Fall um zu ermitten (Ausweisbilder von der Passbehörde einholen und vergleichen, den Halter aufsuchen und persönlich nochmals vernehmen, hierbei nochmal mit dem Blitzbild vergleichen usw.). Hier wird nun schon wieder der Verjärhungsstopp rein gehauen wieso wahrscheinlich die wenigsten Owis wegen Verjährung eingestellt werden.

Alles Begründungssache der Behörde und sicherlich eine schwierige Sache für den Anwalt das alles auseinander zu klabüstern und zu versuchen auf Verjährung zu pochen. Die Behörde speichert im übrigen die genauen Daten der einzelnen Ermittlunsschritte in ihrem Programm ab, weswegen sie genau begründen kann wieso die einzelne Owi erst dann und dann verjährt anstatt nach den 3 Monaten. Hab das mal gesehen. Da steht genau drin, wann der Bescheid erlassen wurde, wann versandt wurde, wann der Stopp drin war, weil die Polizei beauftragt wurde und dann wieder wann die Verjährung weiter läuft weil der Fahrzeugführer ermittelt wurde usw.

Themenstarteram 4. November 2007 um 14:03

danke für die schnellen Antworten:)

dann werd ich wohl doch noch in den genuss kommen 1 monat zu laufen.

Ich habe verkehrsrechtschutz. sollte es wirklich zum fahrverbot kommen, meint ihr es würde sich lohnen damit zum anwalt zu gehen, damit die strafe evtl. milder ausfällt??? ich meine es war 3uhr morgens, und weit und breit kein verkehr:(. ausserdem habe ich noch keine punkte in flensburg.

gruss

wie_meinen?

Höchstens wenn man unabdingbar auf sein Fahrzeug angewiesen ist, weil körperlich behindert, Gefährdung der beruflichen Existenz und kein anständiger ÖPNV etc., ist eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße möglich.

Alles weitere sagt dir dein Anwalt - ich würde ihn kontaktieren.

~

am 5. November 2007 um 11:51

Gefährdung der beruflichen Existenz und schlechter ÖPNV sind schon lange keine Agumente mehr für das Absehen von einem FV. Man wußte vorher, das der Job gefährdet ist ohne Führerschein und: praktisch jeder ist heute abhängig vom FS.

Ein Anwalt wird Geld kosten, aber nicht mehr viel ausrichten können.

Ich weiß jetzt nicht, ob das schon unter Rechtsberatung fällt. Ich kenne eine mir sehr nahestehende Person, die konnte erfolgreich ein Fahrverbot vor Gericht vereiteln, musste aber das 10(!)-fache an Bußgeld dafür bezahlen (sprich über 1200 EUR). Zugrundegelegt wurde wohl das Einkommen. Hinweis vom Richter war noch, dass er das nächste mal NICHTS mehr dagegen machen kann :)

Andere Möglichkeit wäre noch, das Laufen auf Februar hinauszuzögern. Solltest du demnächst deinen Bußgeldbescheid bekommen, hast du im Normalfall vier Monate Zeit, dein Fahrverbot anzutreten. Im Februar sind es halt dann nur 28 (bzw. nächstes Jahr 29) Tage die du Laufen musst. Wichtig ist aber, dass du frühestens am 01.02. deinen Führerschein abgibst. Bedenke: Das Fahrverbot zählt vom z. B. 02.02. bis 01.03. 24 Uhr.

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

Gefährdung der beruflichen Existenz und schlechter ÖPNV sind schon lange keine Agumente mehr für das Absehen von einem FV.

Quelle?

am 5. November 2007 um 22:25

Zitat:

Quelle?

Falschrum :-)

Das Fahrverbot ist der Normalfall. Für die begründeten Ausnahmen wären die Quellen anzugeben. Ist gägige Rechtsprechung.

Zitat:

damit zum anwalt zu gehen, damit die strafe evtl. milder ausfällt???

Nee, is klar, für Leute mit awalt werden die Strafen nach aussehen des Anwaltes reduziert. Wenn du den verstoß nicht anfechten kannst vergiss es. Die Strafen dienen dazu dass man sich an die regeln hält. das gilt für alle. auch für DICH.

Zitat:

ich meine es war 3uhr morgens, und weit und breit kein verkehr.

Klasse Idee. Vorsatz: Doppelter Bußgeldsatz.

 

Zitat:

ausserdem habe ich noch keine punkte in flensburg.

Ohh, nee, echt? dann gibts natürlich keine Strafe.

Das ist der NORMALFALL. Hättest du schon Punkte würde es unter Umständen unangenehmer.

@ Fuchs:

hast ja Recht :-)

~

Hallo,

Verkehrsrechtsschutz? Also gleich den Anwalt. Die Versicherung deckt ab einem Punkt in Flensburg.

Vorsicht mit der Versicherung: meine verpflichtet mich nicht nur zu Partner-RA zu gehen, andere schon. Erkundige Dich darüber.

Und vergiss die Rechtsberatung der Versicherung. Die sagen immer Du sollst zahlen und hast keine Chance, ähnlich wie einige Mitschreiber hier. Dann bekommst Du von der Versicherung eine Liste von RA, wie z.B. einen Anwalt für Familienrecht... ;-)

Ich persönlich habe 3 * 1 Punkt + etwa 180 an Bußgeld gespart, und dass mit einem Fachanwalt für Strafrecht. Ich will nicht sagen, dass es immer funktioniert, aber seitdem ich meinen Rechtsschutz aktiv benütze, bin ich ohne Punkte unterwegs. Ich bin eigentlich vorsichtig, aber im Osten hilft das nicht, wenn man nicht ortskundig ist. Zwischenzeitlich habe ich auch einen TomTom der mir viel zu viele Mac Donalds anzeigt... ;-)

 

Sam

am 6. November 2007 um 16:56

Sorry, aber was soll ein Anwalt bitte tun wenn die Fahrereigenschaft feststeht und der Verstoß nachgewiesen ist. Allein eine anfechtung der Messung könnte etwas bringen. Gegen erhöhung des Bußgeldes ist unter Umständen ein Absehen vom Fahrverbot möglich.

Schildere doch mal die Fälle in denen Du "rausgekommen" bist.

Ich bin auch ohne RS ohne Punkte unterwegs,...

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