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Wie kann man "Anbietung der Arbeitsleistung" bei Kündigungsschutzklage umgehen???

Themenstarteram 21. September 2009 um 13:54

Hallo, Kollegen!

Kann mir jemand von Euch vielleicht einen Tip geben, wie man die "Anbietung der Arbeitsleistung" im Kündigungsschutzverfahren nach dem Kündigungstermin "umgehen" könnte ???

Krank schreiben lassen wäre das eine, ist aber in meinem Falle nicht so einfach, weil ich wegen Folgen eines Arbeitsunfalls (noch) über die BG krank geschrieben bin und das auch nicht mehr lange, weil sonst keiner mehr "mitspielt"...

Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich meinem ehemaligen AG meine Arbeitsleistung dann NICHT mehr anbieten müsste, sobald ich nicht mehr krank geschrieben bin?

Denn der ist ja verpflichtet, das Gehalt bis zur endgültigen Entscheidung vom Arbeitsgericht mir weiter (zumindest rückwirkend) zu bezahlen und dann wird der mich garantiert wieder zur "Arbeit" sehen wollen, aber eben NICHT zum Fahren (weil er keinen LKW für mich hat), sondern für "sonstige" Tätigkeiten, die ihm dann einfallen... Und da ich leider nur einen mündlichen Arbeitsvertrag hatte, könnte der mich ja innerhalb der Firma (zumindest theoretisch) für "alles Mögliche" einsetzen...

Wie kann ich mich also trotzdem ganz legal seinem "Zugriff" entziehen, ohne krank geschrieben zu sein ???

VIELEN DANK FÜR SACHDIENLICHE HINWEISE !!!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zuerst wäre die Frage zu klären, ob Du überhaupt dazu verpflichtet bist, Deine Arbeit anzubieten.

Nach Deiner Einführung gehe ich davon aus, dass Du gekündigt worden bist. Demzufolge wäre der Kündigungstermin vom Arbeitgeber falsch berechnet. Dann ist der vom Arbeitgeber genannte Kündigungstermin maßgebend.

Liegt dieser in der Vergangenheit, brauchst Du Deine Arbeitsleistung gar nicht erst anbieten. Die Rechtsprechung geht hier davon aus, dass der Arbeitgeber wissen muss, wann er kündigen darf und wann nicht.

Eine andere Situation entsteht, wenn der Kündigungstermin in der Zukunft liegt. Dann kommst Du nicht drumrum, Deine Arbeitsleistung anzubieten.

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Zuerst wäre die Frage zu klären, ob Du überhaupt dazu verpflichtet bist, Deine Arbeit anzubieten.

Nach Deiner Einführung gehe ich davon aus, dass Du gekündigt worden bist. Demzufolge wäre der Kündigungstermin vom Arbeitgeber falsch berechnet. Dann ist der vom Arbeitgeber genannte Kündigungstermin maßgebend.

Liegt dieser in der Vergangenheit, brauchst Du Deine Arbeitsleistung gar nicht erst anbieten. Die Rechtsprechung geht hier davon aus, dass der Arbeitgeber wissen muss, wann er kündigen darf und wann nicht.

Eine andere Situation entsteht, wenn der Kündigungstermin in der Zukunft liegt. Dann kommst Du nicht drumrum, Deine Arbeitsleistung anzubieten.

Entweder Anwaltstermin oder überraschend nach Ablauf der Krankmeldung zur Arbeit erscheinen. Dann mit Chef reden, was er sich vorstellt. Wenn er Erfahrung mit Arbeitsgerichtsverfahren hat, sollte er verhandlungsbereit sein, bevor es teuer und stressig wird.

Themenstarteram 24. September 2009 um 10:01

Kollegen, habt vielen Dank für eure Beiträge!

Also, der Kündigungstermin an sich ist rechtens, denn er hat alle Fristen eingehalten. Nur die Begründung ist halt an allen nur verfügbaren Haaren herbeigezogen...

Er kündigt mich aber "betriebsbedingt" in der Hochsaison, weil er ja SOOO einen großen Umsatzrückgang zu verzeichnen hat, stellt gleichzeitig aber wieder neue Leute ein und eiert und labert bei der Klageerwiederung dermaßen herum, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass er mit DIESEN "vorgeschobenen" Gründen NIEMALS durchkommen würde und demzufolge das Arbeitsverhältnis gar nicht gelöst werden könnte!!!

Da es aber unter diesen Voraussetzungen denkbar ungünstig wäre, dort wieder anzufangen, weil er dann andere "Kündigungsgründe" suchen würde, um mich los zu werden, möchte ich eben sehen, noch eine WIRKLICH gute Abfindung über die Überstunden rauszuholen und dann kann mich danach mein ex-Chef am A.... lecken !!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von schwerlastbrummi

Kollegen, habt vielen Dank für eure Beiträge!

Also, der Kündigungstermin an sich ist rechtens, denn er hat alle Fristen eingehalten. Nur die Begründung ist halt an allen nur verfügbaren Haaren herbeigezogen...

Er kündigt mich aber "betriebsbedingt" in der Hochsaison, weil er ja SOOO einen großen Umsatzrückgang zu verzeichnen hat, stellt gleichzeitig aber wieder neue Leute ein und eiert und labert bei der Klageerwiederung dermaßen herum, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass er mit DIESEN "vorgeschobenen" Gründen NIEMALS durchkommen würde und demzufolge das Arbeitsverhältnis gar nicht gelöst werden könnte!!!

Da es aber unter diesen Voraussetzungen denkbar ungünstig wäre, dort wieder anzufangen, weil er dann andere "Kündigungsgründe" suchen würde, um mich los zu werden, möchte ich eben sehen, noch eine WIRKLICH gute Abfindung über die Überstunden rauszuholen und dann kann mich danach mein ex-Chef am A.... lecken !!!

Gruß

Es gibt ein BAG-Urteil, welches die konjunkturbedingte Kündigung (weniger Umsätze) ausschließt.

Zitat:

Original geschrieben von schwerlastbrummi

noch eine WIRKLICH gute Abfindung über die Überstunden rauszuholen

das überstunden in die abfindung miteinfließen wäre mir neu.....

im übrigen sagte ich dir ja bereits, falls die überstunden aus lenkzeitüberschreitungen stammen, kann der schuss ganz böse nach hinten losgehen.......

wie wärs mit einem aufhebungsvertrag, das heißt dein arbeitsvertrag wird aufgelöst mit beidseitigem einverständniss.

aber dann hast du auch die 3monats sperre vom arbeitsamt!

Themenstarteram 25. September 2009 um 11:49

Hallo und wieder Danke an alle fleißig schreibenden Kollegen!

Lenkzeitüberschreitungen habe ich soweit keine, aber zusammen mit Be- und Entladen + Wartezeiten beim Kunden (das ist auch Arbeitszeit) sind halt immer so zwischen 50 und 60 Std./Woche angefallen... Auf 2 1/2 Jahre hochgerechnet sind das so um die 12.000 Euro, die ich (theoretisch) noch bekommen müsste und die ich meinem ehemal. AG nicht unbedingt schenken möchte...

"Der AG, der einen AN länger als 10 Stunden beschäftigt oder Überschreitungen der 10-Stunden-Grenze duldet, handelt nach §22 I Nr.1 ArbZG ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden." (Zitat aus "Schaub Gesetzestexte")

Demzufolge müsste ein Kraftfahrer ja bei 9 Stunden Lenkzeit ja nur noch 1 Stunde Ladetätigkeiten verrichten, da könnte also kein Chef etwas (gerichtlich) dagegen machen...?!?

Grübelnde Grüße ins Forum...

lies dir das Arbeitszeitgesetz durch und entscheide für dich selbst, ob du jemals wieder fahren willst.

Fakt ist dass das Arbeitszeitgesetz zwar bindend ist, jedoch interessiert dieses Gesetz die >Staatsanwaltschaft leider nicht.

Also selber den Chef verklagen , hoffentlich hast du ordentlich buch geführt über deine Zeiten

hast du dein eg kontrollgerät bei der be und entladung auf pause gestellt ????

wenn ja, weis ich gar nicht was du für sorgen hast du hast 9 bzw 10 stunden lenkzeit und gearbeitet mehr nicht

Themenstarteram 25. September 2009 um 14:03

Danke für die Hinweise, Kollegen!

Ich führe schon immer ein Fahrtenbuch, wo ich meine Arbeitszeiten, Lade- bzw. Abladestellen und auch meine persönlichen Pausen vermerke. Daneben habe ich auch all meine Tachoscheiben in Kopie zuhause, die Daten aus Fahrten mit dem digital. Kontrollgerät werde ich als Beweismittel gerichtlich anfordern, denn die rückt er ja freiwillig nicht raus... Das alles müsste als Beweismittel doch genügen...?!?

Ich habe damit in der Vergangenheit schon so manche relativ gute Abfindung vor dem Arbeitsgericht erstreiten können...

Allerdings sind die Zeiten, wo man pro Beschäftigungsjahr noch regulär ein volles Monatsgehalt brutto für netto Abfindung bekommen hat, leider schon lange vorbei... :-(

Gruß

2 1/2 Jahre nur in der Bude?

dann schmink dir die Abfindung mal von der Backe. Nutz die Zeit und such dir Arbeit!

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