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Wie ist es richtig am Ende der Beschleunigungsspur?

Hallo und frohes Neues nochmals

Gab es schon mal einen Thread, in dem ganz sachlich das korrekte Verhalten auf der Beschleunigungsspur im Sinne des deutschen Gesetzes dargelegt wurde, für den Fall, dass man es nicht auf die Bahn geschafft hat?

Ich habe zu dem Thema schon von Menschen, die es wissen müssten (Fahrlehrer, Polizei, TÜV-Prüfer) die unterschiedlichsten Aussagen gehört. Die einen meinen, man müsse stehen bleiben und auf eine Lücke warten. So habe ich das IMHO auch selbst vor vielen Jahren gelernt. Die anderen sagen, damit rechnet keiner und deswegen solle man auf jeden Fall weiterfahren und sich zur Not mit Gewalt reinquetschen, weil man mit Stehenbleiben Auffahrunfälle provoziert. Aber was, wenn es keine Standspur zum Weiterfahren gibt?

Mir wäre es sehr wichtig, das korrekte Verhalten im Sinne des Gesetzes zu kennen, weil ich ab morgen viel Schnellstrassen aller Art befahren muss. Bisher hat mich das kaum tangiert, weil fast immer nur in der Stadt unterwegs. Aber wenn ich ab morgen mal einen Unfall habe, möchte ich mir halt nicht von der Versicherung vorhalten lassen müssen, dieses und jenes falsch gemacht zu haben. Vielleicht verständlich?

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Nein - ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß das Thema nach wie vor aktuell ist.

Somit wäre es IMHO sinnfrei, für eine weitere Diskussion zum Thema einen neuen Thread zu eröffnen.

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Das Problem bei solchen Auffahrten ist meiner Meinung nach immer die Beschilderung, Manchmal trifft einen die Verkehrsführung ziemlich "überraschend".

Schön, wenn diese jetzt dort stimmt und schade, dass dafür erst Unfälle nötig sind, bis mal einer genauer nachdenkt.

am 22. April 2018 um 14:29

Der Gesetzgeber hat die Situation eindeutig geregelt. Wenn man keine Möglichkeit findet sich in den Verkehr der rechten AB-Spur einzuordnen, ist anzuhalten und zwar möglichst am Beginn des Beschleunigungsstreifens um eine ausreichende Beschleunigungsstrecke zur Verfügung zu haben.

Leider hält sich aber niemand an diese Regel, sodass auch niemand damit rechnet das sich jemand an diese Regel hält. üblicher Weise wird da nach hinten geschaut und gleichzeitig aufs Gas gelatscht. So kann man dann schon einmal einen gesetzestreuer Verkehrsteilnehmer übersehen und ihn über seinen (gerade gelegten) Haufen fahren.

Die Durchführbarkeit diesem Gesetz folge zu leisten, steht auf einem anderen Blatt. Man denke nur an Auffahrten nach Brücken oder Kurven, die nicht in einer halben Sekunde eingeschätzt werden können. Manchmal ist es aus gegebenen Fahrbahnverhältnissen eben nicht möglich, am Beginn des Beschleunigungsstreifens die Entscheidung zu treffen ob man anhalten sollte oder nicht.

In diesem Fall würde ich an das Ende des Beschleunigungsstreifens fahren und dort anhalten. Falls ein Standstreifen weiterführt, würde ich dort halten und in jedem Fall den Warnblinker setzen um mich zu schützen.

Eingerissene Unsitten, so gut wie aller Verkehrsteilnehmer, machen Diese noch lange nicht zum Recht. Ähnliches gilt wohl für das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers zum Überholen. Ein Teil der Verkehrsteilnehmer meint, durch das Setzen des Blinkers das Recht zu haben, den Fahrstreifen zu wechseln - was mitnichten so ist. Meist handelt es sich dabei aber un LKWs oder Sprinter, die bei einer Kollision in jedem Fall siegen.

Es darf zB. auch nicht unter 50m vor einem LKW eingeordnet werden, da man sonst seinen Sicherheitsabstand verkürzt und ihn zum Bremsen nötigt.

Dazu gehören auch Linksschleicher und zementierte Mittelspurfahrer, die durch ihr ungebührliches Verhalten Verkehrsstaus verursachen Verkehrsfläche vernichten und Aggressionen schüren. Die sind ebenso gefährlich wie Raser aber für die Polizei auch schwerer als Diese zu fassen.

Auch diverse Elefantenrennen der Brummis sind verboten wenn nicht mindestens 20 kmh Unterschied gegeben sind. Was so gut wie nie der Fall ist.

Die Politik argumentiert mit Personalmangel bei den Überwachungsorganen. Das kann doch nur ein schlechter Witz sein. Das erweiterte Überwachungspersonak bezahlt sich durch die Mehreinnahmen an Bußgeldern doch mehr als selbst, wenn sie fleißig sind.

Nach meinen Beobachtungen hagelt es da Anzeigen im Sekundentakt. Das Problem liegt eigentlich im gigantischen Verwaltungsaufwand beim Ausstellen einer Anzeige. Das müsste vereinfacht werden. Nicht das die Beamten für jede Anzeige eine Stunde Schreibtischarbeit zu leisten haben. In unseren modernen Zeiten ist das nicht mehr adäquat. Bei automatischen Geschwindigkeitsmessungen werden Bußgelder ja auch automatisiert zugestellt und überwacht.

Was für eine rasend neue Erkenntnis nach gerade mal 10 Jahren...

In diesen 10 Jahren hat sich leider an dem Problem nichts geändert - viele Zeitgenossen haben es (immer) noch nicht gerafft...

Und du meinst, die raffen es, indem diese Leiche exhumiert?

Nein - ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß das Thema nach wie vor aktuell ist.

Somit wäre es IMHO sinnfrei, für eine weitere Diskussion zum Thema einen neuen Thread zu eröffnen.

am 22. April 2018 um 15:25

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. April 2018 um 16:56:59 Uhr:

Nein - ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß das Thema nach wie vor aktuell ist.

Somit wäre es IMHO sinnfrei, für eine weitere Diskussion zum Thema einen neuen Thread zu eröffnen.

Danke. Ich hatte mir die Beiträge erst jetzt durchgelesen und festgestellt, dass der überwiegende Teil wohl aus einem Bauchgefühl geschrieben wurde, was keinen klärenden Effekt hat und vieles im Raum stehen lässt.

Zitat:

@rumau01 schrieb am 22. Apr. 2018 um 16:29:29 Uhr:

Der Gesetzgeber hat die Situation eindeutig geregelt. Wenn man keine Möglichkeit findet sich in den Verkehr der rechten AB-Spur einzuordnen, ist anzuhalten und zwar möglichst am Beginn des Beschleunigungsstreifens um eine ausreichende Beschleunigungsstrecke zur Verfügung zu haben.

Eindeutig geregelt ist, dass am ENDE des Beschleunigungsstreifen stehen zu bleiben ist. Auch wenn das unsinnig ist.

Zitat:

@rumau01 schrieb am 22. April 2018 um 16:29:29 Uhr:

Manchmal ist es aus gegebenen Fahrbahnverhältnissen eben nicht möglich, am Beginn des Beschleunigungsstreifens die Entscheidung zu treffen ob man anhalten sollte oder nicht.

In diesem Fall würde ich an das Ende des Beschleunigungsstreifens fahren und dort anhalten. Falls ein Standstreifen weiterführt, würde ich dort halten und in jedem Fall den Warnblinker setzen um mich zu schützen.

Egal ob es die StVO fordert oder es nur reininterpretiert wird, niemals würde ich am Ende der Beschleunigungsspur anhalten, wenn es die Möglichkeit gibt auf dem Pannenstreifen weiterzufahren.

Warum soll ich künstlich eine kritische Situation erzeugen, nur weil das irgendwo steht. Nein, ich wähle selbstverständlich die ungefährliche Variante und da ist es mir egal, ob ich dann ein Bußgeld aufgebrummt bekomme. Uhu110, der ja Polizist ist, hat hierzu auch mal geschrieben, dass im Notfall das Weiterfahren auf der Pannenspur von der Polizei toleriert wird. Nur wenn es sich nicht um einen Notfall handelt wird durchgegriffen.

 

Gruß

Uwe

am 25. April 2018 um 4:42

Mir ist da recht egal was der Gesetzgeber möchte....es ist mein und euer Arsch der auf Grundeis geht wenn es mal kracht.

1. Entweder ich fahre auf dem dem Seitenstreifen weiter....

2.Ich reduziere meine Geschwindigkeit,damit eine beschleunigung vor dem auffahren möglich ist...

Dieses Szenario kommt so aber nicht oft vor,und wenn doch dann Staut sich meist auch die Spur wo man auffahren möchte... (autobahn)

Ich breche mir auch kein Zacken aus der Krone wenn ich kurz Bremse damit Lolek und Bolek mit ihrem alten B Corsa , problemlos auffahren können.....

Einfach nur mal mitdenken.... :)

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