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Wie hoch ist die Erstattung?

Themenstarteram 12. März 2016 um 13:20

Guten Tag,

Mir ist vor zwei Wochen jemand hinten drauf gefahren (Ich stand), Schuld liegt 100%ig (auch anerkannt) beim Unfallgegner.

Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten veranlasst, welche folgendes besagt:

Reparaturkosten (nur Überschlagen, da Reparaturkosten Fahrzeugwert stark übersteigen): 1554,62€ (ohne MwSt.), 1850,00€ (mit MwSt.).

Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt): 800,00€

Restwert (Gebot gültig bis: 30.03.2016): 180,00€

Die Versicherung bittet um Mitteilung der Bankverbindung. Leider habe ich jetzt nicht ganz verstanden, welchen Betrag ich denn nun endgültig überwiesen bekomme? Die Reparaturkosten oder nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche noch ein schönes Wochenende!

Viele Grüße,

Neoner

Beste Antwort im Thema

Hallo,

du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Zumindest hast du hierauf den Anspruch.

Die Reparaturkosten vergiss ganz schnell........;)

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am 12. März 2016 um 13:28

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert von der Versicherung

Du bekommst den Restwert vom Restwertaufkäufer.

In Summe also den (Wiederbeschaffungs-) Wert des Fahrzeuges.

Hallo,

du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Zumindest hast du hierauf den Anspruch.

Die Reparaturkosten vergiss ganz schnell........;)

Themenstarteram 12. März 2016 um 13:31

Wenn ich das Fahrzeug nicht verkaufe, dann nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert?

Danke!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. März 2016 um 14:28:20 Uhr:

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert von der Versicherung

Du bekommst den Restwert vom Restwertaufkäufer.

In Summe also den (Wiederbeschaffungs-) Wert des Fahrzeuges.

ups.......... da war einer schneller :D

1850€ von der VS minus die 180€ Restwert welche du von dem genannten Aufkäufer bekommst! Dir steht auch eine Aufwandsentschädigung zu die je nach VS bei 20-30€ liegt und Abmelde und Anmeldekosten für neue Auto ebendfalls! Fährst du den Wagen noch oder ist er fahruntauglich? Hast du nämlich keinen Mietwagen stehen dir auch noch Nutzungsausfall zu welcher bei Totalschäden meistens 2 Wochen bezahlt wird! Aber warum zum Teufel nehmen sich soviel immer einen Gutachter von der Versicherung des Unfallgegners? Kapier ich nicht!

Themenstarteram 12. März 2016 um 13:34

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 12. März 2016 um 14:32:57 Uhr:

1850€ von der VS minus die 180€ Restwert welche du von dem genannten Aufkäufer bekommst! Dir steht auch eine Aufwandsentschädigung zu die je nach VS bei 20-30€ liegt und Abmelde und Anmeldekosten für neue Auto ebendfalls! Fährst du den Wagen noch oder ist er fahruntauglich? Hast du nämlich keinen Mietwagen stehen dir auch noch Nutzungsausfall zu welcher bei Totalschäden meistens 2 Wochen bezahlt wird! Aber warum zum Teufel nehmen sich soviel immer einen Gutachter von der Versicherung des Unfallgegners? Kapier ich nicht!

Jetzt bin ich fast schon am Träumen :D

Das Fahrzeug ist Fahrtüchtig, da passt alles. Ich möchte das Fahrzeug auch nicht verkaufen.

Also jetzt wirklich ein Anspruch auf die Reparaturkosten?

/E: Der Gutachter war von der DEKRA, ich hätte das Gutachten eh dort machen lassen, da die alternativen hier in der Region recht mau sind.

Nein, Du hast anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.

Sollte die Versicherung ihm jetzt doch nur 620,-€ überweisen (was ja alle anderen glauben) - rätst du dann auch zu Anwalt und Klage? Beteiligst du dich am Kostenrisiko?

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 12. März 2016 um 14:32:57 Uhr:

1850€ von der VS minus die 180€ Restwert welche du von dem genannten Aufkäufer bekommst!

Auf jeden fall war es nicht das "optimale" die Schadenabwicklung komplett in die Hände der gegnerischen Versicherung zu legen.

Wenn der Te damit zufrieden ist, alles gut. Bleibt halt mehr über für die nächste BungaBunga Party der Vorstandsetage.:p:D

Als Gegner des Verusachers hast Du anspruch auf einen eigenen Gutachter

ich würde mich da nicht auf den Gutachter der Gegnerischen Versicherung

einlassen !!!

am 12. März 2016 um 17:59

Zitat:

@ManfredJachmann schrieb am 12. März 2016 um 18:48:27 Uhr:

Als Gegner des Verusachers hast Du anspruch auf einen eigenen Gutachter

ich würde mich da nicht auf den Gutachter der Gegnerischen Versicherung

einlassen !!!

Hat er aber schon nu is das Kind in den Brunnen gefallen.

Zitat:

@ManfredJachmann schrieb am 12. März 2016 um 18:48:27 Uhr:

Als Gegner des Verusachers hast Du anspruch auf einen eigenen Gutachter

ich würde mich da nicht auf den Gutachter der Gegnerischen Versicherung

einlassen !!!

Als Geschädigter hatte er Anspruch auf einen eigenen Gutachter.

Jetzt ist aber bereits ein Gutachten erstellt worden und ein zweites Gutachten wird die Versicherung ohne Not nicht bezahlen.

Jetzt gibt es 620 € von der Versicherung plus Aufwandspauschale und ggf. Nutzungsausfall.

Themenstarteram 12. März 2016 um 19:02

Servus,

Vielen dank für die vielen Antworten.

Habe das Auto vor drei Jahren für 450€ gekauft (C-Klasse, 391TKM, Pendlerfahrzeug (eig. nur Autobahn)).

Vor einem Jahr 300€ in neue Bremsen und Kleinigkeiten investiert, letztes Jahr noch zwei Jahre TÜV bekommen (bis 12/2017).

Alles in allem ist das ganz in Ordnung. Mir ist eben die Dame hinten auf die Anhängerkupplung gefahren, ist bisschen verbogen bei mir. Die Anhängerkupplung hat als einziges Schaden bekommen, sonst ist bei mir am Auto nichts zu sehen.

Das Auto ist halt auch BJ93, hat mittlerweile 414TKM drauf, ich bin eig. ganz zufrieden. Es lässt sich ja auch normal fahren usw., hat da ja keine Abzüge gemacht.

VG

Die AHK solltest du dann besser demontieren und ansonsten freu dich über das Geld.

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