Wie gehe ich vor, wenn ich einen gebrauchten Boots-Trailer kaufen möchte?
Hallo zusammen,
ich möchte mir in naher Zukunft einen gebrauchten Bootstrailer zulegen und frage mich wie der Kauf so abläuft.
Ich würde dem Käufer wahrscheinlich das Geld in Bar übergeben und würde dafür von ihm die Zuslassungsbescheinigungen etc. bekommen.
Nun kann ich ja nicht einfach mit dem Trailer vom Hof des Verkäufers fahren da dieser doch noch auf diesen versichert ist... oder nicht?
Muss ich nachdem ich den Trailer gekauft habe, erst zur Zulassungsstelle und den Trailer ummelden und eigene Kennzeichen besorgen damit ich ihn mitnehmen kann?
Ich habe bestimmt irgendwo einen Denkfehler drinnen. :/
Es wäre sehr nett wenn sich jemand zu dem Thema äussern würde der sich ein wenig auskennt.
Vielen Dank!!!
23 Antworten
Zitat:
@jmlif schrieb am 16. Februar 2022 um 18:15:46 Uhr:
Selten so nen quatsch gehört , ohne Versicherung gibt es keinerlei Zulassung , der Anhänger egal ob zu Sportzwecken oder nicht ist immer Versicherungspflichtig.
Aber es gibt eine Ausnahmeregelung man darf den Anhänger ohne Ladung ohne Anmeldung vom Käufer nach hause transportieren , aber man braucht eine Versicherung die einem dies versichert , entweder die KFZ Versicherung vom Auto , bei der man das dann Melden tut oder eben eine KFZ Versicherung bei denen du den Anhänger dann versicherst und dir die EVB Nummer gibt .
Und für die fragen woher ich das weis hab 3 Jahre bei einem Baumarkt gearbeitet und war auch für den PKW Anhänger Verkauf mit Zuständig, wir haben hier einmal die Zulassungsstelle so wie die Polizei dazu befragt und haben Schriftlich von der Zulassungsstelle dazu ein Schreiben erhalten was man darf und was nicht.
Dann mach Dich mal mit § 3
Fzv vertraut.
Bootstrailer sind Zulassungsfrei und unterliegen somit nicht der Steuer- und Versicherungspflicht.
In § 4 siehst Du dann wie diese in Betrieb genommen dürfen.
Deine Baumarkt Anhänger sind was anderes.
Was man darf und was nicht, ist in der FZV nachzulesen
Übrigens, ein Bekannter hat einen ganz normalen Kofferanhänger mit einem Zwischenboden mit grüner Nummer zulassungs- und versicherungsfrei angemeldet. Er benutzt diesen in seinem Gocar-Sportverein zum Transport von 2 Gocars und Material um Rennstrecken abzugrenzen.
Und das in Bayern!
In den Papieren steht auch zum Transport von Sportgeräte.
Alles eine Frage der Schlüsselung und zweckgebundenen Nutzung.
Hier werden die Pferdeanhänger zum großen Teil wieder mit schwarzen Kennzeichen (mit Versicherung und Steuer) zugelassen, weil in einigen Kontrollen festgestellt wurde,dass eben der Rundballen Heu oder Stroh und nicht das Sportpferd transportiert wurde und es einigen Anzeigen gab. Hat sich in der Pferdehalterszene schnell rumgesprochen, so dass viele lieber auf die Zulassungsfreiheit verzichten und die paar Cent steuern und Versicherung bezahlen, und den Anhänger uneingeschränkt nutzen können.
Wenn es sich nur um den Heu oder Strohballen für das Pferd handelt, das müßte auch mit grüner Nummer erlaubt sein.
Schließlich ist es für das "Sportgerät" und entspricht der Nutzung.
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@R-Sch
Richtig, es ist "für" das Sportgerät aber nicht "das" Sportgerät selbst 😉
Hatte deswegen vor Ewigkeiten auch Diskussionen mit den damals noch grün weißen (in NRW), Pferde Anhänger war bis unters Dach voll mit Stroh, Hänger besaß schwarzes Folgekennzeichen vom Zugfahrzeug.
Tatvorwurf: Steuerhinterziehung und Kennzeichen Mißbrauch. Letzteres war kompletter Blödsinn, für die Steuerhinterziehung musste ich 2x Steuer des Anhängers plus die üblichen Verwaltungsgebühren zahlen, waren um die 160 DM.
Seit dem habe ich nur noch Anhänger mit Zulassung und schwarzem Kennzeichen.
Gruß
Andre
Dann dürfte auf einem Bootstrailer nur das Boot transportiert werden, aber nicht den Sprit, der zum Betrieb eines Motorboots im Tank ist.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 19. Februar 2022 um 08:34:25 Uhr:
Wenn es sich nur um den Heu oder Strohballen für das Pferd handelt, das müßte auch mit grüner Nummer erlaubt sein.
Schließlich ist es für das "Sportgerät" und entspricht der Nutzung.
Ist es nicht.
Die Fahrzeugklasse heißt "Anhänger für Tiere zu Sportzwecken" !
Und nicht Anhänger für Futter für Sportpferde.
Das mitgeführte Futter für die Fahrt ist auch ganz sicher nicht das Problem.
...bei einem Pferdeanhänger, also nem Kastenanhänger den man auch zu anderen Zwecken ganz gut nutzen kann muß man sich das gut überlegen, ob man den mit grünem Kennzeichen (steuerfrei und versicherungsbefreit) fährt... sich also wegen der paar € diese Einschränkung auferlegen läßt.
Bei einem z.B. Bootstrailer ist das was anderes... was willste recht viel anderes mit diesem Ding transportieren. Da könnteste aufgrund der meist vorhandenen Länge und ausziehbaren Listleiste vielleicht mal ein paar überlange Kanthölzer, etc. drauf gurten... aber so ne richtig sinnvolle Nutzung außer zum Transport eines entsprechenden Bootes ist da fast nicht möglich.