Wie funktioniert die Abschreibung eines Autos?

Hallo, hoffe ich darf meine Frage hier stellen. Ansonsten bitte ich die Admins den Beitrag zu verschieben.

Mein Chef hat einen neuen T6 gekauft für ca. 30t€. Jetzt sagte ein Kollege zu mir das mein Chef das steuerlich abschreiben kann, 8 Jahre lang. Aber wie funktioniert das und wie viel kostet ihn der Wagen dann weniger?

Wäre dankbar für Aufklärung.

Mfg

20 Antworten

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 15. Januar 2021 um 20:26:58 Uhr:


Das kommt immer sehr drauf an. Absetzten kann er sie jedenfalls nur die ersten sechs Jahre.

Stimmt so nicht. Es gilt die tatsächliche Nutzungsdauer.

Bei Neuwagen jedoch mindestens 6 Jahre

Dann muss ich meinen Steuerberater nochmal fragen, dass war seine Auskunft als ich überlegt hab auf meinen Nebenerwerb ein Fahrzeug anzuschaffen.

Schmunzel. Kannte jemand, der das Pech hatte, dass immer teure Autoreparaturen anfielen. Wahrscheinlich Zufall, dass der Werkstattinhaber ein guter Bekannter
war. Diese unzuverlässigen deutschen Premiunfahrzeuge.

Was soll das für ein T6 sein der 30k€ gekostet haben soll? Ein VW Bus wird es wohl nicht sein.
Man spart übrigens überhaupt kein Geld, wenn man sich ein Auto anschafft, im Gegenteil, man gibt es aus ;-)
Frage ist aber eher wahrscheinlich so gemeint, um wie viel billiger es den Chef als gewerblicher Nutzer kommt, als den TE als Privatmensch.
Die Minderung des zu versteuernden Gewinns im Rahmen der Afa (Absetzung für Abnutzung) nach EStG bzw ESTR (Einkommensteuergesetz/ - richtlinien) ist nur ein Teil dessen. Man kann hier immer die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Tabelle ansetzen. Methode hat man aber die Wahl zwischen linear und degressiv. Längere Nutzungsdauer geht natürlich auch immer. Wenn man es entsprechend belegen kann, geht natürlich auch kürzer. Wer nachweislich 300tkm im Jahr fährt, der setzt im ersten Jahr auch schon mal 100% ab.
BTW Abschreibung ist eine andere Baustelle, das ist Handelsrecht und eventuell ganz anders. Maßgeblichkeit und umgekehrte Maßgeblichkeit sind seit Bilmog Geschichte.
Der Chef kriegt ja auch noch 16 oder 19% USt des Kaufpreises zurück, wenn das auf der Rechnung ausgewiesen war. Dann bekommt er auch noch die USt auf den Sprit, die Wartung usw zurück und kann die verbleibenden Kosten auch noch gewinnmindernd verbuchen.
Nur: das macht der Chef ja nicht zu seinem Privatvergnügen. Der hat das Auto um Geld zu verdienen. Ohne die Firma hätte er vielleicht gar kein Auto oder ein viel kleineres. Den Anteil, den der Chef privat nutzt, muss er natürlich wieder versteuern, Stichwort: geldwerter Vorteil
Ist also am Ende gar nicht so einfach zu beantworten. Die private Nutzung solle am Ende genauso viel kosten, wie wenn er als Privatmann ein Auto betreibt.

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Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 15. Januar 2021 um 22:14:13 Uhr:


Was soll das für ein T6 sein der 30k€ gekostet haben soll? Ein VW Bus wird es wohl nicht sein.

Wieso nicht?

...30k €... das dürfte, wenn ich so an die Angebote für VW Busse, die ich so gesehen hab -9 Sitzer und Doka-Pritschenbusse- ne extreme "Hartz4-Ausstattung" sein.

PS: ...bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurden auch alle Autos, VW 9 Sitzer-Busse und Pritschenbusse gekauft - insgesamt eine Flotte von ca. 100 VW Golf und ca. 50 Busse... Tageszulassungen, Leasing-Rückläufer oder Neuwägen... was die Händler grad so zu bieten hatten... Diesel 1.6er oder 2.0, Farbe Weiß... und möglicht billig... bei einer Baufirma ist Leasing nicht denkbar, da wurden die Kisten gefahren bis se auseinandergefallen sind... zum Restwert von 100-300,-€ ging das Zeug mit ca. 400-500.000km an nen Exporthändler.

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