Wie eventuellen Hagelschaden am Besten feststellen?
Gestern war ich vom extremen Hagel betroffen und war zu der Zeit leider unterwegs.
Ich dachte mir haut es die Frontscheibe kaputt und auf den Blechteilen hat es auch geknallt, als würde man Steine draufschütten.
Auf den ersten Blick (düsteres Wetter und aufgrund Regen auch recht dreckiges Fahrzeug) konnte ich keine Beulen entdecken. Manche werde ich aber ohne entsprechendes Licht und geschultes Auge auch nicht wahrnehmen können, oder?
Auf dem Dach habe ich 2 kleine neue Kratzer seit gestern..
Wie würdet Ihr verfahren?
31 Antworten
der Grüne ist von mir 😉
In aller Regel ja.
Einfach fiktiv abrechnen und nach ein paar Wochen eine Selbstauskunft einholen, dann weißt du es genau.
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Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 22. Mai 2024 um 22:13:15 Uhr:
Werden Hagelschäden (fiktiv abgerechnet) denn IMMER in HIS hinterlegt ?
Puh will da jemand doppelt abrechnen 😉? Aber natürlich wenn man sich da sgeld auszahlt.
Hagelschäden kannste aber nicht mehrmals abrechnen. Viele Versicherer fragen den Wetterbericht für den Tag des Schadens an. Wenn es da kein hagel gab Wird auch nichts gezahlt. Aber wenn's eh in der His steht sowieso nicht .
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. Mai 2024 um 22:26:25 Uhr:
Einfach fiktiv abrechnen und nach ein paar Wochen eine Selbstauskunft einholen, dann weißt du es genau.
Da würde ich vorsichtshalber 6 Monate warten.
Hüstel..............
Anleitungen zu Versicherungsbetrug haben hier keinen Platz.
Dies nur Vorsichtshalber.
Ich hatte nicht vor doppelt ab zu rechnen, an einem Fahrzeug war ein, im Verhältnis zum Restwert größerer Schaden, fiktiv per VK abgerechnet worden.
Es erfolgte kein HIS Eintrag. Deshalb frage ich nach, wovon es abhängt.
Zitat
"Meldungen an das HIS erfolgen nach vordefinierten, feststehenden Meldekriterien, die sich in die folgenden Kategorien eingruppieren lassen:
atypische Schadenhäufigkeiten
besondere Schadenfolgen
erschwerte Risiken
Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall.
Konkret sind dies:
Atypische Schadenhäufigkeiten sind in den verschiedenen Versicherungssparten unterschiedlich gewichtet. Erfasst wird jeweils eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Schadenhäufung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In der Kraftfahrtversicherung ist danach bspw. eine Meldung möglich, wenn drei und mehr Versicherungsfälle innerhalb eines Zeitraums von 24 Kalendermonaten eingetreten sind.
Auf Basis der Kategorie "besondere Schadenfolgen" kann eingemeldet werden, wenn z. B. ein Schaden auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags (fiktive Abrechnung) abgerechnet wird und eine gewisse Schadenhöhe überschritten ist. Durch die Meldung soll vermieden werden, dass derselbe Fahrzeugschaden bei einem anderen Versicherer noch einmal eingereicht und somit mehrfach "abgerechnet" wird.
Ein erschwertes Risiko ist z. B. in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben, wenn eine Person etwa einen als besonders gefahrträchtig einzustufenden Beruf ausübt oder eine risikoerhöhende Vorerkrankung vorliegt. In beiden Fällen ist eine höhere Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sich die Berufsunfähigkeit tatsächlich verwirklicht. Dem muss nach dem zu Frage 1 Ausgeführten mit einer besonderen Kalkulation des Versicherungsbeitrags Rechnung getragen werden.
Auffälligkeiten im Leistungsfall werden gemeldet, wenn diese nach den Feststellungen und der anschließenden Gesamtbetrachtung des Schadensachbearbeiters eine Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Der Sachbearbeiter greift hierbei auf spartenspezifische Kriterienkataloge zurück. Diese Kataloge führen unterschiedlich gewichtete betrugsgeneigte Auffälligkeiten auf. Diese spiegeln das Erfahrungswissen der Experten in der Betrugsaufklärungsarbeit wider und sind in den allermeisten Punkten von der Rechtsprechung als taugliche Hinweiskriterien bestätigt. Auch hier gilt, dass das HIS nur einen Hinweis gibt, den Sachverhalt genauer zu prüfen. Die Meldung wegen einer Auffälligkeit bedeutet nicht, dass schon ein Betrugsversuch vorgelegen hat."
Quelle: klick
Das habe ich heute seitens der VS erhalten…
Reparieren lassen oder fiktiv abrechnen?
Geht sowas wirklich spurenfrei?
Im Prinzip schon. Es wird aber sicher teurer als kalkuliert. Deshalb lässt man besser reparieren, denn die Kostenentwicklung bei der Reparatur ist das Risiko der TK. Lässt man es fiktiv abrechnen, so bekommt man nur den zu geringen Gutachtenwert abzgl. USt und hat einen Arsch voller Ärger beim nächsten Schaden. Lässt man reparieren, so entfällt der ganze Stress und das Auto ist wieder i.O..
Okay Danke. Muss ich mich mal informieren welche Werkstatt solche Arbeiten ausführt in meiner Region. Hab halt extrem schlechte Erfahrungen mit Kratzer etc. nach Werkstattbesuchen
Das TK-Gutachten müsste eigentlich einen Referenzbetrieb nennen, bzw den Partnerbetrieb der TK..
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 28. Mai 2024 um 16:12:38 Uhr:
Hab halt extrem schlechte Erfahrungen mit Kratzer etc. nach Werkstattbesuchen
Und wonach suchst du dir Werkstätten dann aus ? Das kann überall passieren...
Am besten Fotos vorher machen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Mai 2024 um 19:04:52 Uhr:
Das TK-Gutachten müsste eigentlich einen Referenzbetrieb nennen, bzw den Partnerbetrieb der TK..
Steht nichts drin..