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Wie erkenne ich ein gestohlenes Auto oder einen 'Scheindiebstahl'?

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 21:51

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einem Gebrauchten hört und liest man ja allerhand Geschichten und lernt womöglich auch selbst den einen oder anderen unseriösen Zeitgenossen kennen.

Scheinbar ist es auch ein Geschäftsmodell, gestohlene Autos innerhalb des Landes zu verkaufen. Das ist natürlich für den ahnungslosen Käufer besonders ärgerlich, sollte das Fahrzeug ausfindig gemacht werden, hat der ursprüngliche Besitzer ein Recht auf Herausgabe, der Käufer kann sehen, wie er sein Geld zurück bekommt.

Wie erkennt man einen gestohlenen Wagen? Reicht da eine Anfrage beim KBA mit der Fahrgestellnummer? Das hilft natürlich nicht, wenn die Nummer rausgeflext und ersetzt wurde - das kann man wohl höchstens äußerlich erkennen oder?

Noch schwieriger wird es wohl, wenn Verkäufer und der echte Besitzer unter einer Decke stecken. A verkauft den Wagen, der eigentlich B gehört (Briefeintrag) an C. Nach dem Kauf meldet B den Wagen als gestohlen und verlangt den Wagen von C zurück. A macht sich natürlich mit dem Geld aus dem Staub. Ich nenne das mal Scheindiebstahl. Gibt es eine Möglichkeit sich davor zu schützen?

Hintergrund der Frage ist ein aktuelles Erlebnis auf meiner Autosuche. Ein Händler A verkauft 'für einen Freund' B dessen Auto - klingt natürlich erstmal danach, als wolle er sich lediglich um die Gewährleistung drücken und es gibt gar keinen B (bzw. der Händler hat das Fahrzeug rechtmäßig von B erworben). Diverse ausschweifige Erzählungen und das ständige Betonen der eigenen Seriösität seitens A machen mich aber noch misstrauischer als sonst. Was ist wenn das alles ein Masche ist und nach dem Kauf B auftaucht und sein Auto von mir zurückverlangt? Einen Kaufvertrag von B an A wird mir A nicht vorlegen wollen, sonst wäre ja seine Story dahin. Wie kann ich aber sicher sein, daß A wirklich die Rechte am Fahrzeug hat?

Der geneigte Leser wird sagen, wenn dir die Sache von vornerein schon so fragwürdig erscheint, lass doch besser die Finger davon. Leider ist das Fahrzeug derzeit so ziemlich das Einzige seiner Art in diesem Zustand am Markt und macht an sich einen patenten Eindruck.

Grüße

Donnerschlag

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Hintergrund der Frage ist ein aktuelles Erlebnis auf meiner Autosuche. Ein Händler A verkauft 'für einen Freund' B dessen Auto - klingt natürlich erstmal danach, als wolle er sich lediglich um die Gewährleistung drücken...

Gibt A denn offen zu, daß er dieses Fahrzeug ohne Gewährleistung verkauft?

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 22:20

Über die konkrete vertragliche Ausgestaltung haben wir nicht gesprochen, aber wenn ich seine Äußerungen richtig deute, wäre eine Gewährleistung so ziemlich das letzte, was er mir zu dem Fahrzeug dazu gäbe.

Laß dir erst einmal den Fahrzeugbrief zeigen, bitte anschließend um etwas Bedenkzeit und kontaktiere in der Zwischenzeit den Vorbesitzer. Dann hast du eventuell einen besseren Eindruck von der ganzen Story.

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 23:32

Jetzt wird's noch komplizierter: denn angeblich wohnt der Vorbesitzer mittlerweile in Spanien. Ich könnte natürlich trotzdem mal die (deutschen) Telefonbücher durchforsten oder den Verkäufer direkt nach den Kontaktdaten fragen. Aber wo soll das hinführen? Wenn die Sache abgekartet ist, werde ich selbst mit Kontakt keine hilfreichen Erkenntnisse dazugewinnen können, wenn nicht, werde ich auf diese Weise nur schwierig alle Zweifel ausräumen können - wer weiß wieviele Besitzer das Fahrzeug noch hatte, die nicht im Brief auftauchen?

Auf der sicheren Seite kann ich wohl nur sein, wenn ich das Fahrzeug direkt vom letzten Halter kaufe oder der Verkäufer einen Kauf- oder Vermittlungsvertrag o.ä. vorweisen kann, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Auf der sicheren Seite kann ich wohl nur sein, wenn ich das Fahrzeug direkt vom letzten Halter kaufe oder der Verkäufer einen Kauf- oder Vermittlungsvertrag o.ä. vorweisen kann, oder?

Ja, im Prinzip ist das leider so.

Ein Fahrzeug kann auch rechtskräftig durch "gutgläubigen Erwerb" (§932 BGB) erworben werden. 

Wenn aber Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Besitzer ist, dann ist gutgläubiger Erwerb auch nicht mehr möglich. Es ist dann  ein bösgläubiger Erwerb 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Wie erkennt man einen gestohlenen Wagen? Reicht da eine Anfrage beim KBA mit der Fahrgestellnummer? Das hilft natürlich nicht, wenn die Nummer rausgeflext und ersetzt wurde - das kann man wohl höchstens äußerlich erkennen oder?

Wenn man ein Auge für solche Manipulationen hat, dann ja.

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ein Fahrzeug kann auch rechtskräftig durch "gutgläubigen Erwerb" (§932 BGB) erworben werden. 

Wenn aber Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Besitzer ist, dann ist gutgläubiger Erwerb auch nicht mehr möglich. Es ist dann  ein bösgläubiger Erwerb 

O.

Ab oder bis wann ist ein Kauf denn gutgläubig? In diesem Fall 'wüsste' ich ja, daß der Wagen nicht dem Verkäufer gehört, er ihn aber im Auftrag verkauft? Und kann ich nicht auch bei einem gutgläubigen Fall der Gelackmeierte sein, wenn doch was faul in Sachen Eigentumsrechte ist?

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Reicht da eine Anfrage beim KBA mit der Fahrgestellnummer?

Reicht nicht immer, kann aber auch nicht schaden. Daher solltest du diese Möglichkeit nutzen.

am 1. Juni 2012 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ein Fahrzeug kann auch rechtskräftig durch "gutgläubigen Erwerb" (§932 BGB) erworben werden. 

Wenn aber Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Besitzer ist, dann ist gutgläubiger Erwerb auch nicht mehr möglich. Es ist dann  ein bösgläubiger Erwerb 

O.

Ab oder bis wann ist ein Kauf denn gutgläubig? In diesem Fall 'wüsste' ich ja, daß der Wagen nicht dem Verkäufer gehört, er ihn aber im Auftrag verkauft? Und kann ich nicht auch bei einem gutgläubigen Fall der Gelackmeierte sein, wenn doch was faul in Sachen Eigentumsrechte ist?

Im Prinzip rel. simpel - wenn dir der Verkäufer eine Vollmacht des Besitzers vorweisen kann, in der drinsteht, das er es im Auftrag verkaufen darf, kannst ihn nehmen.

Allerdings kommt es mir, wie du schon selber sagtest, alles eher eigenartig vor, ich würde mir den Kauf gut überlegen.

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