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Wie endet der Leasingvertrag im Todesfall?

Themenstarteram 12. August 2010 um 6:13

Ein Bekannter von mir hat einen Mercedes SLK geleast, monatliche Rate € 200 bis Dez. 2012.

Dann Restzahlung € 4.500.

Nun ist er heftig erkrankt und wird das Ende des Leasingvertrages nicht erleben.

Er möchte den Leasingvertrag auf eine Bekannte übertragen, die ihn zur Zeit pflegt.

Die Volkswagen Bank lehnt diese Bekannte ab, weil sie kein Einkommen hat ( Hausfrau ).

Einfach so! Sie verlangt einen Bürgen für diese Bekannte.

Ich habe mich als Bürge zur Verfügung gestellt, mein monatliches Einkommen habe ich mit € 5.000

angegeben.

Die VW Bank bleibt "aus Bonitätsgründen" bei der Ablehnung der Umschreibung des Vertrages!

Wer weiss, was zu tun ist?

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Hallo,

zum Einen ist es kein Leasing, wenn eine Restzahlung vereinbart ist. Es ist eine Ballonfinanzierung oder 3-Wege-Finanzierung, wie auch immer genannt.

Hat dein Bekannter und die Hausfrau die Möglichkeit, den Wagen auszulösen?

Also die restlichen Raten + Restzahlung?

Oder Du übernimmst ihn direkt.

 

BEN

Natürlich gibt's auch beim "Privat"-Leasing eine Restzahlung, daraus zu schließen, dass es eine Finanzierung ist, ist quatsch (Sorry).

Wenn die einen Bürgen mit 5.000,- Euro bei 200,- Euro Monatsrate nicht akzeptieren, würde ich vielleicht dochmal zum Telefonhörer greifen...

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Wenn die einen Bürgen mit 5.000,- Euro bei 200,- Euro Monatsrate nicht akzeptieren, würde ich vielleicht dochmal zum Telefonhörer greifen...

Vielleicht verlangen die einen Gehaltsnachweis den er nicht erbringen kann? Im Eröffnungspost stand ja nur:

Zitat:

Ich habe mich als Bürge zur Verfügung gestellt, mein monatliches Einkommen habe ich mit € 5.000 angegeben.

Und angeben kann ich auch vieles. Soll der besitzer des Autos den Vertrag auf die neue Person ummodeln und sich bis zu seinem tot ein Nutzungsrecht einräumen lassen für das er zahlt. Klingt zwar irgendwie pervers aber für mich der einfachste weg. Die ganze Diskussion über Testament, Vermächtnis,

Schenkungen usw. ergibt doch irgendwie keinen Sinn.

Wenn die Bank einen Bürgen mit (angeblich) 5.000 Euro Einkommen (brutto/netto egal) und einer Rate von 200 Euro ablehnt, gerade ein KFZ Bank die normalerweise recht locker sind, dann hat das bestimmt einen guten Grund.

Ganz davon ab sind ja auch "nur" noch "knapp" 10.000 Euro inkl. Zinsen zu zahlen. Allein das Fahrzeug (Mercedes SLK !), selbst wenn er schon etwas älter ist, stellt ja schon eine große Sicherheit.

Irgendwas läuft da nicht richtig ... evtl. sorgt der TE mal für Aufklärung.

Btw. von einem Leasing mit "Restrate" habe ich auch noch nie gehört, allerdings heißt das ja nichts :) ... er meint wohl Restwert zu dem er das Fzg. evtl. kaufen kann ? Oder ist es tatsächlich eine Ballonfinanzierung / 3 Wege Finanzierung ?

Edit: Der MB kann ja noch gar nicht so alt sein da mal normalerweise höchstens Fzg. verleast die relativ neu sind.

am 13. August 2010 um 11:58

Leasing mit Restrate gibt's auch nicht. Es gibt nur Leasing mit Anzahlung...

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

Leasing mit Restrate gibt's auch nicht. Es gibt nur Leasing mit Anzahlung...

Dann nenn' es halt Kaufoption zum Restwert - das ist bei Privatleasing (weil es dort die Thematik der versteckten Finanzierung und der Bilanzierung nicht gibt) durchaus üblich...

Hallo,

hier wird ja gesagt, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre in die Erbmasse mit hineingerechnet werden.

Was wäre denn, wenn der Erkrankte das Fahrzeug seinem Pfleger / seiner Pflegerin für 1€ verkauft, mit Kaufvertrag natürlich?

Kann irgendjmd. vorschreiben, ob 1 € zu wenig ist? Und falls ja: Was ist, wenn er ihn ganz offiziell per Vertrag für sagen wir 15000€ verkauft, auf dieses Geld dann aber inoffiziell verzichtet? Es weiß ja niemand, was damit passiert ist. Er könnte theoretisch damit seinen Kamin angezündet oder es verloren haben.

Vorraussetzung wäre natürlich, dass zu dem Zeitpunkt der Wagen auch 100% dem Erkrankten gehört und keiner Bank etc.

mfg

am 13. August 2010 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von sligo93

Sorry. Aber jetzt wirds ziemlich schräg hier. Meint ihr das wirklich ernst: Lesingvertrag verschenken? Kreditvertrag verschenken? Man stelle sich mal einen Zweizeiler vor: Sehr geehrte Damen Herren. Hiermit teile ich ihnen mit dass ich den zwischen uns geschlossenen Leasingvertrag an xxxxxx verschenkt habe. mfg..........

sehe ich auch so - hier soll etwas verschenkt werden, obwohl es nichts zu verschenken gibt. Bei der Finanzierung tritt der Darlehensnehmer, gegebenenfalls der Bürge, das Eigentum an dem Fahrzeug als Sicherheit an die Bank ab. So sollte es im entsprechenden Darlehensvertrag stehen. Er hat also ein Fahrzeug vor Tür stehen, dass ihm nicht gehört. Mithin kann er auch nicht über das Fahrzeug verfügen, weder im Rahmen eines Verkaufes noch einer Schenkung. Ohne die Bank läuft also nichts. Sollten die regelmässigen Raten bei der Bank nicht mehr eingehen, wird die Bank das Darlehen kündigen und das Fahrzeug entsprechend verwerten. Zwangsversteigerung, möglicherweise mit der Möglichkeit das Fahrzeug vorher zu einem von einem von der Bank eingesetzten Sachverständigen festgesetzten Preis auszulösen.

So sollten die meisten Darlehensverträge aussehen. Entscheinend bzgl. Kündigung und Verwertung ist aber im Einzelfall nur, welche Regelungen im Darlehensvertrag des Darlehensnehmers vereinbart sind. Jede Spekulation über zivilrechtliche Verträge des derzeitigen Darlehensnehmers mit Dritten ist aber sinnlos, da das Eigentum aktuell an die Bank abgetreten ist. Es kann also nur um die vom TE eingangs gestellte Frage gehen, wie kann man sich mit der Bank einigen, dass ein Dritter den derzeitigen Darlehensvertrag übernimmt. Wenn ich das aber richtig gelesen habe, hat der TE ein Einkommen von 5.000 "angegeben". verfügt er aber auch tatsächlich über ein solches? Falls nicht (und darauf weist ja anscheinend die negative Bonität hin), stehen die Lampen bei der Bank jetzt schon auf gelb. Dann haben wir drei Probleme: erstens wird der derzeitige Darlehensnehmer seinen Vertrag in Kürze nicht mehr erfüllen können, zweitens kann der geplante Dritte der den Vertrag übernehmen soll, diesen selbst nicht bedienen und drittens hat der potentielle Bürge keine korrekten Angaben in seiner Selbstauskunft gemacht.

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Hallo,

hier wird ja gesagt, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre in die Erbmasse mit hineingerechnet werden.

Was wäre denn, wenn der Erkrankte das Fahrzeug seinem Pfleger / seiner Pflegerin für 1€ verkauft, mit Kaufvertrag natürlich?

Kann irgendjmd. vorschreiben, ob 1 € zu wenig ist? Und falls ja: Was ist, wenn er ihn ganz offiziell per Vertrag für sagen wir 15000€ verkauft, auf dieses Geld dann aber inoffiziell verzichtet? Es weiß ja niemand, was damit passiert ist. Er könnte theoretisch damit seinen Kamin angezündet oder es verloren haben.

Vorraussetzung wäre natürlich, dass zu dem Zeitpunkt der Wagen auch 100% dem Erkrankten gehört und keiner Bank etc.

mfg

Man darf ein Auto nicht extrem unter Wert verkaufen. Bei 1€ sagt das Finanzamt Scheingeschäft. Auch wird es sich intensiv mit dem Verzicht beschäftigen, denn es will Steuern, Erbschaftssteuern.

Wenn das Fahrzeug dem erkranktem gehören würde wäre das ja alles keine Frage mehr. Es gehört ihm aber nicht, und wird ihm leider anscheinend auch nie gehören...

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