Wie blöd kann man eigentllich sein ? :-)

VW

Gerade ein Bild von meinem ehemaligen Ovali gefunden, habe ich vor ca 15 Jahren verkauft, da fragt man sich schon manchmal wie doof man eigentlich sein kann

Beste Antwort im Thema

Bei mir war es anders herum. Ich hab etwas nicht rechtzeitig gekauft. Und jetzt bin ich seit Tagen den Tränen nahe:

Der Vater eines Freundes hat einen 77er T2 mit 50 PS, Bremsen wurden 2008 komplett gemacht der Motor wurde in den 90er Jahren mal revidiert, hat ca 120.000 km. Bus fährt und bremst, nur die Karosse hat hier und da ein paar Rostlöcher. Der Vater meinte, er will den Bus hergeben, weil keine Lust mehr.
Wir telefonieren letzten Sonntag und ich schlage vor, dieses Wochenende Probefahrt zu machen und den Kauf abzuwickeln. Preis wurde nicht besprochen, sollte aber niedrig sein. Super, dachte ich, das wird mein Projekt bis Sommer und dann die große Reise damit! Der Bus ist ein Erstbesitz!
Vergangenen Freitag bekomme ich dann aus dem Nichts eine SMS: Ich soll nicht böse sein, aber die Familie hat nun darüber nachgedacht und beschlossen, den Bus selbst zu reaktivieren. Es tauchte unerwartet vor wenigen Tagen eine Halle auf, wo man es angehen könnte, die Karosse auszubessern.
Für mich also alles aus. Und ich war schon Feuer und Flamme, hab mich die ganze Woche auf das neue Projekt gefreut, mit Gedanken beim Bus eingeschlafen und wieder aufgewacht - 5 Tage lang. Und dann mit einer SMS alles aus.
Meine Schuld. Jemandem, der sowas verkaufen will, gibt man nicht unnötig eine Woche Bedenkzeit. Da fährt man am selben Tag hin und kauft! Hätte ich das letzten Sonntag gemacht, wäre er jetzt meiner. Erstbesitz! Ich könnte weinen.

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Das Angebot wurde beendet, weil er nicht mehr verfügbar ist?

Ein gefundenes Fressen für einen Abmahnanwalt. Wenn er nicht in der Presse gelandet ist, also Schrottpresse, hat ihn der letzte Höchstbieter definitiv gekauft. Das Beenden so einer Auktion ist illegal und trotzdem gültig.

Gratuliere, einen Typ2 für 42000,-

Das lohnt auch den Anwalt 🙂

http://www.ebay.de/.../g.html

Zitat:

@Red1600i schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:24:34 Uhr:


Das Angebot wurde beendet, weil er nicht mehr verfügbar ist?

Ein gefundenes Fressen für einen Abmahnanwalt. Wenn er nicht in der Presse gelandet ist, also Schrottpresse, hat ihn der letzte Höchstbieter definitiv gekauft. Das Beenden so einer Auktion ist illegal und trotzdem gültig.

Gratuliere, einen Typ2 für 42000,-

Das lohnt auch den Anwalt 🙂

http://www.ebay.de/.../g.html

Es steht aber in deinem Artikel das man sich als Verkäufer schützen kann indem man alle Gebote streicht. Und das hat der Verkäufer auch getan. Wie siehts denn rechtlich aus wenn man als Höchstbieter den Mindestpreis nicht erreicht hat? Dann hat man auch Anspruch auf Schadensersatz??

Der Bus wird als nicht mehr existent bewertet. Wenn er immer noch auf dem Hof steht, ist es vorsätzlicher Betrug, denn der Verkäufer behauptet die Nicht-Existenz. Also: wenn er nicht als Unfaller vor'm Haus steht, gibt es jetzt ein Problem.

Der Kaufvertrag bzw. die Gebote sind nach wie vor gültig. Das Streichen der Gebote ist keine Löschung der Kaufgebote, das ist völlig wurscht, sie gelten nach wie vor. Ob Ebay streicht oder nicht streicht ... egal. Gebot ist Gebot.

Siehe Gerichtsurteil...

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20050090

Die Frage ist aber ja was ein Höchstgebot wert ist solange der Mindestpreis nicht erreicht ist.Wenn die Auktion normal ausläuft bekommt der Höchstbieter den Bus ja auch nicht wenn er den Mindestpreis nicht geboten hat.

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Der Mindestpreis wird nur dann greifen, wenn die Auktion normal ausläuft. Durch das vorzeitige Beenden wird das ausgehebelt und unterlaufen. Es wären ja weitere Gebote gekommen oder hätten kommen können...

Egal: war denn ein Mindespreis genannt? Ich seh da nix von in der Auktion... müßte man ja anhand der Gebote sehen. aber da steht nix von "Mindestpreis nicht erreicht". Also nix?

Wäre aber trotzdem egal, wurde ja unterlaufen durch die Beendigung.

Wenns juristisch so ist, sollte man bei solchen Autos den Mindestpreis auf 100k setzen und in Ruhe auslaufen lassen. Schön blöd wenn man dann vorzeitig beendet.

Jep, aber dann kommt's ja auch nicht zu einem Verkauf 😉

Das Beenden von Auktionen ist nicht so einfach wie Ebay es seinen Hamperern macht. Mich ärgert es gewaltig, wenn Verkäufer kalt Füße bekommen und dann einfach die Auktion abbrechen mit fadenscheinigen Ausreden.

Genau das ist das Risiko einer Auktion. Man kann was für einen Euro schießen oder eben auch für einen Maximalpreis. Aber Geschäft ist Geschäft.

Ja, ist nervig, hab ich auch schon oft genug erlebt.

Da wird es sich entweder der Eigentümer anders überlegt haben und beschlossen, ihn zu behalten oder jemand mit einer dicken Geldbörse hat vor Ort eine große Summe geboten, um ihn sofort zu haben.
Theoretisch möglich ist auch ein Diebstahl/Unfall, wovon ich aber eher nicht ausgehe.

Vielleicht mache ich mir den Spaß und rufe da mal an, um zu erfahren, was Sache ist.
Ich tippe auf Variante 2.

Mac

Zitat:

@ML430 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:58:28 Uhr:


Nee, den Bus hat der VW-Mitarbeiter geschenkt bekommen,
der sich bereit erklärt hat, die strafrechtlichen Konsequenzen
für den Einsatz der Abschaltsoftware zu übernehmen 🙂😁😎😛🙂
Verantwortungsnehmer ist stets die Schilda Response Gmbh & Co. KG.

Unbedingt anschauen!

Naja, da braucht man sich einfach mal §242(II)BGB und §311BGB durchlesen:

§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html

§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse (II) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch
1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.
http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

Klar hat der der einen Gegenstand fälschlich als "verschwunden"/"kaputt" etc. meldet dagegen verstoßen, aber welchen Schaden hat der Käufer, der den Gegenstand nicht bekommt??? Es weiß doch keiner, wer den Wagen bekommen hätte und deswegen einen "Schaden" geltend machen könnte? Daher ist kein konkret Geschädigter identifizierbar!

Bleibt halt nur noch ein Verstoß gegen die Ebay-AGB. Die dürfte es gar nicht freuen, bei einer derartigen Summe kein Geschäft zu machen und die Amifirmen sind bei sowas nicht zimperrlich, weil die Ebay-Aktien http://www.onvista.de/aktien/Ebay-Aktie-US2786421030 in den Depots der US-Pensionsversicherer liegen und die Pensionsversicherer monatlich die Renten der Amerikaner zahlen müssen. Daher jagen US-Firmen den Kröten mit einer Penetranz hinterher, die wir bei uns normalerweise so nicht kennen. In den USA gibts nämlich keine staatlichen Renten...

Zitat:

@Squad244 schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:54:54 Uhr:



Zitat:

@ML430 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:58:28 Uhr:


Nee, den Bus hat der VW-Mitarbeiter geschenkt bekommen,
der sich bereit erklärt hat, die strafrechtlichen Konsequenzen
für den Einsatz der Abschaltsoftware zu übernehmen 🙂😁😎😛🙂
Verantwortungsnehmer ist stets die Schilda Response Gmbh & Co. KG.
Unbedingt anschauen!

... Hammer ... !! ... 😁😎😛😁🙂

Danke für den Link!

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