Wie alte Auto absichern(neuer Motor etc.) im Fall eines unverschuldetem Unfalls?

Hallo,
Mein Sohn hat sich in ältere Volvo verliebt und einen 850 5tr Bj. 1995 restauriert inclusive Motor Überholung.
Die Kosten bis zum TÜV belaufen sich mittlerweile auf über 10000€ !
TÜV wurde problemlos erteilt. Jetzt stellt sich die Frage, welche Erstattung bekommt er bei einem fremdverschuldetem Unfall? Was tun, das die Kosten nicht als 20 Jahre altes Auto gerechnet werden?
Wie kann man sich absichern?
Danke für weiterführende antworten! Günter

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seit wann lohnen sich hobbies?

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Ich sag mal so, absichern kannst du dich nicht. Ein Wertgutachten ist im Haftpflichtfall wertlos. Das ist nur im Kaskofall evtl. interessant.

Das einzige was du machen kannst, wenn etwas passiert, ist dir einen sachverständigen Sachverständigen zu suchen. Das ist die einzige Möglichkeit.

Ich möchte noch mal daran erinnern (daher mein Post vom 24. Januar 2016 um 14:18:28 Uhr), dass ein eingereichtes Gutachten die Kaskoversicherung nicht zu einer Summenversicherung macht.

Maßgeblich bleibt der Wiederbeschaffungswert.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Februar 2016 um 21:15:05 Uhr:


Ich möchte noch mal daran erinnern (daher mein Post vom 24. Januar 2016 um 14:18:28 Uhr), dass ein eingereichtes Gutachten die Kaskoversicherung nicht zu einer Summenversicherung macht.

Maßgeblich bleibt der Wiederbeschaffungswert.

Wenn das WGA Berechnungsgrundlage für die Kasko ist, wurde der Wiederbeschaffungswert ja ermittelt...

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der kann sich aber auch ändern und kein versicherer reguliert blind nach dem gutachten von vor zwei jahren.

zudem wird sich kaskoversicherer - in jedem fall ab ein bestimmten schadenhöhe - auch ein eigenes bild machen wollen. kann ja auch ein gefälligkeitsgutachten gewesen sein und die 850€ Volvo Kiste mutiert zum 8500€ Volvo Youngtimer.

Ein Wertgutachten hat aus meiner Sicht drei Funktionen:
Tatsächlich mal den Wert des Fahrzeuges einschätzen, was als Laie bei solchen Fahrzeugen garnicht so leicht ist.
Maßgabe für Entscheidung, ob das Fahrzeug gezeichnet wird oder nicht (Risikoeinschätzung).
Indiziellen Charater, wenn nach einem Schadenfall nichts mehr zu begutachten gibt (TTS, TTD).

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Februar 2016 um 06:13:28 Uhr:


der kann sich aber auch ändern und kein versicherer reguliert blind nach dem gutachten von vor zwei jahren.

zudem wird sich kaskoversicherer - in jedem fall ab ein bestimmten schadenhöhe - auch ein eigenes bild machen wollen. kann ja auch ein gefälligkeitsgutachten gewesen sein und die 850€ Volvo Kiste mutiert zum 8500€ Volvo Youngtimer.

Ein Wertgutachten hat aus meiner Sicht drei Funktionen:
Tatsächlich mal den Wert des Fahrzeuges einschätzen, was als Laie bei solchen Fahrzeugen garnicht so leicht ist.
Maßgabe für Entscheidung, ob das Fahrzeug gezeichnet wird oder nicht (Risikoeinschätzung).
Indiziellen Charater, wenn nach einem Schadenfall nichts mehr zu begutachten gibt (TTS, TTD).

Ist nicht repräsentativ, aber ich habe im Bereich der Regulierung von Liebhaberfahrzeugen bislang zwei Totalschäden miterlebt. Bei einem wurde centgenau die Summe des WGA bezahlt, beim anderen zugleich. einer vereinbarten Vorsorge.

Ein anderer Schaden wurde repariert; allerdings hat die Wertsteigerung (Porsche 356) das zehn Jahre alte WGA seit langem ad absurdum geführt. Auch hier wurde die Reparatur nur bis zum versicherten Wert bezahlt.

Das heißt ja im Umkehrschluss, dass z.B. ein 3 Jahre G-Power (welcher ein "Veredler" und keine Hersteller ist), deren Wagen z.T. 50-100% des Listenpreises nochmal an Tuning inne hat, auch nur auf Basis des jeweiligen Basismodells abgerechnet wird?

O-Ton Gutachter: "Tuning wird am Markt nicht berücksichtigt"

Zitat:

einer vereinbarten Vorsorge.

Was bedeutet das?

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 10. Februar 2016 um 08:58:56 Uhr:


Das heißt ja im Umkehrschluss, dass z.B. ein 3 Jahre G-Power (welcher ein "Veredler" und keine Hersteller ist), deren Wagen z.T. 50-100% des Listenpreises nochmal an Tuning inne hat, auch nur auf Basis des jeweiligen Basismodells abgerechnet wird?

O-Ton Gutachter: "Tuning wird am Markt nicht berücksichtigt"

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 10. Februar 2016 um 08:58:56 Uhr:



Zitat:

einer vereinbarten Vorsorge.

Was bedeutet das?

Tuning wird schon an Markt berücksichtigt; jedoch führ das meist eher zu einer Wertminderung also zu einer Wertsteigerung.

Es ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs versichert.
Zwar wirken sich Instandhaltungs- und Tuningkosten auf den WBW aus (steigernd oder mindernd) sie selbst sind jedoch nicht Gegenstand der Versicherung.

Ein theoretiches Extremum, um es noch einmal klarer zu machen. Angenommen Du hast 10.000€ n das Auto investiert und umbaubedingt würde Dir das Auto keiner abkaufen. Es entsteht keine Nachfrage. Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrfähig (kaufmännisch).
Dann wäre zumindest threoretisch der WBW = 0€.

Entgegen einiger Meinungen habe ich durch ein rechtzeitig gemachtes DEKRA Wertgutachten für Youngtimer/Oldtimer den Wiedebeschaffungswert auch bekommen, der im Gutachten stand.
Ohne Wertgutachten hätte ich 2500,- weniger bekommen.

Also für mich macht es bei bestimmten älteren Fahrzeugen durchaus Sinn.

ich habe den Thread noch einmal durchgelesen und kann keinen Post erkennen, der Deinen Ausführungen widerspricht.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. Februar 2016 um 18:20:07 Uhr:


ich habe den Thread noch einmal durchgelesen und kann keinen Post erkennen, der Deinen Ausführungen widerspricht.

Nanu? Ich hab doch auf den Titel dieser Beiträge geschrieben und geantwortet.....

Und das konntest du nicht erkennen?

Könntest Du das bitte noch mal konkretisieren. Ich bin zu blind.
Wer schreibt wo, das der WBW des Fahrzeuge nicht bezahlt wird im Schadenfall.

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