wie alt darf das Fahrzeug sein ?
Hallöchen, ich soll ein Dienstwagen zum Geld wertenden Vorteil bekommen aber das ist kein
Neuwagen. Das Fahrzeug ist von 2008 also schon 6 Jahre alt! Geht das oder ist das nicht normal?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das ist nicht unbedingt der Normalfall, aber völlig OK.
Weshalb das OK sein soll, verstehe ich nicht. Der Dienstwagennutzer hat den Nachteil, dass er 1% des damaligen LP als geldwerten Vorteil - also einen Neuwagen - versteuern muss, aber einen 6 Jahre Gebrauchtwagen fahren muss.
Beispiel: Der Wagen hat vor 6 Jahren 30.000 € gekostet und hat jetzt einen Wert von 12.000 € - der AN muss 300 € versteuern und damit genau so viel wie wenn er einen 30.000 € teuren Neuwagen fahren würde.
Gruß
Der Chaosmanager
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von börna
Ah, danke. Dacht ichs mir doch.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Über die 1%-Regel lohnt sich das nicht.
Lohnt oder lohnt nicht hängt davon ab was es dich letztlich im Monat kostet und wieviel du damit fährst.
Wenn es ein Golf für BLP 20.000€ ist und du direkt neben der Arbeitsstelle wohnst und einen geringen Grenzsteuersatz hast, dann sieht die Kostenseite vielleicht so aus:
1% von 20K€ = 200€ GWV bei 33% Grenzsteuersatz = 66€ im Monat.
Wenn er damit Flatrate fahren darf und 15.000 Privat-km im Jahr fährt, dann möchte ich mal die Erklärung sehen warum sich das nicht lohnt.
Nur weil es steuerlich gleich behandelt wird, heißt dass doch nicht dass es für den AG gleich viel kostet. Solange das Angebot für den AN unterm Strich immer noch vorteilhaft ist, ist doch OK wenn der AG auch auf die Kosten schaut und Geld spart. Es gibt ja kein Gott gegebenes Recht auf einen Neuwagen als Dienstwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Es gibt ja kein Gott gegebenes Recht auf einen Neuwagen als Dienstwagen.
Sicherlich nicht, aber der Arbeitnehmer ist i.d.R. auch nicht verpflichtet, sich an den Arbeitgeber zu binden. Auch in schwierigen Zeiten ist es nicht verkehrt, sich als Arbeitnehmer an den Meistbietenden zu verkaufen.
Naja, die Feststellung, dass ein neueres Auto besser ist als ein altes wenn man das gleiche zahlt, ist wohl an Trivialität kaum zu überbieten. Man könnte noch ergänzen, dass man beim Arbeitgeber der das höhere Gehalt zahlt, mehr verdient.
Die Frage des TE war aber eine andere. Soll er den gebrauchten Firmenwagen zur 1% Regelung nehmen oder nicht nehmen. Die korrekte Antwort darauf ist: Nachrechnen, es kann sich lohnen, kann sich her auch nicht lohnen. Die falsche Antwort ist eine Aufzählung von Dingen die besser sind als ein gebrauchter Firmenwagen, weil das dem TE in keiner Weise hilft.
Und der Hinweis, dass ein Arbeitnehmer der bislang keinen Firmenwagen hatte und nun einen gebrauchten angeboten bekommt, plötzlich unterbezahlt sein soll dem kann ich nicht folgen. Vielleicht verdient der TE für seine Qualifikation & Erfahrung bereits im oberen Quantil und der Wagen war zufällig da und es war einfach nur Angebot um Wertschätzung auszudrücken. Nicht jeder AG hat die Kohle so dicke, dass Bäche aus Milch und Honig fließen. Ich erlaube mir daher kein Urteil bevor die Fakten nicht auf dem Tisch sind.