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Widerruf Neuwagenkauf

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 8:32

Hallo,

bei einer Autofinanzierung hat man ja bekanntlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das habe ich aufgrund von Schwierigkeiten mit meinem VW Händler wahrgenommen. Die schriftliche Bestätigung des fristgerechten Widerrufs ist mir von der VW-Bank auch schon zugegangen.

Damit habe ich gedacht, wäre die Sache vom Tisch. Jetzt behauptet aber das Autohaus, ich hätte den Kaufvertrag separat gegenüber dem Autohaus kündigen müssen, ich hätte nur den Darlehensvertrag widerrufen und sie würden auf Vertragserfüllung pochen.

Ist es nicht so, daß hier ein Verbundgeschäft vorliegt und somit der Kauf- und Darlehensvertrag eine Einheit bilden? D.h., wenn ich den Dahrlehensvertrag rechtzeitig widerrufe, bin ich automatisch auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden, ohne separaten Widerruf?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!

Gruß

Alf

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46 Antworten
Themenstarteram 15. August 2006 um 5:46

@ karl_heinz_63

Naja, du musst es ja wissen, du warst ja von Anfang an dabei, bist voll im Thema und weisst genau, was vorgefallen ist...

Also, bei den Kommentaren von manchen Leuten hier fällt mir echt nix mehr ein, einfach nur traurig...

Ein Großteil der Probleme stehen übrigens tatsächlich hier im Text, das kann man ganz einfach mal durchlesen.

Ich hatte eigentlich anfangs auf Hilfestellung in einer für mich zu der Zeit nicht ganz durchsichtigen Angelegenheit erhofft (und teilweise auch bekommen), aber jetzt wirds langsam lästig.

Wie auch immer, das Thema ist erledigt und damit werd ich mich jetzt auch nicht mehr dazu äußern.

Gruß

Alf

Hi

 

wenn das so ist gibts eigentlich nur eine Möglichkeit:

 

CLOSED

 

 

Gruß

Andi

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