Widerruf Neuwagenkauf

Hallo,

bei einer Autofinanzierung hat man ja bekanntlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das habe ich aufgrund von Schwierigkeiten mit meinem VW Händler wahrgenommen. Die schriftliche Bestätigung des fristgerechten Widerrufs ist mir von der VW-Bank auch schon zugegangen.

Damit habe ich gedacht, wäre die Sache vom Tisch. Jetzt behauptet aber das Autohaus, ich hätte den Kaufvertrag separat gegenüber dem Autohaus kündigen müssen, ich hätte nur den Darlehensvertrag widerrufen und sie würden auf Vertragserfüllung pochen.

Ist es nicht so, daß hier ein Verbundgeschäft vorliegt und somit der Kauf- und Darlehensvertrag eine Einheit bilden? D.h., wenn ich den Dahrlehensvertrag rechtzeitig widerrufe, bin ich automatisch auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden, ohne separaten Widerruf?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!

Gruß
Alf

46 Antworten

trotz alledem wüsche ich dir, daß dein 4. (vierter!) Versuch einen Neuwagen zu kaufen, gelingen möge ...

Hallo,

da ich bislang immer noch nichts vom Autohaus gehört hab, gehe ich jetzt davon aus, daß das Thema durch ist. Sonst hätten die sich sicher schon gerührt. Selber nochmal nachzuhaken, ist mir mittlerweile zu blöd.

Sollte doch noch irgendwas von denen kommen, geht die Sache übern nen Anwalt weiter.

Falls es noch was um Thema geben wird, melde ich mich wieder, ansonsten wars das erstmal.

Gruß
Alf

Hallo Alf!

Also ich hab nun einen Kaufvertrag über einen Peugeot 307 "EPOK" getätigt. Dieser wird über Finazierung gemacht und da steht eindeutig bei dem Vertrag mit der Bank:

Wenn man die Finanzierung kündigt, kündigt man ebenfalls die Bestellung des Neuwagen. Dazu hat man 14 Tage Zeit.

Also sollte bei dir nichts mehr nachkommen.

Gruß
Thomas

Hi,

ja, daß seh ich auch so, nur der Händler halt zunächst nicht. Daß die jetzt einge Zeit nix von sich hören haben lassen zeigt wohl, daß sie´s mittlerweile eingesehen haben 😉

Gruß
Alf

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was mich halt immer wundert ist - denkt ihr nicht vorher gründlich nach??

ich denke wenn ich ein auto kaufe bin ich über 18 und sollte doch im vollbesitz meiner geistigen kräfte sein. (bitte nicht als persönliche ansprache nehmen)

und ein autokauf werde ich wohl nicht mal eben deshalb tätigen weil ich grad zufällig an einem autohaus vorbeigekommen bin. ich gehe doch stark davon aus, das man genügend darüber vorher nachdenkt und dann nach abwägung von vor- und nachteilen seine entscheidung trifft.

was kann auf einmal dazwischen kommen das ich nun solch ein kaufvertrag auf einmal nicht mehr haben will. hier vor allem: was hat sich plötzlich seit unterschrift verändert das ich nun diese entscheidung rückgängig machen will??

mal als zwischen denk anstoß: hat nicht auch der verkäufer genügend arbeit gehabt - evtl. beratung, telefonieren, angebot unterbreiten, vertrag ausfüllen - sollte da nicht evtl. eine aufwandsentschädigung fällig sein??

ich finde man muß immer beide seiten beachten. und da finde ich es auch einem händler gegenüber ungerecht, solche rücktritte ohne ersatz zu tätigen.

auch hast du geschrieben das du nun sicherlich dort kein fahrzeug mehr kaufen wirst. hierzu eine frage: hat er einen fehler bei deiner bestellung gemacht? ist er für die bestellung verantwortlich? oder liegt der fehler bei einem selber? - bitte immer noch nicht als persönlichen angriff sehen - möchte eher eine gepflegt diskusion!!

auch hat der händler sicherlich eine provision die verloren geht, nun sollte man bedenken das jedes geschäft um aufträge kämpfen muß. also ist doch auch dieses verhalten evtl. zu erklären - sicherlich ist es nicht die feine englische art - aber vielleicht doch nachvollziehbar?? was wäre deine überlegung in solch einer situation? wie würdest du handeln??

Ja, mich würde auch mal interessieren, warum Du (zum 3. Mal) einen Rückzieher gemacht hast?

Hallo,

also, ihr müsst Euch schon die Mühe machen, den ganzen Text zu lesen.

Grund für den Rückzieher war die mangelhafte Kooperationsbereitschaft des Händlers/Verkäufers, so wie dessen persönliches Verhalten mir gegenüber. Ich möchte das nicht im Detail ausbreiten, aber das war völlig inakzeptabel. Der anschliessende Versuch des Händlers mir den Wagen trotzdem anzudrehen, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage gegeben ist, bestätigt mich da voll und ganz, finde ich.

Zu den anderen beiden fehlgeschlagenen Versuchen:

1) Wandlung nach 3 Monaten beim gleichen Händler (vor ca. 4 Jahren), weil der nicht in der Lage war, auch nur einen von zig Mängeln an meinem Wagen in 5 Reparaturversuchen abzustellen. Tut mir Leid, aber wenn ich einen Neuwagen kaufen, dann muß der funktionieren und sich nicht verhalten wie ein 20 jähriges Wrack.

2) Händler (ein anderer, EU Importeur) konnte ein bestelltes Fahrzeug nicht liefern, deshalb Vertragsauflösung.

Also, was gibts denn da zu meckern???

Ihr könnt versichert sein, daß ich nicht einfach so mal losmaschiere und mir ein Auto kaufe, so ganz ohne nachzudenken. Ich stelle aber hohe Ansprüche an den Vertragspartner. Ich bezahle viel Geld für so ein Auto, also kann ich dafür auch was verlangen.

Seltsamerweise treten Probleme nur beim Neuwagenkauf auf, nie beim Gebrauchtwagenkauf. Und das waren ja auch schon durchaus einige, oder? (siehe Signatur).

Gruß
Alf

trotz alledem wüsche ich dir, daß dein 4. (vierter!) Versuch einen Neuwagen zu kaufen, gelingen möge ...

@ J.Ripper

Manchmal bin einfach nur noch unendlich müde...

ich meine das in vollem Ernst und ohne jedwede Hintergedanken:

Ich wünsche Dir, daß dein 4. (vierter!) Versuch einen Neuwagen zu kaufen, gelingen möge ...

gehst Du zur Zeit eigentlich zu Fuß ?

Deine Repliken auf meine u.a. Beiträge zeigen aber leider, daß mit Deinen Reflexen etwas nicht stimmt

woran liegt's ?

Hallo,

a) mit meinen Reflexen ist schon alles in Ordnung. Deine Kommentare helfen nur bei der Problemlösung kein bisschen weiter, die mittlerweile 3. oder 4. Wiederholung deines vorlezten Beitrags wird auch in keinster Weise provokativ gemeint sein (wer´s glaubt...).

b) keine Ahnung, warum den den 4. Versuch immer so betonst. Vor allem, da davon bisher keine Rede war.

c) die Fußgängerfrage kannst du meiner Signatur entnehmen.

danke für die prompte Bestätigung

Signaturen habe ich ausgeblendet

Hi

mal abgesehen von völlig überflüssigen Kommentaren ein interessantes Thema.

Ich verkaufe seit 17 Jahren Automobile u.a. bei VW. Ich weiss also, wovon ich rede.

1. Bei dem Rücktritt von einer Finanzierung wird auch der Vertrag des gekauften Gutes hinfällig. Das ist deutsches Kreditgesetz und ist jedem Autoverkäufer bekannt.
Einige windige Kollegen machen folgendes um das zu umgehen: Sie schreiben zu der Finanzierung einen Barkaufvertrag ohne zu erwähnen, dass eine Finanzierung vorliegt. Wenn der Kunde zurücktritt hat man dann ja noch den Barvertrag. Da hier die Finanzierung schriftlich vermerkt ist, kann der Händler keine Abnahme erzwingen. Auch eine Abstandssumme ist nicht einzufordern.

2. Die VW Bank informiert ihre Vertragspartner / Händler sofort von einem Rücktritt. Und das schriftlich.
Wenn der Händler behauptet, er hätte von dem Rücktritt nichts gewusst, ist es mit fast 100% iger Sicherheit nicht die Wahrheit.

Fazit: Kauf Dir bei einem seriösen Händler Deines Vertrauens ein neues Auto und vergiss den anderen Händler.

Gruß

Andi

Hallo,

jep, danke, das werd ich wohl auch tun. Z.Z. suche ich noch genau diesen Händler mit dem entsprechenden Wunschfahrzeug. Da das jetzt nicht mehr eilt, lass ich mir dabei Zeit.

Gruß
Alf

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i


also, ihr müsst Euch schon die Mühe machen, den ganzen Text zu lesen.

Und dann kommt:

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i


Grund für den Rückzieher war die mangelhafte Kooperationsbereitschaft des Händlers/Verkäufers, so wie dessen persönliches Verhalten mir gegenüber. Ich möchte das nicht im Detail ausbreiten, aber das war völlig inakzeptabel.

Sag doch gleich, dass Du uns die Gründe nicht nennen willst, anstatt uns vorzuwerfen, wir würden Deinen Text nicht lesen! 🙁

So langsam glaube ich aber, dass es auch an Dir liegt, denn es gehören meist zwei dazu. Ganz ehrlich, so wie ich Dich einschätze, möchte man nur ungern mit Dir (gute) Geschäfte machen.

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