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Widerruf Leasingvertrag, Abschluss vor Ort

Guten Tag,

ich hab zwar schon eine Threads durchgesucht, leider bisher nicht das Richtige gefunden.
Ich habe vor 4 Tagen in einem Autohaus einen Leasingvertrag abgeschlossen, möchte diesen aber jetzt aufgrund eines besseren Angebots eines anderen Autohauses widerrufen. In den AGBs finde ich leider nichts eindeutiges. Falls interessant: es handelt sich um einen Leasingvertrag von VW. Wie ist das die rechtliche Lage? Besteht grundsätzlich ein 14 tätiges Widerrufsrecht?

Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar,

Grüße

21 Antworten

Ich habe vor drei Jahren selbst den bei VW vor Ort abgeschlossen Leasingvertrag widerrufen. War innerhalb der 14 Tage nach Vertragsabschluss kein Problem. Habe den Händler und die VW-Bank über meinen Widerruf informiert und ein paar Tage später auch die Bestätigung erhalten.

Bei meinem aktuellen Leasingvertrag von September 22 war ebenfalls eine Info über das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb der 14 Tage dabei.

Bescheißen und beschissen werden scheint heute ganz normal zu sein. Ich glaube bisher hat mich noch jeder Autohändler vor, während oder nach einem Vertrag in irgendeiner Form um "mein Bestes" zu bringen versucht.
Noch eine philosophische Ergänzung, jetzt könnte man sich natürlich trefflich darüber streiten ob nicht die Überführungskosten an sich bei jedem Neuwagenkauf bereits der erste Schritt sind für etwas selbstverständliches und auch Einkalkuliertes horrende Summen zu verlangen. Ich freue mich für unseren Fragesteller, dass offensichtlich von dem Händler wo er abgeschlossen hat positive Entwicklungen zu erkennen sind.

auch wenn es o/t ist... vor allem sind die Auslieferungskosten im Werk absolutes no go, was wir aber alle trotzdem bezahlen....

Zitat:

@x3black schrieb am 12. November 2023 um 19:45:18 Uhr:



Zitat:

@freezer [url=https://www.motor-
Neuer Preis über 100€ günstiger als zuvor.

Hast du eine null vergessen?

... vielleicht in der monatlichen Leasingrate?...

JustMy2Cents
der Michael Mark

Zitat:

@holle9 schrieb am 12. November 2023 um 06:48:19 Uhr:


Wenn ich etwas unterschreibe, dann stehe ich dazu. Da brauche ich keinen Widerruf.

Man unterschreibt aber meistens eine Bestellung.

Die Bestellung muss die Gegenseite nicht annehmen.

Von daher finde ich es legitim, von meiner Bestellung zurücktreten zu können.

Die Gegenseite fängt auch erst mit Ablauf der Widerrufsfrist an, den Auftrag zu bearbeiten

Edith sagt hat sich erledigt 🙂.
Ich habe die Antwort in einem anderem Thread gefunden.
Es ist bei VW Leasingverträgen wohl so, dass auch kein 14 tägiges Widerrufsrecht mehr besteht.

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