Wichtige Gewichtsgrenzen - ich begreife das nicht

Hallo,

haben seit zwei Wochen einen Wohnwagen (2,40 breit, 1700 kg). Als Zugwagen nutze ich jetzt unseren Audi A4 (Modell 8E/B6).

Ich habe gestern den ganzen Abend hier gelesen und gelesen..... und es tauchen doch noch Fragen auf. In meinem Fahrzeugschein steht leider kein Gesamtgewicht für das Gespann. Ich weiß also nur, dass mein Fahrzeug ein Leergewicht von 1650 kg hat und max. 2050 kg wiegen darf. Der Wowa nochmal 1700 kg. Soll das denn bedeuten, dass ich diese Werte einfach addieren darf und die Rennleitung dann zufrieden ist ?

Der Neuling wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.

Gruß

17 Antworten

Ach so dann ist das jetzt anders, wir haben damals nur die Bestätigung bekommen das speziell der WW an dem Auto die 100 Zulassung hat und dann beim Ordnungsamt für WW und Auto je einen Aufkleber mit Siegel bekommen. Das galt dann nur für das genannte Gespann. Wenn ich Dich recht verstehe wird jetzt im Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen wenn der Anhänger an sich die Vorraussetzungen erfüllt, welches Gewicht das Zugfahrzeug haben muss das 100 gefahren werden darf und jeder muss selbst entscheiden. 

Exakt!

Aha danke für die Info. 

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