Wichtige Gewichtsgrenzen - ich begreife das nicht
Hallo,
haben seit zwei Wochen einen Wohnwagen (2,40 breit, 1700 kg). Als Zugwagen nutze ich jetzt unseren Audi A4 (Modell 8E/B6).
Ich habe gestern den ganzen Abend hier gelesen und gelesen..... und es tauchen doch noch Fragen auf. In meinem Fahrzeugschein steht leider kein Gesamtgewicht für das Gespann. Ich weiß also nur, dass mein Fahrzeug ein Leergewicht von 1650 kg hat und max. 2050 kg wiegen darf. Der Wowa nochmal 1700 kg. Soll das denn bedeuten, dass ich diese Werte einfach addieren darf und die Rennleitung dann zufrieden ist ?
Der Neuling wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Gruß
17 Antworten
hallo
du bist mit dem zug gesamtgewicht aus PKW und "schwerer" hänger über 3,5t
den dürfest du mit einem neuen, normalen PKW führerschein (keine ahnung wie die bei eiuch in DE heissen - bei uns ist das der "B" schein) nicht fahren.
wenn du aber eh einen neuen "grossen" schein oder eine alten schein (bis 7,5t) hast ist das eh kein thema.
was genau willst du noch wissen?
welche anhängelast dein A4 hat wirst du ja im fahrzeugbrief finden?
und welche anhängelast deine AHK zulässt steht in der ABE der AHK
lg
g
Hallo !
Bei mir ist es so, wie du schilderst.
Zul. Gesamtgewicht des Gespanns = 4200 kg, errechnet durch
Leergewicht Auto 1800 kg + 700 kg Zuladung = 2500 kg
+ 1700 kg, die der Wagen ziehen darf.
2500kg + 1700 kg = 4200 kg, die das Gespann wiegen darf.
Gruß Markus
Hallo snowosccer,
im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht die zulässige Gesamtmasse des Zuges auch nicht drin.
Die steht nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Im alten FZ-Brief stand diese Angabe, m.E., nicht.
Ansonsten musst du in der Betriebsanleitung nachsehen. Dort steht (hoffentlich), wo sich die entsprechenden Schilder mit der Angabe zum z.GG des Zuges an deinem Auto befinden.
In deinem anderen Thread sehe ich gerade, dass dein Auto die 1700kg nur bei 8% Steigung ziehen darf. Dann ist es im Normalfall so, dass du den Zugwagen nicht mehr voll beladen darfst.
Die zul Zuggesamtmasse bezieht sich normalerweise auf 12% Steigung.
Hallo Markus,
bei dir kommt es zufällig hin. Bei meinem Wagen auch. Das kannst du aber nicht ohne weiteres auf andere Autos übertragen!
Es gab und gibt genügend Modelle bei denen deine Rechnung nicht aufgeht. Bei denen wird die zulässige Anhängelast bei Beladung des Zugfahrzeugs durch die zul Gesamtmasse des Gespanns sogar bei 12% Steigung eingeschränkt. Der Sharan oder der Vaneo wären so ein Beispiel.
Die zul. Gesamtmasse des Zuges kann man sich nicht errechnen; die ist extra festgelegt.
Gruß
navec
Zitat:
...
Es gab und gibt genügend Modelle bei denen deine Rechnung nicht aufgeht. Bei denen wird die zulässige Anhängelast bei Beladung des Zugfahrzeugs durch die zul Gesamtmasse des Gespanns eingeschränkt. Der Sharan oder der Vaneo wären so ein Beispiel.
...
hallo
bist du sicher?
bei uns in AT schränkt sich nix ein
wenn HZLGG des zugfahrzeuges UNTER dem EIGENGEWICHT des hängers liegt darfst du diesen zug mit dem "kleinen" führerschein sowieso nicht fahren
ebenfalls dann wenn HZLGG des zugfahrzeuges UND das HZLGG des hängers mehr als 3,5t ausmachen
in beiden fällen lässt sich das - in AT - nicht durch eine rduktion der aktuellen gewichte (weniger laden) sanieren, das geht nur mit dem zusätzlichen "E" schein für schwere anhänger, wenn du den hast darfst du mit den aktuellen beladungen rechnen und kannst auf die tour einen zug auf 3,5t "trimmen" (4,25t, also 3,5t zugfahrzeug und 750kg anhänger geht aj eh nur mit einem leichten 750kg anhänger, dieser fall spielt in unserem beispiel ja keine rolle)
lg
g
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Der TE hat die Führerscheinfrage überhaupt nicht angesprochen!
Das der entsprechende Führerschein vorhanden sein muss, habe ich natürlich vorausgesetzt.
Es geht hier um rein fahrzeugspezifische Werte, die unabhängig vom Führerschein gelten.
Am Beispiel des Sharan kann man das sehr leicht deutlich machen:
(Die exakten Werte kann jeder unter "volkswagen.de" oder "volkswagen.at" nachlesen)
Das zulässige Gesamtgewicht eines Sharans beträgt maximal ca 2500kg.
Die Zuladung beträgt so um die 700kg, je nach Modell
Der Sharan darf maximal 2000kg bei 12% ziehen.
Das zulässige Zuggesamtgewicht beträgt maximal 4000kg.
Wenn man also mit dem Sharan die 2000kg ziehen möchte, liegt die Grenze der Zuladung im Zugfahrzeug so um die 200kg.
Oder umgekehrt:
Wenn man die Zuladung des Sharans voll ausnutzen möchte, darf der Anhänger nicht schwerer als ca 1500kg sein.
Diese Regelung gilt offensichtlich auch in AT.
Ich komme da nochmal auf Navecs Beitrag zurück. Bin nun etwas schlauer geworden,
habe mal nachgelesen.
Folgende Werte stehen nun im Raum:
Leergewicht AUDI: 1605 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2080 kg
Anhängelast bis 12% Steigung: 1600 kg
Anhängelast bis 8% Steigung: 1700 kg
Zuggesamtgewicht bei 12% Steigung: 3725 kg
Zulässiges Gesamtgewicht des Wowa 1700 kg
Könnte sich nochmal jemand erbarmen und dieses Zahlenwerk in einen verständlichen Zusammenhang bringen ?
Muß ich noch etwas wegen der Steigungen beachten ? Ich darf 1.700 kg nur bis max. 8% ziehen.
Insgesamt habe ich etwas Angst, dass die übrigbleibende Restzuladung nicht mehr so üppig ausfällt. Ach ja, für die kompletteFahrzeugbesatzung kann man ca. 160 kg rechnen.
Viiiielen Dank und Gruß
Zitat:
Leergewicht AUDI: 1605 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2080 kg
Anhängelast bis 12% Steigung: 1600 kg
Anhängelast bis 8% Steigung: 1700 kgZuggesamtgewicht bei 12% Steigung: 3725 kg
Zulässiges Gesamtgewicht des Wowa 1700 kg
Fahrzeugbesatzung 160 kg
Ad 1: 100 km/h sind nicht drin, weil der Audi leer weniger wiegt als der WoWa voll wiegen darf.
ad 2: bei 12% Steigung darfst Du den WoWa nicht voll beladen, aber das Auto: 3725 - 1600 = 2125, bleibt vom Gesamtzuggewicht also was übrig (mehr als die 2080). Zuladung Auto 475 - 160 = 315kg
ad 3: bei 8% gilt: 3725 - 1700 = 2025; dann darf das Auto nicht voll beladen werden (fehlen 55kg). Nutzbare Zuladung noch 260kg (dafür aber 100kg mehr im WoWa!)
Falls ein Fehler drin ist, möge mich ein Kundiger korrigieren (ich weiß, dass jetzt die Stützlastdiskussion wieder hochkocht, aber dafür ist es mir zu spät).
Gruß Walter
Den Ausführungen von Walter kann ich mich nur anschließen.
Man sollte noch einmal deutlich herausstellen:
Die Zuladung des Autos beträgt bei einem 1700kg Anhänger noch 420kg. Die 260kg Zuladung ergeben sich erst nach Abzug des Gewichtes der Fahrzeugbesatzung!
Zusammengefasst:
Gewichtstechnisch gibt es bei diesem Auto keine Probleme, da die Zuladung bei Ausnutzung des vollen Zuggesamtgewichtes kaum eingeschränkt ist.
Die verbleibende Zuladung von 420kg haben viele Autos nicht einmal ohne Einschränkung.
Gruß
navec
Wenn du allerdings 100 fahren möchtest, dann würde ich den Audi mal auf eine Waage fahren und einen Wiegeschein ins Auto legen...denn meist sind Autos ja schwerer als in den Papieren angegeben.
Wenn es dann nur noch um 10 KG geht, statt mometan 95, würde ich evtl. den Wohnwagen ablasten lassen. Aber natürlich nur, wenn du dann mit dem Gewicht hinkommst nach der Beladung.
Gruß
LuckyMan
Das hab ich auch mal versucht:
Die "Fachleute" von GTÜ wollten einen WW generell nicht ablasten.
Beim TÜV war das Ablasten ohne Diskussion möglich.
Aber selbst das Ergebnis der TÜV-eigenen Waage interessierte den TÜV damals nicht!
Als Leergewicht bei der 100er-Zulassung meines Gespanns wurde nur der Wert berücksichtigt, der direkt als Zahl im FZ-Schein des ZugWagens stand.
Der Einwand, dass diese Zahl nur für ein Modell ohne Sonderausstattung gilt und dass für eine Ermittlung des tatsächlichen (höheren) Leergewichts eine Tabelle in der offiziellen Betriebsanleitung existiert, war für den TÜV ebenfalls belanglos.
Wenn es irgendwie gewichtsmäßig möglich wäre, würde ich den WW aber auch ablasten lassen. 100km/h ist einfach erheblich besser.
Ob das bei einer nötigen Differenz von maximal 95kg (u.U. ist dein TÜV ja nicht so pingelig und lässt das tatsächliche Leergewicht deines Autos gelten. Kannst ja den TÜV vorab mal fragen) möglich ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Vielleicht würde ein konsequentes Umpacken vom WW in den Zugwagen, der ja noch genug Gewichtsreserven hat, funktionieren.
Die Fahrstabilität des Gespanns wäre dann auch besser.
Wie wir damals beim TÜV waren wegen 100 kmh Zulassung haben sie vom Auto das in der Zulassung eingetragene bis Gewicht genommen also das mit maximaler Ausstattung 😕 obwohl wir Wiegekarten mithatten. Mein Vater mit dem Golf 4 hats bekommen und ich mit dem Vento damals nicht obwohl laut wiegen der Vento schwerer war. Das versteht eh keiner wie das gemacht wird. Jetzt habe ich den Golf 4 Vari mit den Erdgasballons unterm Kofferraum und am Wowa klebt die 100 was will ich mehr. Wenn auf der Bahn 130 geblitzt wird und ich fahr da so 90 wer will mir was? Hab ich damals mit dem Vento auch so gehalten.
Bezüglich der Gewichte wer wiegt den schon was er zulädt oder fährt vor der Fahrt auf eine Waage? Ich bin mal der Meinung das fast alle Campingfuhren überladen sind. Wenn ich mich an meine Kinderzeit erinner da wurde noch das Boot (Faltboot) der Außenborder und weiß der Geier was noch alles mitgenommen, das hätte niemals auf eine Waage gedurft. Oder die DDRler die nach Ungarn oder gar Jugoslawien gefahren sind da war die komplette Verplegung für drei Wochen mit und jede Ritze voll Sprit, die sind auch heil wieder angekommen.
Der TE kann sich ohne große Probleme auch eine 100km/h-Plakette offiziell an seinem WW-Heck verpassen lassen. Das ist heute überhaupt kein Problem!
Um die Plakette offiziell zu bekommen, brauchst du nicht mal eine ASK.
Bei der Überprüfung seines Gespanns bräuchte die Polizei dann auch keine Waage. Nur mit einem Blick auf die Papiere wäre schon klar, dass dieses Gespann (ohne Ablastung) keine 100km/h fahren darf.
Wozu braucht man dann die offizielle Genehmigung dafür wenn es dann vielleicht gar nicht zulässig ist. Geld verdienen wie der ganze TÜV Kram. Wie sind denn wirklich die Regeln bezüglich des Gewichtsverhältnisses wonach sich entscheidet ob 100 oder nicht. Ich meine ich fahr das nicht aus mit dem Geschoss, aber wenn ich mal bis max 95 mitschwimme (im Verkehrsfluss nicht das Gespann in sich) ist es schon ganz angenehm. Die anderen Vorraussetzungen sind mir schon bekannt aber bei dem Gewicht scheint jeder anders zu entscheiden.
Die Regeln für die Gewichte und Gewichtsverhältnisse sind eigentlich klar.
Ich fahre die 100km/h auch oftmals nicht aus, da es normalerweise stressfreier ist, mit 90-95km/h mit den LKW mitzuschwimmen. Aber das spielt eigentlich keine Rolle.
Der TE bekommt für seinen WW, der 1,7T zGG hat, wenn die Grundvoraussetzungen (Reifen,Stoßdämpfer usw) stimmen, ohne Schwierigkeiten entweder
eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung 1, dass das Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges bei Ausnutzung des 100 km/h
1700kg sein muss (mit zugelassener ASK) oder
2125kg sein muss (ohne zugelassene ASK).
Dann hat er auf jeden Fall einen amtlichen 100km/h-Aufkleber auf dem Heck, was ihn u.U. davor bewahren könnte überhaupt während der Fahrt (mit 100km/h) angehalten zu werden.
Bei irgendeiner echten Kontrolle auf dem Rastplatz nützt ihm das aber nichts, da in seinen Autopapieren nun mal nur 1605kg Leergewicht stehen.