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wichtig: KFZ-Versicherung Sonderkündigung / Stillegung d. Fahrzeugs

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 2:13

Hallo zusammen,

habe schon einiges hier mit der Suchfunktion rausgefunden. Manche sagen, daß der Stillegungstrick nicht funktioniert ... manche sagen ja ...

Mein Fall ist etwas anders geartet, drum bräuchte ich Eure Hilfe:

Ich möchte mir einen Wagen anschaffen, der recht teuer in der Versicherung ist. Daher soll er als Hauptwagen laufen. Mein jetztiger Erstwagen soll Zweitwagen werden. Und zwar bei der DirectLine, wo ich die Porzente des Erstwagens bekomme.

Ums direkt vorweg zu nehmen. Der neue als 2.Wagen zur Directline geht nicht, da Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich. Genau deshalb kann ich auch bei meiner Hauptversicherung das mit gemäßigten 85% für den 2.Wagen nicht machen, da beim Hauptwagen nicht V-Nehmer und Halter gleich hat .(so sind die Voraussetzungen)

Daher muss ich aus meiner Hauptversicherung mit dem jetztigen Erstwagen raus ...

Idee:

1. Erstwagen stillegen. Versicherung löscht den Vertrag.(bzw. was passiert genau?? Weiss das jemand?Wann bekommt man sein Geld zurück etc?)

2. Mit dem neuen (teuren) Wagen dann zur anderen Versicherung und als Hauptwagen anmelden. Die Prozente holen sie sich von der jetzigen Versicherung. Mit meinem alten Wagen stillgelegten ist also nichts auffällig geworden .. im Bezug auf die Reaktivierung des Alt-Vertrages nach Stillegung.

3. Den inzwischen zum 2.Wagen gewordenen stillgelegten wieder anmelden mit einer Doppelkarte der DirectLine im Zweitwagen-tarif. Angabe wo mein Hauptwagen ist... die neue Versicherung. Jetzt holt sich direct line von dort die Prozente (für die zweitwagenregelung) ... halter und v-nehmer sind gleich und die alte versicherung bekommt von der aufhebeung der stillegung gar nichts mit, oder?

Klappt der Trick??? Ist auch legal oder?

Warten kann ich nicht bis Jahresende .. da einfach alles andere viel zu teuer wird ...

hier rede ich nicht von ersparnissen um 200euro sondern um 1500 euro.

Wer kennt sich aus ...???

Was sagt ihr dazu??

Brauche schnell dringende Hilfe ...

vielen Dank im voraus ....

LG Tiger.

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17 Antworten
am 8. März 2006 um 14:41

Zweitwagentarif (hier Directline)

 

Hallo,

ich vermisse, dass hier einmal darauf hingewiesen wird, dass man den Zweitwagentarif nur bekommen kann, wenn in den vergangen 12 Monaten kein Schaden vorlag.(Aussage von Kundencenter NACH Abschluss des Vertrages) Da frage ich mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Allerdings finde ich diesen Hinweis auch nicht auf der Internetseite von directline! Ist es jemanden ähnlich ergangen?

Viele Grüße Lou

am 19. März 2006 um 23:16

Hallo,wenn Du meinst bei der Dirct würdest Du weniger zahlen, rechne Dir das mal im Vergleich mit anderen Versicherungen durch.

Warum solche komischen Mauscheleien.

Lass Deine Freundin der Halter sein und Du bist der Versicherungsnehmer bei dem Wagen der dann als Zweitwagen läuft und Deine Freundin ist als Fahrerin angegeben.

Zitat:

Original schrieb Lou66...

...ich vermisse, dass hier einmal darauf hingewiesen wird, dass man den Zweitwagentarif nur bekommen kann, wenn in den vergangen 12 Monaten kein Schaden vorlag.

Den Hinweis kann, bzw. konnte Dir niemand verbindlich geben!

Wer Halter, VN oder SF-Berechtigter in einem Vertrag ist können die Beteiligten in freier Selbstbestimmung regeln, der Begriff Mauschelei ist in diesem Zusammenhang fehl am Platz.

Eine allgemeingültige Aussage, wann und unter welchen Umständen eine Zweitwagenregelung, SF 2 = 85% Beitragssatz, die dann auch noch für alle Versicherung Geltung haben soll, kann man seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes nicht mehr geben.

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