Wertverlust Volvo vs. Konkurrenz

Volvo

Hallo,

hin und wieder liest und hört man, dass Volvos einen relativ guten Werterhalt haben sollen. Ich habe mir gerade einen V50 T5 bestellt - wieviel wird der wohl in 6 Jahren noch wert sein? Kann man Vergleiche zu BMW oder Audi ziehen?

Danke und Gruss
foehr4ever

36 Antworten

Bei meinem V70 D5 war das Leasing gegenüber eines 130PS PD Passat um Ca.95 Euro günstiger p.m.!!
Das ist der Grund gewesen warum ich hier ins Forum gewechselt bin.
Und wehe es kommt einer auf die Idee jetzt für mich zu sammeln!!!

Ich liebe meinen Ford ähh meine natürlich Volvo.

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Bei meinem V70 D5 war das Leasing gegenüber eines 130PS PD Passat um Ca.95 Euro günstiger p.m.!!

Das ist der Grund gewesen warum ich hier ins Forum gewechselt bin.

Da wollte Dich die Leasingfirma aber gewaltig abzocken, was!? 😉

Ich habe gedacht, weil Du uns so lieb hast. Ich bin halt doch zu naiv.

Gruß

Martin

Völlig desillusioniert...

😉

....Der Passat mit seinen Pumpe Düse hätte auch 100 Euro günstiger sein können als der Volvo!

Nach einer Probefahrt war es einfach um uns geschehen...obwohl man sich erst einmal an die Softlenkung gewöhnen mußte!

Gruß Martin

@dixi

Ist halt alles Vereinbarung! Meine Leasing will das Auto nicht haben. Hab gleich beim Antrag gesagt, daß ich das Auto kaufe. Muß dafür ca. 8.500 hinlegen und bekomme über 14.000. Kein schlechtes Geschäft.

Davon mal abgesehen ist der Wertverlust bei 1 - 2 Jährigen Autos sehr viel höher. Man verliert halt im ersten Jahr fast 30 % egal wie viele Kilometer. Aber das ist nicht nur bei Volvo so...

Gruß
Volwow

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Zitat:

Original geschrieben von Volwow


@dixi

Ist halt alles Vereinbarung! Meine Leasing will das Auto nicht haben. Hab gleich beim Antrag gesagt, daß ich das Auto kaufe. Muß dafür ca. 8.500 hinlegen und bekomme über 14.000. Kein schlechtes Geschäft.

Gruß
Volwow

...Hoffentlich weiß deine Leasing das nacher noch!

Nicht das die hinterher sagen das Auto hat noch mehr wert.

Gruß Martin

nee, hab ja letzte Woche nochmal mit denen telefoniert und die haben nur bestätigt, daß sie keinen Händler haben, der den Elch kaufen soll. Habe Ihn ja selbst besorgt.

Volwow

@volvow
sei beruhigt, die Leasing legt schon nicht bei ;-)
Den Differenzbetrag hast du mit deinen Raten schon vorausbezahlt.

Das will ich auch meinen. Mein V70 kostet ja schlesslich mehr Leasing als meine Abzahlung fürs Haus 🙁

Mach mir halt immer Sorgen wenn der Restwert unter 35% vom Listenpreis sein soll !(scheint ja bei 8700Euro so zu sein?)

1.Wenn gewerblich könnte das Finanzamt ärger machen.(Kein Leasing sondern Mietkauf,somit steuerschädlich weil nicht Leasingerlasskonform.
2.Könnte die Leasing halt vom recht der Mehrerlösbeteiligung gebrauch machen.

Gruß Martin

Mietkauf droht in solchen Fällen theoretisch immer, deshalb wird ja der Händler dazwischen geschoben. Ich denke, die Leasing würde solche Geschäfte nicht machen, wenn sie steuerliche Probleme damit hätte.

Mehrerlösbeteiligung scheint mir nur ein Fall für die Leasingvariante Gebrauchtwagenabrechnung zu sein.
Beim Kilometerleasing dürfte dies nicht relevant sein.

Die Steuerproblem hat der Kunde nicht die Leasing.
Mehrelös ist natürlich nur bei sogenanten Teilarmotisationsverträgen(TA) mit kalkulierten Restwerten relevant,da geb ich Dir recht.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Die Steuerproblem hat der Kunde nicht die Leasing.

Gruß Martin

na, die Leasinggesellschaft möchte ich sehen, deren Leasinggeschäfte wegen anderweitiger steuerlicher Betrachtung in Verkaufsgeschäfte umgewandelt werden.

Ursprünglich periodenverteilte Erlöse werden schlagartig am Beginn des Geschäfts realisiert. Das finanzielle Risiko aus den daraus resultierenden steuerlichen Belastungen ist immens.

Beim Kunden kann das Problem doch grundsätzlich nur dann relevant werden, wenn das Leasinggeschäft und das nachfolgende Verkaufsgeschäft zusammengefasst betrachtet werden, obwohl doch zwei verschiedene Unternehmer mit dem Kunden Geschäfte machen.

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


1na, die Leasinggesellschaft möchte ich sehen, deren Leasinggeschäfte wegen anderweitiger steuerlicher Betrachtung in Verkaufsgeschäfte umgewandelt werden.
Ursprünglich periodenverteilte Erlöse werden schlagartig am Beginn des Geschäfts realisiert. Das finanzielle Risiko aus den daraus resultierenden steuerlichen Belastungen ist immens.

2Beim Kunden kann das Problem doch grundsätzlich nur dann relevant werden, wenn das Leasinggeschäft und das nachfolgende Verkaufsgeschäft zusammengefasst betrachtet werden, obwohl doch zwei verschiedene Unternehmer mit dem Kunden Geschäfte machen.

1In der Praxis gibt`s diese Fälle tatsächlich!

Da haben schon welche mit Beiblättern versucht zu arbeiten...das eventuelle Steuerschäden wegen des niedrigen Restwertes zu lasten des Leasingnehmers gehen.Und auch "Restwertgarantien" (Restwert =Kaufpreis) wurden schon versucht dem Kunden unterzujubeln!! Und das kann ja nur schief gehen,da könnten die Händler ja gleich noch ein Schreiben dabeilegen er darf im Halteverbot Parken! 😉

2Und ich glaube das die Finanzämzter genau das langsam kapiert haben !

Gruß Martin

Ich kann bei zb 35% Restwert kein Risiko für den Kunden erkennen, insbesondere wenn der Markt auch nicht mehr hergibt.
Was ist eigentlich REstwert ? Händler-EK / Händler-VK ?

Künstlich manipulierte Restwerte, zb 25% und darunter, und damit verbundene Preisgarantien (wer gibt die eigentlich ? Leasing oder Händler), sind natürlich kritisch.
Aber da darf sich der Kunde nicht beschweren, wenn auch eigeninteressen mit im Spiel sind.

Finanzämter werden solange Schwierigkeiten haben, wie die Geschäfte auch auf den zweiten Blick rechtlich noch standhalten.

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Mach mir halt immer Sorgen wenn der Restwert unter 35% vom Listenpreis sein soll !(scheint ja bei 8700Euro so zu sein?)

1Gruß Martin

Genau das habe ich gemeint😉

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc 70


Aber da darf sich der Kunde nicht beschweren, wenn auch eigeninteressen mit im Spiel sind.

Wird er aber, ich würde jedenfalls kein Neugeschäft bei einer Leasing machen die nicht zum . vereinbahrtem Restwert verkauft!

So ist halt Praxis!

Und so die Theorie😉 :

Gelegentlich kommt es bei der Endabwicklung eines Leasingvertrages zu Meinungsdifferenzen zwischen Leasing-Geber und Leasing-Nehmer über die Handhabung des so gennanten kalkulierten Restwertes. In diesen Fällen steht dem Leasing-Nehmer des öfteren nicht hinreichend deutlich vor Augen, dass er die Investitionen des Leasing-Gebers in jedem Fall voll amortisieren muss (Stichwort: Garantenstellung des Leasing-Nehmers). Die auch bei so genannten Teilarmortisations-Verträgen notwendige Vollarmortisation ergibt sich hierbei aus der Summe der Leasingraten einerseits und dem kalkulatorischen Restwert andererseits. Beide Größen sind in Grenzen variabel und frei vereinbar. Wenn der Leasing-Nehmer nun der Versuchung erliegt, dass er besonders niedrige Leasingraten vereinbart, um Liquidität zu schonen, oder besonders hohe, weil er diese von der Steuer absetzen will, ergibt sich folglich ein Restwert, der nicht dem prognostiziertem Marktwert entspricht.

Beide Varianten können im Hinblick auf die steuerlichen Vorgaben aber problematisch werden: Wenn etwa ein Leasingobjekt nach Ablauf des Vertrages einen Marktpreis erzielt, der höher liegt als der vereinbarte – kalkulatorische – Restwert, dann muss die Leasing-Gesellschaft prinzipiell die Chance dieses Mehrerlöses am Markt wahrnehmen, anstatt dem Leasing-Nehmer das Objekt zum niedrigeren kalkulatorischem Restwert – quasi automatisch – zu überlassen. In dieser Situation reagiert der Leasing-Nehmer gelegentlich mit Unverständnis, weil er meint: "Wenn ich schon so hohe Leasingraten bezahlt habe, dann möchte ich das Objekt auch zum Restwert erwerben können." Hierbei verkennt der Leasing-Nehmer, dass die Leasing-Gesellschaft aus steuerlichen Vorgaben (§ 39 AO) auf die Chance eines Mehrerlöses am Markt nicht einfach verzichten darf. Um solche Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, ist allgemein zu empfehlen: Der kalkulierte Restwert sollte möglichst dem prognostizierbaren späteren Marktpreis entsprechen."

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