Wertminderung und die Versicherung

Hallo zusammen,

ich fahre einen Opel Astra, gut 6 Jahre alt. Der wurde kürzlich auf dem Parkplatz angefahren und hat nun eine dicke Beule hinten links am Radkasten. Der Schaden beläuft sich auf etwa 1200 Euro, die gegnerische Versicherung hat die reinen Reparaturkosten mittlerweile "fast" freiwillig bezahlt.

Nun geht es um die Wertminderung des Fahrzeugs. Meiner Meinung nach ist die Kiste jetzt ein Unfallwagen und wird beim Verkauf weniger bringen (wenn ich ehrlich bin und den reparierten Schaden erwähne). Die Versicherung meint, eine Wertminderung gäbe es nicht, da das Fahrzeug zu alt sei und beim Schaden nicht in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen wurde.

Kann vielleicht einer von euch abschätzen, ob es sich in so einem Fall lohnt, den Weg über Anwalt & eigenen Gutachter zu gehen oder ist das eher weniger erfolgversprechend?

Klar, wird hier niemand Hellseher sein, aber vielleicht gibts für sowas ja Erfahrungswerte?

Gerhard

Beste Antwort im Thema

Und wo genau kommt dann die Erkenntnis her, dass de TE für einen deutlich geringeren Schaden an einen ganz anderen Fahrzeug und ohne Gutachten, in dem eine Wertminderung ausgewiesen ist, 100 EUR bekommt? 🙄

19 weitere Antworten
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Alter, was hast du geraucht............😰

Die Erklärung schien mir zumindest logisch.

TE bitte nicht morgen zum Anwalt rennen und ihm was von Wertminderungsausgleichsklausel erzählen. Das war nur Spaß.

Das war wieder mal die falsche Vorgehensweise.

Man erstellt erst ein Gutachten und schaltet einen Anwalt ein und nicht wenn es nur noch um den mickrigen Wertverlust geht.

habe ich hier aber schon sehr oft angesprochen.

Außerdem ist der Wagen wirklich zu alt, bei so einem Schadensbetrag bekommt man bei viel neueren Wagen in der Regel nur paar 100€.

I.d.R. gar nichts.

Mal eine allgemeine Frage zur Wertminderung nach einem Unfallschaden: Aufgrund welcher Umstände kommen denn Sachverständige, Versicherungen oder die mit Streitfällen befassten Gerichte zu ihrer jeweiligen Auffassung dass eine Wertminderung eingetreten ist oder nicht?

In der Praxis habe ich es so erlebt, dass Autohändler bei Inzahlungnahmen in ausnahmslos jedem Fall Abzüge gemacht haben, wenn ich von einem auch nur geringfügigen Unfallschaden berichtet habe. Begründung: Mit dem Vermerk "Unfallfahrzeug" ist der Wagen nur noch mit Preisabschlag zu verkaufen - egal ob es dafür einen sachlichen Grund gibt oder nicht.

Und das bestätigt auch meine Erfahrung beim Privatverkauf. Ein durchaus beachtlicher Teil der Interessenten springt ab wenn man bei einem Verkauf einen Unfallschaden einräumen muss. Und selbst nachgewiesene Bagetellschäden werden beigezogen um Preisabschläge zu verlangen, die oft genug höher sind als der Schaden war. Es gibt eben genügend Angebote um bei gleichem Preis einen unfallfreien Wagen zu finden (oder zumindest einen der als solcher verkauft wird - Leute wollen eben betrogen werden).

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer


Mal eine allgemeine Frage zur Wertminderung nach einem Unfallschaden: Aufgrund welcher Umstände kommen denn Sachverständige, Versicherungen oder die mit Streitfällen befassten Gerichte zu ihrer jeweiligen Auffassung dass eine Wertminderung eingetreten ist oder nicht?
 
In der Praxis habe ich es so erlebt, dass Autohändler bei Inzahlungnahmen in ausnahmslos jedem Fall Abzüge gemacht haben, wenn ich von einem auch nur geringfügigen Unfallschaden berichtet habe. Begründung: Mit dem Vermerk "Unfallfahrzeug" ist der Wagen nur noch mit Preisabschlag zu verkaufen - egal ob es dafür einen sachlichen Grund gibt oder nicht.
 
Und das bestätigt auch meine Erfahrung beim Privatverkauf. Ein durchaus beachtlicher Teil der Interessenten springt ab wenn man bei einem Verkauf einen Unfallschaden einräumen muss. Und selbst nachgewiesene Bagetellschäden werden beigezogen um Preisabschläge zu verlangen, die oft genug höher sind als der Schaden war. Es gibt eben genügend Angebote um bei gleichem Preis einen unfallfreien Wagen zu finden (oder zumindest einen der als solcher verkauft wird - Leute wollen eben betrogen werden).

Du hast dir die Frage doch schon selber beantwortet.......😁

Genau das sind die Faktoren, die bei der Bestimmung der Wertminderung von Bedeutung sind. Nur das Raffen einige nicht oder besser Sie wollen es nicht Raffen. 

Da kommt dann so ein Käse bei heraus wie "nach Methode blablabla errechnet sich kein merkantiler Minderwert"

Den kann man nämlich gar nicht "errechnen", man kann ihn ermitteln. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Oder will hier ernsthaft einer behaupten, der normale Autokäufer kennt das Hamburger Modell oder Ruhkopf Sahm oder den jetzt ja ganz aktuellen super Duper Rechenmist von den grünen Männchen die "Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM)"

Jeder glaubt mit seinem Rechenkäse hier das Rad neu erfunden zu haben und meint, das was er da so erfunden hat ist der Stein der Weisen. 

Eigentlich braucht man für die Ermittlung der Wertminderung nur den gesunden Menschenverstand und Marktkenntnisse.

Und das mit den 5 Jahren und 100.000 KM ist ganz kalter Kaffee. Das ist auch einem Amstrichter in Klein Kakedütt bekannt.

Und wenn nicht, fragt er jemanden, der sich damit auskennt............😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen