Wertminderung
Hallo ich habe mein Opel Meriva A als Gebrauchtwagen verkauft und nicht genau bei den vorgegebenen
Zusatzteilen geachtet nun war im Inserat eine Anhängerkupplung mit dabei(habe ich nicht gelöscht) nun bemängelt das der Käufer (zu Recht, meine Schuld) ich will ihm jetzt aber keine neue Kupplung drunter bauen lassen ist schließlich ein Gebrauchtwagen. Möchte ihm gerne eine Summe als Wertminderung anbieten. Wie hoch müsste die sein ? für das fehlen einer Anhängerkupplung beim Gebrauchtwagen !Danke für die Hilfe Annette
19 Antworten
Zitat:
@knigthdevil schrieb am 31. Januar 2024 um 09:13:30 Uhr:
du kannst aber auch einen Adapter dazu kaufen, der nicht viel Kostet, meiner war um die 10€ von 7>13 Pol. und funktioniert genauso.
Nicht ganz.
Du hast dann keinen Dauerplus auf dem Anhänger.
Was bei einem WW zB Notwendig sein kann.
ne is klar, die Dauerplusleitung muss man sich dann extra ziehen mit Absicherung, wenn man einen Wohnwagen hinter hat.
Die Grundfunktionen sind da nur gegeben mit dem Adapter.
Für Wohnwagen eignent sich eine 7 polige auch nicht wirklich 😉
Aber ich sag dir auch ganz ehrlich, hinter dem Meriva würde (ich zumindest) auch keinen WW hinter klemmen, auch wenn es möglich ist.
Vor einem WW gehört was richtiges 😁
Ich hab mich auch schon mal nicht mehr eingekriegt, als ich nen Smart vor einem Tandemanhänger gesehen hatte...ein Bild für die Götter.
Anhänger größer als die Zugmaschine...na ob das erlaub war 😛
Leute ist doch total Peng oder meint ihr die gute Frau die nicht mal weiß ob AHK oder nicht versteht wovon ihr redet...?!
Das gibt nur Chaos..
stimmt da hast du recht 😉
Bleiben wir dann beim Thema.
Ich in gespannt, ob und wie sie sich einigen.
Um das aber genauer zu beurteilen, müsste man schon Wissen, welchen Typ AHK angegeben war.
Abnehmbar is ja eben teurer.
Hat sie nix weiter angegeben, würde ich klären, ob der Käufer das selbst machen kann/will, oder WST.
oder ob er auf die nicht gegebene Funktion verzichtet gegen Preisnachlass und das Thema durch ist.
Dann würde ich aber in dem Fall nur die einfache AHK, also 160€ + Montage, also gut 500€ max. ansetzen.
Für ein Meriva A aus dem Bj. (zustand unbekannt) sind dann 3400€ immer noch ein guter Preis
Zitat:
@Annette2605 schrieb am 30. Januar 2024 um 22:08:22 Uhr:
Hallo, das ist ein Gebrauchtwagen da gebe ich doch keine neue Anhängerkupplung dazu. Den Vorschlag finde ich nicht so toll
Den Vorschlag fände ich auch nicht so toll, aber ich würde auch genauer beschreiben oder mich vorher schlau machen, was ich dort verkaufe. Ich sehe nur zwei Möglichkeiten:
1. Boxhandschuhe an und zum Anwalt;
2. eine Einigung mit dem Käufer suchen.
Ich würde das Fahrzeug zurücknehmen und neuen Verkaufsversuch starten.
Viel Glück