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Wertminderung ?

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 17:34

hallo

 

Ich hab makl eine Frage zwecks Wertminderung...mir ist jemand mit dem Fahrrad gegen meinen Kotflügel gefahren...dadurch hab ich ne Beule und der Scheinwerfer beschädigt...mein Autohaus machte einen Kostenvoranschlag von knapp über 1000Euro...nach 6 Wochen schaffte es der Verursacher die Schadensmeldung der Versicherung zu schicken...Die Versicherung veranlasste einen Gutachten der denn Schaden begutchten soll...dieser sagte mir gleich das des Gutachten nicht so hoch ausfallen würde wie das vom Autohaus zwecks dem Stundenbetrag....das Auto hatte zu dem Zeitpunkt 12500km drauf und 9Monate alt... ensteht durch das lackieren eine Wertminderung wo man geltend machen kann ?kann ich das Auto in meiner Werksatt machen lassen,oder muss ich die Werksatt nehmen die mir eventuell von der Versicherung vorgeschrieben wird....wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will...dann fallen die Steuern weg...wären dann knapp 900Euro...wenn der Gutachten aber dann sagt der Schaden wäre nur 800Euro was dann ???hoffe es kam verständlich rüber und mir kann jemand Auskunft geben

 

mfg

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Mal eine Frage zwischendurch:

Wie der TE angab hat ein Fahrradfahrer seinen Kotflügel beschädigt.

Somit dürfte (in diesem Fall zum Glück vorhanden) dessen Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen, (für Fahrräder gibts ja keine Pflichtversicherung wie bei motorisierten Fahrzeugen).

Somit hat der TE zunächst mal Glück, dass eine solche überhaupt existiert und er nicht auf Gedeih und Verderb den finanziellen Möglichkeiten des Verursachers ausgeliefert ist.

Was mich interessiert:

Sind im Deckungsbereich der privaten Haftflicht die im KFZ Schadensrecht üblichen Posten wie Aufwandspauschalen, freie Werkstatt- und Gutachterwahl, Anwaltshonorare, Ersatzwagen oder Wertminderungen überhaupt vorgesehen?

Es geht doch hier ausschließlich um Schadenersatzansprüche des Geschädigten, diese sind gemäß § 249 BGB zu entschädigen, egal ob und was für eine Haftpflichtversicherung hier dahinter steht.

Der Gutachtenexperte

Im Interesse der Übersichtlchkeit wäre es schön, wenn Du nur die Passagen zitierst, auf die es für Deine Antwort ankommt.

Insbesondere wenn in Deiner Antwort nur steht, was im vorangegangenen Beitrag auch schon stand, wird der Thread sonst nur aufgeblasen. Besten Dank für Dein Verständnis .

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 12:13

also mein Kostenvoranschlag von meiner Toyota Werkstatt war mit 1038€ berechnet worden..heute bekam ich das Gutachten was die Versicherung in Auftrag gab...und das wurde es mit 740€ berechnet mit einem Nutzungsausfall von 38€ ...von Wertminderung ist nichts zu lesen...nur dieser Kommentar:

Aufgrund der zu erwartenden Reperaturkosten besteht aus wirtschaftlicher Sicht kein Hinterrungsgrund für die Durchführung der Repartur...heisst für soviel das es keine Wertminderung ist...naja wenn lackieren am Kotflügel keine Minderung ist dann weiss ich auch nicht

 

mfg

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