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Wertminderung bei älterem Fahrzeug

Themenstarteram 17. April 2011 um 20:21

Hallo,

kurz die Eckdaten zum Fahrzeug: Focus Viva, EZ 09/04, 61000km Laufleistung.

Es wurde ein Haftplichtschaden verursacht, die Schuldfrage geklärt (städt. Müllfahrzeug gegen geparktes Auto).

Abwicklung des Schadens erfolgt durch Karosseriefachbetrieb meiner Wahl, welche auch den Gutachter beauftragt haben (freier Gutachter).

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 5200€, Reparaturkosten ~3600€ (inkl. MwSt.).

Im Gutachten wird gepflegter Fahrzeugzustand ausgewiesen, ebenso dass keine (instandgesetzten) Vorschäden vorliegen.

Beschädigung liegt auf der Fahrerseite, es werden Kotflügel, Türe, Spiegel, Felge und Reifen erneuert.

Im Gutachten wird noch erwähnt, dass die A-Säule gerichtet werden muss.

Aktuell sitzt die Türe schief, schliesst schlecht und steht im Bereich der oberen B-Säule deutlich ab.

Nun meine Frage:

Eine Wertminderung wurde nicht ausgewiesen. Ist da so OK?

Ich möchte keine Rechtsberatung ;), sondern nur mal Eure Meinung dazu... (Hallo Delle... ;))

 

Dsci2025
Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich hat dieses Fahrzeug durch den Unfallschaden einen merkatilen Minderwert erlitten.

 

Das ist ein Ford und der ist schon ohne reparierten Unfallschaden eher schlecht zu verkaufen.

 

Soviel zum Markt, den dieser Sachverständiger wohl eher nicht "kennt" und zu Freude der Versicherung, die dieses Gutachten ganz sicher toll findet.  

 

Aber da du diesen Spezialisten selber beauftragt hast, kannst du diesen bestenfalls für sein mangelhaftes Gutachten -nichts anderes ist das hier- in die Verantwortung nehmen.

 

Wie hoch der merkantile Minderwert sein wird, wirst du erleben, wenn du dein Auto verkauft hast und feststellt, wie hoch die Differenz zu einem unfallfreien Fahrzeug ist, die es natürlich nie und nimmer wird.....

 

Mehr muss man hier nicht ausführen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

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37 Antworten
Themenstarteram 18. April 2011 um 22:17

Danke erstmal für die rege Teilnahme am Thread.

Frage mich nun auch, was ich da tun kann.

Fakt ist, bis dato handelte es sich um ein unfallfreies Fahrzeug.

Was mich an der Sache auch ärgert ist die Tatsache, dass ich das Fahrzeug evtl. in den nächsten Wochen hätte veräussern wollen, der zu erzielende Erlös wird ja dann geringer ausfallen; es handelt sich ja zweifelsfrei um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden.

So einen Fall hatte ich auch.

Eine Werkstatt fuhr mein Auto bei einer Probefahrt gegen einen Zaun. Ich saß nicht mal drin.

Man sagte mir, sie wollten das selber richten. Dagegen sprach nix, denn es war eine Vertragswerkstatt.

Ein von mir beauftragter GA bestätigte, dass die Vorgehensweise gut und richtig war.

Eine Wertminderung gabs in meinem Fall allerdings auch nicht. Auch nicht nach Meinung des von mir beauftragten GA.

Das Fahrzeugalter war ~4 Jahre.

Der Schaden wurde unsichtbar repariert, angeben musste ich ihn trotzdem.

Danach war mir klar, dass man als Unfallgeschädigter immer geschädigt bleibt, auch wenn eine gegnerische Versicherung den Schaden "reguliert", aber eben nur reguliert und nicht ungeschehen macht wie es eigentlich sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

 

Fakt ist, bis dato handelte es sich um ein unfallfreies Fahrzeug.

Was mich an der Sache auch ärgert ist die Tatsache, dass ich das Fahrzeug evtl. in den nächsten Wochen hätte veräussern wollen, der zu erzielende Erlös wird ja dann geringer ausfallen; es handelt sich ja zweifelsfrei um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden.

Dann zieh doch den Telefonjoker. :D

Fahrzeug nicht in die WS bringen und fiktiv abrechnen.

Wenn du dir einen Neuen beim Händler kaufst gibst du den alten zum Restwert laut Gutachten ab. Habe ich im Dez.2009 auch gemacht. Gab sogar noch ein paar Euro mehr als den Restwert laut Gutachten.

Selbstverständlich hat dieses Fahrzeug durch den Unfallschaden einen merkatilen Minderwert erlitten.

 

Das ist ein Ford und der ist schon ohne reparierten Unfallschaden eher schlecht zu verkaufen.

 

Soviel zum Markt, den dieser Sachverständiger wohl eher nicht "kennt" und zu Freude der Versicherung, die dieses Gutachten ganz sicher toll findet.  

 

Aber da du diesen Spezialisten selber beauftragt hast, kannst du diesen bestenfalls für sein mangelhaftes Gutachten -nichts anderes ist das hier- in die Verantwortung nehmen.

 

Wie hoch der merkantile Minderwert sein wird, wirst du erleben, wenn du dein Auto verkauft hast und feststellt, wie hoch die Differenz zu einem unfallfreien Fahrzeug ist, die es natürlich nie und nimmer wird.....

 

Mehr muss man hier nicht ausführen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Hallo,

ich denke mal sooo unabhängig war der gewählte Gutachter dann ja wohl doch nicht:mad:

Ob grün oder blau, daraus wird man einfach nicht schlau:D:p

Übrigens, ich habe es mir gestern schon gedacht, der Wiederbeschaffungswert ist sofern das Fahrzeug keine weiteren Beschädigungen hat mit 5.200,00 € zu niedrig angesetzt.

Bei mobile.de werden Vergleichsfahrzeuge mit dieser Ausstattungslinie unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung so um die 6.000,00 € gehandelt.

Ist die Angabe des WBW in Netto angegeben!?

Zufälle gibt es...

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

...... hat mit 5.200,00 € zu niedrig angesetzt.Bei mobile.de werden Vergleichsfahrzeuge mit dieser Ausstattungslinie unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung so um die 6.000,00 € gehandelt.

Gehandelt werden sie zu dem Preis sicher nicht.

Das sind die Wunschpreise der Verkäufer.

 

Wäre interessant zu welchen Euros die wirklich den Besitzer wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

...... hat mit 5.200,00 € zu niedrig angesetzt.Bei mobile.de werden Vergleichsfahrzeuge mit dieser Ausstattungslinie unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung so um die 6.000,00 € gehandelt.

Gehandelt werden sie zu dem Preis sicher nicht.

Das sind die Wunschpreise der Verkäufer.

Wäre interessant zu welchen Euros die wirklich den Besitzer wechseln.

Würde ich auch so sehen, hier nur "ein" Beispiel...

http://suchen.mobile.de/.../printView.html?...

http://suchen.mobile.de/.../printView.html?...

Dies sind sogar schon Händlerpreise, privat sind sie t.w. guenstiger...

Für mich ein normaler Preis im Gutachten :confused:

Hallo,

ob das Wunschpreise sind oder auch nicht interessiert (mich) nicht.

Fakt ist, dass in dieser Preislage die Fahrzeuge so angeboten werden.

Ausreisser nach unten und nach oben gibt es natürlich immer.

Hier ist der regionale Markt bei einem seriösen KFZ-Händler, der Fahrzeugzustand, Ausstattung, Zubehör, die Besitzverhältnisse sowie die Marktlage des Fahrzeuges usw. zu berücksichtigen.

Zu welchen Preis die Fahrzeuge dann letztendlich an den Mann gebracht werden kann man nie sagen.

Steht im Gutachten eigentlich etwas zum Restwert des Fahrzeuges?

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 19. April 2011 um 21:44

Hallo!

Zu euren Ausführungen kann ich noch folgendes beitragen:

1) Das Fahrzeug war unfallfrei, dieses bescheinigt sowohl der Gutachter als auch der Dekra-Gebrauchtwagencheck, den ich beim Kauf des Wagens vor eineinhalb Jahren bekommen habe.

2) Es handelt sich um einen freien Gutachter; diesen hat die ausführende Karosseriewerkstatt beauftragt.

3) Leider kann ich zum WBW sowie zum Restwert nichts sagen, das Gutachten habe ich erst morgen wieder zur Hand; kann mich aber erinnern, dass ein Restwert nicht ausgewiesen wurde.

Reiche das aber nach.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, müsste ich nun ggf. das Gutachten "anfechten".

Ich werde morgen im Rahmen der KFZ-Rechtsschutz mir eine Erstberatung geben lassen und ggf. mal mit einem Anwalt drüber sprechen.

Nochmals danke für eure Meinungsäußerungen.

Meiner Meinung nach werden hier schon mit Kanonenkugeln auf Spatzen geballert...

Lohnt denn der "Aufwand" wegen evtl. 100 oder 200 EUR extra die "möglicherweise" ein anderer Gutachter mehr geschrieben hätte?

Hast du damit echt die Diff. raus welche dir dann beim Wiederverkauf zwischen deinem Wagen und einem unfallfreien Wagen steht, ich weiss ja nicht?

Mal echt nüchtern/wirtschaftlich betrachtet, wird hier nicht mehr an Kosten/Aufwand erzeugt als unterm Strich rauskommt?

Halte uns mal auf dem laufenden...

Drücke dir die Daumen :)

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, müsste ich nun ggf. das Gutachten "anfechten".

Naja, anfechten ist gut, du hast den Gutachter beauftragt. Würde ihn auffordern sein Gutachten nachzubessern, erst persönlich, dann ggf. schriftlich.

Wie hoch ist denn der kalkulierte Schaden? Gibt es schon einen Reparaturauftrag? Dann ist ggf. keine Restwertangabe nötig. Die braucht es ja nur bei Totalschaden oder fiktiver Abrechnung je nach Verhältnis Schadenhöhe zu Wiederbeschaffungswert.

Wobei natürlich keiner von uns das Auto gesehen hat, die Wertminderung hängt ja auch stark vom Zustand des Autos ab. Starke Gebrauchsspuren, hier und da kleine Kratzer oder Dellen senken den Wert ja eh schon so dass ggf. durch den instandgesetzten Unfall keine weitere Wertminderung eintritt.

 

Bei so einem Schaden reden wir von einem -realistischen- Mindertwert zwischen 300 und 500 Euro je nach der Region wo das Auto steht. 

 

Anscheinend ist das für einige hier aber Peanuts. Naja, mir soll es egal sein, ist ja nicht mein Geld. 

 

Mal sehen, wann der erste hier um die Ecke kommt und ewas von den schlauen "Wertminderungs- Berechnungsmethoden" erzählt, oder das nach 5 Jahren und 100.00 Kilometern (oder wenn eins von beiden eintritt, weils es dann besser in dem Kram passt) kein Minderwert mehr anfällt. Die ersten Ansätze hat es hier ja schon gegeben.....:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

Einer meint 0,-€ wäre o.k., wieder ein anderer "könnte" 250,00,-€ vertreten und bei dir könnte es bis 500,00,-€ gehen...

Na Ihr seid mir eine Zunft :D

P.s. nicht persönlich nehmen ;)

Themenstarteram 20. April 2011 um 8:17

So, ich reiche mal Fakten aus dem Gutachten:

Reparaturkosten inkl. MwSt.: 3610,88 €

Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert): 5200,00 €

Laufleistung: 61000 km

Allgemeinzustand: gepflegt

Beseitigte Vorschäden: nicht ersichtlich

Unbeseitigte Altschäden: keine erkennbar

Zitat: "Abzüge für Wertverbesserungen sind nicht vorzunehemen."

am 20. April 2011 um 10:38

Der letzte Satz ist doch schonmal gut. :D

Ein neuer Kotflügel wird nämlich auch gerne mal als "wertverbessernd" dargestellt und dir dann nicht vollumfänglich ersetzt.

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