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Wertminderung bei älterem Fahrzeug

Themenstarteram 17. April 2011 um 20:21

Hallo,

kurz die Eckdaten zum Fahrzeug: Focus Viva, EZ 09/04, 61000km Laufleistung.

Es wurde ein Haftplichtschaden verursacht, die Schuldfrage geklärt (städt. Müllfahrzeug gegen geparktes Auto).

Abwicklung des Schadens erfolgt durch Karosseriefachbetrieb meiner Wahl, welche auch den Gutachter beauftragt haben (freier Gutachter).

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 5200€, Reparaturkosten ~3600€ (inkl. MwSt.).

Im Gutachten wird gepflegter Fahrzeugzustand ausgewiesen, ebenso dass keine (instandgesetzten) Vorschäden vorliegen.

Beschädigung liegt auf der Fahrerseite, es werden Kotflügel, Türe, Spiegel, Felge und Reifen erneuert.

Im Gutachten wird noch erwähnt, dass die A-Säule gerichtet werden muss.

Aktuell sitzt die Türe schief, schliesst schlecht und steht im Bereich der oberen B-Säule deutlich ab.

Nun meine Frage:

Eine Wertminderung wurde nicht ausgewiesen. Ist da so OK?

Ich möchte keine Rechtsberatung ;), sondern nur mal Eure Meinung dazu... (Hallo Delle... ;))

 

Dsci2025
Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich hat dieses Fahrzeug durch den Unfallschaden einen merkatilen Minderwert erlitten.

 

Das ist ein Ford und der ist schon ohne reparierten Unfallschaden eher schlecht zu verkaufen.

 

Soviel zum Markt, den dieser Sachverständiger wohl eher nicht "kennt" und zu Freude der Versicherung, die dieses Gutachten ganz sicher toll findet.  

 

Aber da du diesen Spezialisten selber beauftragt hast, kannst du diesen bestenfalls für sein mangelhaftes Gutachten -nichts anderes ist das hier- in die Verantwortung nehmen.

 

Wie hoch der merkantile Minderwert sein wird, wirst du erleben, wenn du dein Auto verkauft hast und feststellt, wie hoch die Differenz zu einem unfallfreien Fahrzeug ist, die es natürlich nie und nimmer wird.....

 

Mehr muss man hier nicht ausführen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von timovic

Ein neuer Kotflügel wird nämlich auch gerne mal als "wertverbessernd" dargestellt und dir dann nicht vollumfänglich ersetzt.

Klar, wenn der eine Vorschädigung hatte wird die ja mitbeseitigt. In dem Fall ist es eine Wertverbessserung durch den zwangsweise mitbeseitigten Altschaden. Es kann also durchaus gleichzeitig eine Wertverbesserung und Wertminderung geben. Abzüge bei der Lackierung des Kotfülgels weil ein alter Kratzer mitlackiert wird und Wertminderung weil das Fahrzeug hinterher ein Unfallwagen ist. Beides wird aber separat berechnet und aufgeführt.

Bei den Summen hätte ich in jedem Falle den Restwert mit angegeben. Wertminderungsschätzungen gebe ich keine ab ohne ein Auto selber gesehen zu haben. Bei den Angaben lt. Gutachten halte ich eine Wertminderung von 0€ für "schlecht geschätzt" ;)

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Der letzte Satz ist doch schonmal gut. :D

Ein neuer Kotflügel wird nämlich auch gerne mal als "wertverbessernd" dargestellt und dir dann nicht vollumfänglich ersetzt.

so ein Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Bei den Summen hätte ich in jedem Falle den Restwert mit angegeben.

 

Ich auch.

 

Wertminderungsschätzungen gebe ich keine ab ohne ein Auto selber gesehen zu haben.

 

Ich schon

Gruß Delle

Hallo,

wenn der Threadersteller eventuell noch ein paar weitere Bilder unter anderem mit geöffneter Türe mit Blick auf die A-Säule unten einstellen würde könnte man mehr dazu sagen.

Alles was unter den momentanen Gesichtspunkten 300,00 € an Wertminderung übersteigt ist meiner Meinung nach zu viel.

Wie will man das denn begründen!?

Es handelt sich ja vorwiegend um geschraubte Teile, auch wenn die Laufleistung im Verhältnis zum Fahrzeugalter (sehr) gering ist, 6,5 Jahre ist das Fahrzeug mittlerweile trotzdem alt.

Wie gesagt ist meine Meinung hierzu, mal sehen was ist wenn weitere Bilder hier auftauchen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

<em>Alles was unter den momentanen Gesichtspunkten 300,00 € an Wertminderung übersteigt ist meiner Meinung nach zu viel.</em>Wie will man das denn begründen!?

 

Wenn du das nicht kannst (das Begründen) , dann hast du deinen Beruf verfehlt. (meine Meinung)

 

Es handelt sich ja vorwiegend um geschraubte Teile, auch wenn die Laufleistung im Verhältnis zum Fahrzeugalter (sehr) gering ist, 6,5 Jahre ist das Fahrzeug mittlerweile trotzdem alt.

 

Na und?

 

Mach dir bitte mal Gedanken über die heutige Lebendsdauer und Laufleistung eines Gebrauchtwagen

 

Wie gesagt ist meine Meinung hierzu, mal sehen was ist wenn weitere Bilder hier auftauchen.

 

Du kannst dir hier Bilder anschauen, wie du möchtest..........

 

Hast du keine Arsch  in der Hose oder was?

 

Blos weil Hafi dir hier Kontra gibt klappst du mit den Hufen ein, was bist du Sacherständiger, oder Ja- Sager ??

 

Echt nicht zu fassen...:rolleyes:

 

 

 

Gib mir mehr Bilder, janee ist schon klar.

Ach Delle, lass Dampf ab.

Ihr könnt dem TE hier 5.000 EUR Wertminderung zusprechen für ein Auto, das ihr nicht kennt.

 

Das ist doch völlig für die Füße:

Der TE hat seinen Schaden beziffert und für die Versicherung wird es keinen Grund geben, das Gutachten in diesem Punkt anzuzweifeln.

 

Und ein vom Parteisachverständigen erstelltes Gutachten, bei dem eine Wertminderung nachgereicht wird, zaubert ein Lächeln auf das Gesicht des Sachbearbeiters. Mehr nicht.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Und ein vom Parteisachverständigen erstelltes Gutachten, bei dem eine Wertminderung nachgereicht wird, zaubert ein Lächeln auf das Gesicht des Sachbearbeiters. Mehr nicht.

und die supertollen Aussagen eines Schadensachbearbeiter zu bestimmten Positionen im Gutachten tun dies beim Sachverständigen ebenfalls. 

 

Aber bitte nicht wieder hier rumjaulen, dass Gelder der Versichertengemeinschaft "verschwendet" werden, für sinnlose Prozesse.

 

Naja, egal so hat halt jeder seine Meinung und einige denken Ihnen gehört das Geld, welches sie für Ihren Arbeitgeber treuhänderisch verwalten......:D

 

@Gelderland

 

Am besten du nimmst in dir Zukunft einen qualifizierten Sachverständigen von der Versicherung. Da bist du dann gleich auf der sicheren Seite und brauchst keine Angst zu haben, das man irgendwelche Schadenrsatzpositionen vergisst.

 

Ach und bevor ich es vergesse :

 

Vielen Dank für den Tipp mit den Füssen. Das Argument werde ich beim nächsten Auftragsstreicher- Dokument verwenden, wenn wieder irgend so ein Spasiker den WBW für ein Fahrzeug als viel zu hoch bezeichnet, obwohl er das Auto "nie gesehen hat" 

 

Aber das ist natürlich wieder was ganz anderes nicht war ? :rolleyes:

 

Themenstarteram 21. April 2011 um 8:10

Och Männers...besteht doch kein Grund, sich (mal wieder) gegenseitig anzugiften...muss echt nicht sein...

Bevor ich das hier jetzt erstmal von meiner Seite beende, reiche ich noch zwei Punkte nach:

1) Ich habe die weitere Abwicklung in die Hände eines Anwalts gelegt.

2) Der Gutachter (nach Anruf des Anwalts) wird sein Gutachten NICHT ändern.

Sollte sich noch Interessantes zu dem Fall ereignen, reiche ich es nach.

Schöne Ostertage!

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