Werkstattrechnung wer muss die Zahlen ich oder die Versicherung

Hallo Leute
Habe mich extra hier angemeldet da ich eine Frage habe

Vor ca. 3 Monaten ist mir bei meinem Auto einer hinein gefahren
Er war der Schuldige und ich fuhr zu einer Werkstatt und zeigte ihnen den Schaden.
Es wurde ein Termin ausgemacht wann der Gutachter da ist und an dem Datum kam ich auch zur Werkstatt um den Schaden dem Gutachter zu zeigen. Es wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, es hieß ich bekomme einen Betrag von der Versicherung und kann des Auto nicht richten lassen (außer ich bezahle es)
alles gut soweit

Ein Paar Wochen später bekam ich auch das Geld vom der Versicherung ca. 600€
und es kam noch eine Rechnung von der Werkstatt: 36€ für "Versicherungsabwicklung"

Dabei habe ich mir nichts gedacht nur das der Betrag von der Versicherung bezahlt wurde und das der Nachweis sei

Aber nun kam vor 2 Wochen noch einmal die Rechnung als 1. Mahnung
Als ich den Brief bekam fuhr ich gleich zur Werkstatt und fragte für was der Betrag sei
Es hieß für den Zeitaufwand und die Rechnung muss ich bezahlen
Ich erklärte dem Werkstattbesitzer das die Rechnung doch die Versicherung zu zahlen hat
Er versuchte mir immer einzureden das ich den Betrag zahlen muss,
da ich auch die Entschädigung von der Versicherung bekommen habe

Die nächsten Tage machte ich mich bei einer anderen Werkstatt schlau und fragte dort den Innungsmeister der sich mit solchen Sachen gut auskennt
Er sagte mir das ich die Rechnung auch nicht zahlen brauche, da die von der Versicherung übernommen wird und führ anschließend wieder zur Werkstatt mit der Rechnung

Dort traf ich nur die Sekretärin und erklärte Ihr das die Rechnung von der Versicherung bezahlt wird
Sie versuchte mir auch einzureden das ich die Rechnung zahlen muss
Als ich ihr erklärte das ich beim Innungsmeister war und der auch sagte die Versicherung muss die Zahlen hieß es
es wird bei der Versicherung nachgefragt

Nun dachte ich es wäre erledigt
FALSCH!
Am Freitag kam die nächste Rechnung: 2. Mahnung Betrag 41€

Nun fuhr ich heute wieder zur Werkstatt was das nun wieder für eine Rechnung sei
Es hieß ich muss die zahlen die Versicherung übernimmt das nicht und es hieß diesmal das sei neu früher wurde es bezahlt aber seit diesem Jahr muss man es selbst bezahlen, wenn man das Geld auszahlen lässt oder ausbezahlt bekommt

Kennt sich jemand aus ob das stimmt das ich nun die Rechnung bezahlen muss?
Oder ist das nur Gelaber das ich einfach zahle

Gruß Christoph

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Brauchst ja auch nicht spekulieren.
Nur kombinieren.

Oder ist
1+1=x
1+x=y
=> y=3

Spekulation?😉

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Dass diese Aussage nicht stimmen kann, sollte doch jedem, der hier mit liest und regelmäßig ins Horn trötet, einleuchten, oder?

Ich habe einen ähnlichen Fall. Aufgrund diverser Kommunikationsprobleme habe ich das Auto in einer Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung reparieren lassen.
Der Chef der ersten Werkstatt, bei der das Gutachten durch eine externen Dekragutachter gemacht wurde, will nun 10% vom Gutachtenwert, also 270€, von mir. Ich habe ihn gefragt, wo wir das schriftlich festgehalten haben. Davon war nie die Rede. Das Gutachten wurde durch die Dekra erstellt und die Rechnung durch die gegnerische Versicherung erstattet. Auch in der Rechnung des Gutachtens durch die Dekra steht nichts von diesen 10% drin.
Ich haben den Chef dann darauf hingewiesen, dass ich eine schriftl. Rechnung brauche mit Bezug auf die 10%, damit ich den Betrag bei der Versicherung einreichen kann. Letztendlich wurde ich des Betriebsgeländes verwiesen, weil ich nicht in Vorkasse gehen wollte ohne was schriftliches, sondern die (nicht vorhandene) Rechnung einreichen wollte. Genau genommen haben wir gar nichts schriftlich festgehalten. Ich habe telefonisch angefragt, ob ein Gutachten durch die Dekra erstellt werden kann. Wenn die Hebebühne benutzt wird, enstehen Kosten. Das muss man mir aber doch vorher irgendwo mitteilen. Es gibt auch nichts schriftliches, ob überhaupt irgend welche Geräte der Werkstatt benutzt wurden. Die Photos des Gutachtens deuten daraufhin, dass das Auto die ganze Zeit auf dem Parkplatz stand. Photos von "unten" (-> Hebebühne) wurden keine gemacht. Wie soll ich mich nun verhalten? Ohne Rechnung mit Auflistung der Leistungen durch die Werkstatt bezahle ich ganz sicher nichts.

Mal abgesehen von der Höhe der Forderung wurde dazu bereits alles geschrieben.
Ich würde den Sachverständigen ansprechen, was der dazu meint.

Ich habe mit der Dekra und mit dem Gutachter telefoniert. Üblicherweise wird der Dekra eine Rechnung für den Aufwand der Werkstatt mitgegeben, die sich dann im Gutachten wiederfindet. Das ist hier nicht geschehen, die Werkstatt hat also keine Rechnung gestellt. Die 10% seien komplett überzogen. Üblich sind etwa 50€. Mir wurde geraten, falls überhaupt noch eine Rechnung kommt, eine Abtretung zu unterzeichnen, damit die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann. Der Gutachter rät von Vorkasse ab. Auch irgendwo logisch, denn die gegnerische Versicherung wird sicher keine überhöhten Aufwände zahlen, wenn ich das Geld zurückfordere. Dann sitze ich auf den überhöhten Kosten. Und ohne Rechnung schon gar nicht.
Ich vermute mal, es ist eine Retourkutsche, weil ich das Auto nicht dort reparieren lassen habe, denn das Gutachten wurde bereits vor 3 Monaten gefertigt.

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Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 10. Januar 2018 um 17:43:16 Uhr:


Ohne Rechnung mit Auflistung der Leistungen durch die Werkstatt bezahle ich ganz sicher nichts.

Logisch, keine Rechnung kein Geld. Abwarten ob da überhaupt noch was kommt.

Nur noch eine grundlegende Feststellung zum üblichen Missverständnis: Die Versicherung zahlt keine Rechnungen. Sie leistet Schadenersatz in Höhe des Rechnungsbetrages.

Zitat:

@zolla89 schrieb am 9. November 2014 um 10:49:50 Uhr:


ICH habe die Rechnung beglichen (überwiesen)

Soweit kommt es noch, dass ich bei unverschuldeter Unfall eine Rechnung zahlen muss...

Lerne die richtige Reihenfolge für die Zukunft, um a) ohne Kürzungen die volle Summe zu bekommen, die dir zusteht und b) um keine unnötige Rechnungen zu zahlen:

1. Geh zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
2. Suche dir ein Gutachter deiner Wahl. Wenn du keinen kennst, frag den Anwalt, deine Freunde, dein Vertrauenswerkstatt etc.
3. Frage den Gutachter wo er das Auto begutachten möchte.
4. Lass den Gutachter mit der Werkstatt reden und bezahlen. Er holt sich das Geld von der Versicherung zurück.

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