Werkstattanbindung in der Versicherung. Darf man jetzt keine andere Werkstatt aufsuchen?
Hallo Leute, brauche mal eure Hilfe. Meine Frau hat einen kleinen Unfall mit unserem Auto gehabt. Zum Glück nur kleiner Schaden (Kosten ca. 2500 € gegenüber und ca. gleicher preis bei unserem).
Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.
Kann ich jetzt eine andere Karosseriewerkstatt aufsuchen und den Schaden selber beheben lassen oder muss ich zu der Werkstatt hin, wo mich meine Versicherung hinschickt. Heute Vormittag den Schaden bei der Versicherung gemeldet und heut Nachmittag hat sich schon eine Werkstatt bei mir gemeldet mit der bitte doch bez. der Schadensaufnahme vorbeizukommen.
Das heißt im kurzem:
Gutachten bzw. Kostenvoranschlag machen lassen, Geld kassieren und den Schaden bei der Karosseriewerkstatt um die Ecke machen lassen oder Stoßstange und Kotflügel selber bersorgen lackieren lassen und selber montieren. Denn sonst ist noch in Ordnung an dem Auto.
Danke für eure Antworten schonmal im voraus.
Gruß
lordnrw
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von self
Moment, Moment, Moment. Der TE hat bisher nicht mitgeteilt, ob sein Schaden über seine Vollkasko oder über die gegnerische HP bezahlt wird (Schuldfrage?). Bei einem HP-Schaden gibt es nämlich keine Werkstattbindung!
Das schreibt der TE am 04.102.011
Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.Ähnliche Themen
15 Antworten
Wenn du selber noch reparieren willst bekommst du nicht die volle Mwst
Die Mwst bekommst du nur auf Teile oder Lohn die du per Rechnung nachweisen kannst