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Werkstatt verursacht Schaden - wer haftet?

Themenstarteram 8. April 2015 um 20:33

Angenommen, Person A bringt ihr Auto in eine Werkstatt aufgrund von defekten Bremsen. Während einer Probefahrt zur Überprüfung der Funktionalität der Bremsen öffnet sich unerwarteterweise die Motorhaube und verursacht einen Schaden am Auto. Wer haftet für diesen Schaden?

Bitte keine "intuitiven" Antworten, sondern Fakten, gern auch mit Hinweisen auf Paragraphen oder Beschlüsse.

Beste Antwort im Thema

Deshalb überprüfe ich seit 49 Jahren vor Fahrtantritt den geschlossenen Zustand der Motorhaube, Du auch? :confused::D:D

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Deshalb überprüfe ich seit 49 Jahren vor Fahrtantritt den geschlossenen Zustand der Motorhaube, Du auch? :confused::D:D

Wenn die geöffnet wurde dann prüfe ich danach, ob die ordnungsgemäß wieder geschlossen wurde.

Mit den Türen mache ich das auch so, du nicht :confused::D:D

Aber vielleicht lerne ich das im nächsten Jahr noch ;)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. April 2015 um 21:54:17 Uhr:

Wenn die geöffnet wurde dann prüfe ich danach, ob die ordnungsgemäß wieder geschlossen wurde.

Mit den Türen mache ich das auch so, du nicht :confused::D:D

Aber vielleicht lerne ich das im nächsten Jahr noch ;)

Herbert, war nicht böse gemeint.

Bin nur von der Praxis ausgegangen.

Nichts für Ungut:

Klaus

Das habe ich dir auch nicht übel genommen.

Hier geht es um die Haftungsfrage und nicht darum, was üblich ist.

Genau genommen muss man, bevor man losfährt, sogar unter das Fahrzeug schauen, es könnte schließlich ein Kind drunter liegen.

Die Werkstatt könnte auch behaupten dass der Kunde die Motorhaube selbst zwischenzeitlich geöffnet haben könnte um zb zu sehen was gemacht wurde.

Meist kommt es in einem solchen Fall auf das Verhältniss zwischen Kunde und Werkstatt an:

Guter Kunde=ohne großes Ding geht das an die Versicherung

Normaler bis nerviger Kunde: Zuerst mal gucken wie weit der Kunde geht für seinen Anspruch ;)

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 12. April 2015 um 10:25:03 Uhr:

Die Werkstatt könnte auch behaupten dass der Kunde die Motorhaube selbst zwischenzeitlich geöffnet haben könnte um zb zu sehen was gemacht wurde.

Da ist aber auch die Werkstatt in der Beweispflicht, da sie das Auto in ihrer Obhut hatte für diesen Zeitraum.

Wenn es ein umzäuntes Gelände war ist das fast auszuschließen.

am 17. April 2015 um 14:04

Zitat:

@RP Golfer schrieb am 17. April 2015 um 10:01:40 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 12. April 2015 um 10:25:03 Uhr:

Die Werkstatt könnte auch behaupten dass der Kunde die Motorhaube selbst zwischenzeitlich geöffnet haben könnte um zb zu sehen was gemacht wurde.

Da ist aber auch die Werkstatt in der Beweispflicht, da sie das Auto in ihrer Obhut hatte für diesen Zeitraum.

Wenn es ein umzäuntes Gelände war ist das fast auszuschließen.

nö.

Rechtquelle?

Bei mir ist es so, dass das Fahrzeug knapp 3 Wochen auf der Hebebühne stand und durch falsches aufbocken, wurde der Schweller nach oben gedrückt. Habe das nach zwei Wochen schon festgestellt, das der Seitenschweller etwas schief hing und der Spalt zwischen Fahrertür und Schweller extrem groß war. Ich habe auch darauf hingewiesen das am Schweller etwas nicht stimmt.

Jetzt soll/kann ich das Fahrzeug abholen und es soll besprochen werden, wie nun weiter zu verfahren ist. Für mich gibt es da nicht viel zu reden, da der Schweller nicht von mir beschädigt worden ist. Wer kommt für den Schaden jetzt auf?

Auto ist übrings komplett Serie! Problem ist nur, das der Schweller tiefer als der Aufnahmepunkt für den Wagenheber ist.

Werkstatt

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