Werkstatt hat mein Auto kaputt gemacht, was tun?
Hallo. Ich fahre einen Audi 80 quattro competition. Dazu noch im absolut edlen STW-Design, der ein oder andere hat schon mal so einen gesehen
Zur Veranschaulichung des Designs ein kleiner Link:
http://www.audipassion.com/.../index.php
Der Competition wurde insgesamt nur 2500 mal gebaut, ich bin also ziemlich stolz, einen zu haben..
Nun mein Problem:
vergangene Woche habe ich den Wagen zu einem Audi-Händler gebracht, da zum wiederholten Male die Lichtmaschine getauscht werden musste (alles Gebrauchtwagen-Garantie). Nach sechs Tagen hatte ich mein Auto zurück. Da ein ziemlich dicker Staubfilm auf dem Auto lag und das Wetter toll war, also ab in die Waschanlage! Auto gewaschen, gewienert: doch dann!!! Schreck - Schock - Entsetzen!!!!!
Mitten auf der Motorhaube zwei Dellen inklusive Lackabplatzer von innen nach außen, nicht groß, aber dafür intensiv, also tief. Allerdings nicht von außen nach innen, sondern von innen nach außen! Ich nehme an, jemand hat ein Werkzeug auf dem Motorblock liegen lassen und hat dann die Motorhaube zugemacht. Das ganze sieht ungefähr so aus (auch wenn es nicht so passiert sein kann), als würde man zwei mal mit einem Sternscharubendreher volle Kanone gegen die Motorhabe hauen. Für mich eine sehr gravierende Sache.
Das Auto ist nämlich rundherum topgepflegt, keine Dellen, Beulen etc. Ihr könnt Euch vorstellen, wie meine Laune war..
Also ab zum Autohaus und zur Rede gestellt.
Der Serviceleiter, der mein Auto zur Lichtmaschinenreparatur entgegengenommen hatte, hat sich die Beulen angeschaut, hat Bilder gemacht, aber insgesamt keine Bewertung des "Schadens". Die entsprechenden Mechaniker waren allerdings nicht meht im Haus, der Serviceleiter versprach mir, sich mit den Mechanikern in Verbindung zu setzen, darüber zu reden und fragen, wie es dazu kommen konnte. Er würde mich dann anrufen und mir bescheid sagen.
Nächsten Tag, telefon klingelt: "Mechaniker haben gesagt, sie haben nichts dergleichen bemerkt. Wir waren das nicht!"
Ganz toll.
Ich muss dazu sagen, ich habe die Beulen erst bemerkt, als das Auto gewaschen war, nicht direkt bei der Abholung. Und der Serviceleiter des Autohauses sagte mir, er habe auch nichts bemerkt, obwohl er sich das Auto bei der Endabnahme der (LiMa-)Reparatur angesehen hat.
Meine Frage ist, wie findet Ihr das, wie ist die rechtliche Lage, habe ich eine Chance Ansprüche geltend zu machen?
Alle Ereignisse geschahen auch vor einem Zeugen, meine Freundin war die ganze Zeit dabei und kann alles (rechtlich) bezeugen.
Da das Autohaus mir schon eine "kostengünstige" Reparatur / Teil-Lackierung angeboten hat, geht es davon aus, dass ich diese auch in Anspruch nehmen werde, und mich so beruhigen werde, ist das gut?!
Ich will hier nochmal ausdrücklich klarmachen, dass der Schaden für mich persönlich sehr gravierend ist, da das Auto absolut spitze ist und ich es sehr mag, und solche Beulen mit Lackabplatzern auf der Motorhaube sind echt sch...!
Also ich würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu Eure Meinung/ähnliche Erfahrung schildern würdet.
Danke, Chris.
24 Antworten
Rechtlich ist die Sache ganz einfach: Du mußt beweisen, daß die Delle nicht drin war, als du das Auto hingebracht hast und daß sie drin war, als du das Auto abgeholt hast. Wenn dir das gelingt, muß die Werkstatt blechen.
Wenn du meinst, daß du das hinbekommst: Ab zum Anwalt.
Natürlich mußt du damit rechnen, daß die Werkstatt-Heinis 1000 Eide schwören, daß bei ihnen alles in Ordnung und/oder daß die Beule schon drin war, als du das Auto gebracht hast.
Gruß
Re: Werkstatt hat mein Auto kaputt gemacht, was tun?
Zitat:
Original geschrieben von Moppedmanniemie
Da das Autohaus mir schon eine "kostengünstige" Reparatur / Teil-Lackierung angeboten hat, geht es davon aus, dass ich diese auch in Anspruch nehmen werde, und mich so beruhigen werde, ist das gut?!
Diese Aussage würde ich als Eingeständnis der Schuld werten.
Ohne Schuld eine nicht ganz billige Arbeit vergünstigt anbieten...
Solche Situationen kenne ich irgendwoher. 😁
Die Werkstatt muss beweisen das die Beulen vorher schon da waren und der Halter, Besitzer, Fahrer oder wer auch immer muss beweisen das sie nicht vorher da waren. Sozusagen Aussage gegen Aussage.
Gruß
Ercan
In dem Moment, wo Du mit dem Auto vom Hof runter bist, kannst Du ansich keine Ansprüche mehr geltend machen, weil Du nicht mehr nachweisen kannst, dass der Schaden auf dem Betriebsgelände der Werkstatt entstanden sind. Könntest ja einen Unfall gehabt haben, und es jetzt dem Autohaus anlasten (theoretisch).
Ich kopier in der Arbeit mal das Urteil...
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hallo,
es wird sehr schwer sein der werkstatt zu beweisen das es ihre schuld ist, aber Dosti02 hat mit seiner aussage sehr recht!
ich würd nochmals in die werkstatt fahren und den jungs mal kräftig die schuhe aufblasen!
bei meinem auto würde es mir ähnlich ergehen. deswegen bin ich bei einer reparatur immer anwesend.
Bleifußindianer hat mit seinem ersten Satz die Lage zutreffend beschrieben.
Deine Zeugin wird als solche nicht all zu viel wert sein, da sie als Deine Freundin in einem besonderen Näheverhältnis zu Dir steht.
Der, der das verbockt hat, hat sich nicht geoutet und wenn es sonst niemand im Autohaus aufgefallen ist, so werden auch die sich in der Sache zwar im Recht, aber ebenfalls nicht wohlfühlen.
Ich denke so ist das Friedensangebot zu erklären.
Ein verstaubtes Auto ist ungewöhnlich. Die Freundlichen geben die Wägen im Regelfall doch gewaschen zurück, ist das hier anders?
Fazit:
Indizien gibt es ein paar, aber klar verwertbare Beweise wohl nicht.
Sehr ärgerlich!
Am Rande bemerkt.
Der B4 ist nach meinem Geschmack der schönste 80er und A4 der je gebaut wurde.
Das Sondermodell erinnert mich mehr an einen Manta - das ist aber Geschmackssache.
Ich stehe mehr auf Wolf im Schafspelz.
Hallo.
Schönen Dank ersteinmal für die tollen Beiträge.
Meine Vermutung hat sich allerdings scheinbar bewahrheitet, dass ich in der ganzen Sache alt aussehen werde. Alles, was bisher ja herausgekommen ist, ist ja nur, dass der gesunde Menschenverstand sagt "Autohaus zahlt das", nur die rechtliche Situation scheint doch nicht so eindeutig, aufgrund des Zeitraumes zwischen Abholung und Wiedererscheinen..
Ich habe mal unter http://www.geileKarre.de/moppedman
ein paar Bilder bereitgestellt, sodass Ihr mich hoffentlich noch mehr verstehen könnt..
Der Traum wäre in dieser Sache natürlich, dass schon ein Gerichtsurteil von jemand anderem besteht, der was ähnliches hatte, aufdass ich mich berufen könnte.
ich möchte mich jedednfalls schonmal bedanken für die tollen Beiträge!!!
Bis dann, Chris.
Chris,
das ist ein Beweisproblem und kein juristisches.
Das einzig interessante Urteil könnte eine Beweislastumkehr dokumentieren, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Wobei den 68er Richtern ja einiges zuzutrauen ist ...
Die Beulen sind hammerhart,
haben die von innen auf die Motorhaube geschossen?
oh mein gott ,was jammerst du wegen einem solch alten auto rum ,dieses modell steht doch für billiges geld an jeder ecke ,dazu noch ohne verunstaltene abziehbilder
Zitat:
Original geschrieben von c50-fan
oh mein gott ,was jammerst du wegen einem solch alten auto rum ,dieses modell steht doch für billiges geld an jeder ecke ,dazu noch ohne verunstaltene abziehbilder
Aber sonst hast Du nichts konstruktives zu dem Thema beizutragen?
Gruß
Ercan
@c50-fan
....und sowas treibt sich nun in einem Autoforum rum...
@mopped
Wie schon von Madcruiser angesprochen wirst du hier wirklich ein Beweisproblem haben.
Grundsätzlich haben die eine Obhutspflicht über überlassene Sachen - betreffend Beschädigungen bei der Reparatur.
Die hätten sie ja im vorliegenden Fall verletzt.
Es gelten die allgemeinen Kfz-Reparaturbedingungen (soweit nix anderes vereinbart):
Bedingungen nach Maßgabe des Verbandes - demnach kannst du natürlich nachbessern lassen es sei denn du hättets vom Mangel bewusst und ihn so abgenommen.
Nur die Beweise....
(Fotos von unmittelbar vorher zufällig da? Andere Werkstätten evtl, bei denen du dir Angebote geholt hast?)
Ne Frage - hast du die Reparatur schon bezahlt?
Ich würd mal kurz der Schiedsstelle Bescheid geben - zu verlieren hast ja nix mehr.
Grüße
Schreddi
@schreddi
Hey, Du hast ne interessante Idee!!
Als die LiMa kaputt gegangen ist (nach ner 800 km-Fahrt) bin ich nächsten Tag erstmal zu ATU gefahren und hab mich da kundig gemacht, was das fürn Schaden ist und wie teuer usw.
Der Mechaniker, der sich das Auto und die defekte LiMa angeschaut hat, dürfte ja dann theoretisch. sofern er sich noch an mich, das Auto (bei der Lackierung dürfte das so sein <gg>) und so erinnert, als "Zeuge" zu verwenden sein..
Das ist jetzt mal wirklich ein Ansatz, den man verwenden kann.
Na schau mal einer an, da steigt doch meine Laune gleich wieder :-)
Bin ich zu blöd? Was meinst Du mit Schiedstelle?
Und zur Bezahlung: LiMa ging auf Gebraucht(wagen)garantie und bezahlt hab ich lediglich die 3 neuen Riemen im Motorraum und den Leihwagen.
Alles andere ist noch nicht ausgefochten..
Danke bisher,
Chris
Na siehste - ich würde (bevor du die Schiedsstelle anrufst) mal bei dem ATU-Menschen vorbeifahren ob er sich noch erinnern kann.
Nochmal zu deiner Zank-Werkstatt und evtl. mal kurz den Schiedsstellengang anklingen lassen- vielleicht hilft das ja schon was.
Nach der Bezahlung (ja ich hätt auch schaun können, stimmt, aber der erste Post ist da zu lang *gg*) hatte ich gefragt weil ich sonst den Rechnungsbetrag zurüchalten würde bis die sich der Sache richtig angenommen haben.
Mir klingt das alles bissl halbherzig was die da machen ("waren wir nicht"😉...
Also alles in allem würd ich an diener Stelle mal bei ATU vorbeischaun, die andere Werkstatt aufsuchen und dann ggf mal die angesprochene Schiedsstelle informieren...
Nen Versuch isses wert - weiß nicht was die anderen dazu sagen aber so würde ich zunächst vorgehen.
Allzuviel Zeitz sollte nun auch nicht mehr verstreichen.
Grüße und alles Gute
Schreddi