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Werkstatt eröffnen mit Autohandel

Hallo liebe community,

Vorab möchte ich erwähnen das ich mich hier neu angemeldet habe und bitte um Nachsichtigkeit wenn irgendwelche Fehler bezgl. Textmakierungen etc. auftreten sollten.

Es geht um folgendes:

Vor 2 Monaten sind wir mit unserem Autohandel in neue Räumlichkeiten gezogen. Das Autohaus wurde früher auch als Autohaus mit Werkstatt betrieben.

Bei der Übernahme durch uns war die Werkstatt jedoch schon vermietet. Weshalb wir uns dafür nicht weiter interessiert haben. Jetzt ist es so das wohl der Werkstatt Betreiber pleite gemacht hat und ASAP ausziehen möchte. Die genauen Umstände kenne ich nicht (ich gehe davon aus das er pleite gemacht hat).

Wie dem auch sei, der Eigentümer ist an mich herangetreten und möchte mir die Werkstatt ebenfalls vermieten. Er hat mir auch ein gutes Angebot gemacht (wie ich finde) für die Miete des gesamten Grundstückes.

Problem ist jetzt ich habe wenig bis gar keine Ahnung von der Leitung einer Werkstatt! Und einen Meistertitel zum Betreiben einer Werkstatt auch nicht.

Klar weiß ich wie ein Ölwechsel geht etc. oder wie man reifen umsteckt, aber reicht das? Darf ich das überhaupt anbieten?

Einen Meister einstellen der die Werksatt betreibt, möchte ich nicht.

Was würdet ihr dazu sagen. Habt ihr vielleicht irgendwelche Ideen, ratschläge oder Anregungen?

Vielen Dank im Voraus

39 Antworten

Was äähhmmm???

Stell wenn eine richtige Frage, dann kann ich dir die eventl. auch beantworten.

So weiß ich nicht was du möchtest.

Hier werden aber 2 Dinge miteinander vermixt die nix direkt miteinander zu tun haben.

Vielleicht sollte der TE noch mal seine Frage präziser Ausführen um was es im eigentlich geht.

Zitat:

@carreraturbo996 schrieb am 18. März 2021 um 08:31:42 Uhr:


Wie dem auch sei, der Eigentümer ist an mich herangetreten und möchte mir die Werkstatt ebenfalls vermieten. Er hat mir auch ein gutes Angebot gemacht (wie ich finde) für die Miete des gesamten Grundstückes.

Einen Meister einstellen der die Werksatt betreibt, möchte ich nicht.

Was sieht denn dein (hoffentlich schon erstellter) Business-Plan stattdessen vor?

Welche Vorteile erhoffst du dir von der Umgehung des Meisterzwangs?

Frage doch erst mal den bisherigen Werkstattbetreiber ob er wirklich zumacht und wie er sich die Auflösung der Werkstatt vorstellt. Unter Umständen ergeben sich ganz neue Wege die auch darin münden könnten das er die Werkstatt unter deinem Namen, mit klaren Regeln / Abmachungen / Verträgen, weiter führt.

MfG kheinz

Mein Kenntnisstand ist:
Ohne Meisterbrief darf der Autohändler die Autos die er verkaufen will reparieren und instandsetzen ohne jede Einschränkung. Nach dem Verkauf darf er auch Mängel, die der Kunde rügt nachreparieren.
Reparaturen für fremde Fahrzeuge darf er nicht anbieten ohne Meister.

Autopflege ist erlaubt - ob nun ein Ölwechsel noch Pflege oder schon Wartung/Reparatur ist, ist wohl eine Grauzone.

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Vielleicht erläutert uns der TE ja noch die Gründe, wegen derer er keinen Meister einstellen möchte. Letztlich sind ja nicht gerade unerhebliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb eine Folge dieser Weigerung.

Naja, die Gründe liegen doch wohl auf der Hand.
Mit Lohnnebenkosten und allem Pipapo wird ein Vollzeitmeister auf 80-100k im Jahr kommen.Die müssen auch erst mal wieder verdient werden. Bevor man sich solche Kosten an Bein bindet prüft man natürlich, ob es nicht auch anders geht.

Zitat:

@ghm schrieb am 18. März 2021 um 12:40:16 Uhr:


Naja, die Gründe liegen doch wohl auf der Hand.
Mit Lohnnebenkosten und allem Pipapo wird ein Vollzeitmeister auf 80-100k im Jahr kommen.Die müssen auch erst mal wieder verdient werden. Bevor man sich solche Kosten an Bein bindet prüft man natürlich, ob es nicht auch anders geht.

Geringes Grundgehalt als Geschäftsführer und als Bonus x% vom Gewinn.
Also z.B. Grundgehalt 20t€ und zusätzlich 30% vom Gewinn.
Gewinn evtl. als monatliche Zahlung von 15% des Vormonats und am Jahresende bzw. zu Beginn des nächsten Jahres eine genaue Berechnung.

Keine Ahnung ob man zu den Konditionen einen bekommt.
Aber die Fixkosten wären dann gering.
Miete plus Grundgehalt. Beides geht erst einmal als Unkosten vom Umsatz ab.
Wenn dann noch Gewinn übrig bleibt....
Weiteres Personal belastend auch erst einmal den Gewinn.

Bezüglich Sicherheit.
GmbH, also maximal die Einlagen werden riskiert.
Plus (bei einigen Pumken) Haftung des Geschäftsführers.

Ohne Meisterbrief darf man keine Arbeiten an Brems - Lenkung - Reifen /Reifen vulkanisieren anbieten.
Im gefahrengeneigten Handwerk besteht eine Meisterpflicht.

Polieren - Blechbearbeitung - Ölwechsel - Zündkerzen - Luftfilter - usw. sind erlaubt.

Das hier ist keine Rechtsberatung - immer an den zuständigen Stellen wenden.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 18. März 2021 um 12:52:57 Uhr:



Zitat:

@ghm schrieb am 18. März 2021 um 12:40:16 Uhr:


Naja, die Gründe liegen doch wohl auf der Hand.
Mit Lohnnebenkosten und allem Pipapo wird ein Vollzeitmeister auf 80-100k im Jahr kommen.Die müssen auch erst mal wieder verdient werden. Bevor man sich solche Kosten an Bein bindet prüft man natürlich, ob es nicht auch anders geht.

Geringes Grundgehalt als Geschäftsführer und als Bonus x% vom Gewinn.
Also z.B. Grundgehalt 20t€ und zusätzlich 30% vom Gewinn.
Gewinn evtl. als monatliche Zahlung von 15% des Vormonats und am Jahresende bzw. zu Beginn des nächsten Jahres eine genaue Berechnung.

Keine Ahnung ob man zu den Konditionen einen bekommt.

Ich lehne mich mal weit raus ... nö. Eher nicht. Jedenfalls keinen, der gut ist.

Kalkulier das doch mal grob durch:
Meisterstunde in der freien Werkstatt 100 Euro.... ab MWst sind dann 80.- netto.
Macht bei 40 Stunden die Woche und 10 Monate effektiv arbeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheiten) einen Jahresumsatz von 130.000.- falls der Mann 100% Auslastung erreicht.

Da gehen jetzt nach deiner Rechnung 20k Fixgehalt weg und ich schätze jetzt mal aus dem Bauch heraus weitere 30k für Werstattmiete, Nebenkosten, Verbrauchmaterial, etc.

Bleiben 80k Gewinn vor Steuern - davon zahlst du 30% als Variables Gehalt aus und rundest großzügig auf 30k auf.
Dein Meister hat dann also 50k Jahresgehalt brutto (ist jetzt nicht grad der Brüller)

Dem Chef bleiben dann von seinen 80k Gewinn v-St. noch 20k über (80-30 Gehalt-20Lohnnebenkosten- 10k Abschreibung Werkstatteinrichtung (das ist verdammt wenig und setzt voraus, dass die Werksstatt ohne Initialinvestionen sofort in Betrieb gehen kann)).
Bleiben also nach Steuern noch ca 10k übrig.

Nun musst du dir zwei Fragen beantworten:
1. Würdest du als Kfz-Meister für 50k brutto arbeiten wollen?
2. Würdest du dir als Inhaber für 800 Euro mehr im Monat, diesen ganzen Terz antun?

Mir ist schon klar, dass das eine Lebkuchenhauskalkulation ist und nicht auf den Pfennig stimmt. Aber so in etwa stimmen die Zahlen.

Zitat:

@Z9Z schrieb am 18. März 2021 um 14:21:19 Uhr:


Ohne Meisterbrief darf man keine Arbeiten an Brems - Lenkung - Reifen /Reifen vulkanisieren anbieten.
Im gefahrengeneigten Handwerk besteht eine Meisterpflicht.

Polieren - Blechbearbeitung - Ölwechsel - Zündkerzen - Luftfilter - usw. sind erlaubt.

Das hier ist keine Rechtsberatung - immer an den zuständigen Stellen wenden.

Ist leider so auch nicht ganz richtig.
Reifenmontage (also das Trennen und Zusammenfügen von Reifen und Felge) gilt z.B. als Tätigkeit, die ohne einschlägige Berufsausbildung innerhalb 3 Monaten erlernbar ist und fällt deswegen nicht unter die Meisterpflicht.

Wohingegen Blecharbeiten schon wieder grenzwertig ist. Einen eingedrückten Kotflügel ausbeulen darf sicher jeder, Unfallinstandsetzung mit Rahmenarbeiten fallen definitiv unter die Meisterpflicht.

Zitat:

@ghm schrieb am 18. März 2021 um 14:57:13 Uhr:



Zitat:

@Z9Z schrieb am 18. März 2021 um 14:21:19 Uhr:


Ohne Meisterbrief darf man keine Arbeiten an Brems - Lenkung - Reifen /Reifen vulkanisieren anbieten.
Im gefahrengeneigten Handwerk besteht eine Meisterpflicht.

Polieren - Blechbearbeitung - Ölwechsel - Zündkerzen - Luftfilter - usw. sind erlaubt.

Das hier ist keine Rechtsberatung - immer an den zuständigen Stellen wenden.

Ist leider so auch nicht ganz richtig.
Reifenmontage (also das Trennen und Zusammenfügen von Reifen und Felge) gilt z.B. als Tätigkeit, die ohne einschlägige Berufsausbildung innerhalb 3 Monaten erlernbar ist und fällt deswegen nicht unter die Meisterpflicht.

Wohingegen Blecharbeiten schon wieder grenzwertig ist. Einen eingedrückten Kotflügel ausbeulen darf sicher jeder, Unfallinstandsetzung mit Rahmenarbeiten fallen definitiv unter die Meisterpflicht.

Auswuchten?

Montieren, Auswuchten, ans Auto stecken...

Eine reine SELBSHILFE Werkstatt sollte möglich sein .

Du Vermietest nur den Platz / Hebebühne / Werkzeug
Dabei ist es dir nicht Erlaubt offizell zu Helfen und dieses auch Abzurechnen .
Dieses muss im Aushang in der Werkstatt und Mietvertrag vermerkt sein .
Das Gewerbe muss auch als solches so angemeldt werden

Du hast dafür zu sorgen ,das die Umweltschutz richtlinen eingehalten werden
Deine Hebebühnen müssen UVV abgenommen sein ( Mit Stempel usw )
Erste Hilfe equipment muss an zugänglichen Stellen sein , Feuerlöscher gehören dazu usw .
Alles was du an Equipment vermietes muss genausten Dokomentiert sein ( Zu deiner Eigendene Sicherheit )
Die Verantwortung für das Fahrzeug obliegt den Halter / Führer / Mieter egal was er an den Wagen schraubt
Alles auf eigende Verantwortung muss auch Groß und Leserlich in Halle ausgehängt sein

usw

bevor ich Deutschland verlassen habe ,hatte ich mit einen Freund so eine SB Werkstatt . Für mich nebensächlich ,da ich noch ein Haupt Job hatte .

Die werksatt gibt es heute noch

Also...... ich habe mir jetzt nicht alle fast 30 Antworten durchgelesen sondern gebe jetzt mal meinen Senf dazu:

Es gibt eine Regelung mit der man eine Werkstatt als unerheblichen Nebenbetrieb deklarieren kann. Gegenüber Kunden darf man im jahr glaube nur ca 1700 Stunden Arbeitszeit abrechnen (ca 1 Vollzeit Job) ohne das man unter den Meisterzwang fällt.

Außerdem kann man im rahmen des Unerheblichen Nebenbetriebes intern so viel Arbeiten wie man will (Gebrauchtwagen Reparieren etc etc etc)

Darüber Hinaus gibt es aus Tätigkeiten im KFZ Bereich für die es kein Meisterzwang gibt zb Reifenhandel, Fahrzeugaufbereitung usw

Unter diesen Einschränkungen kann man aber durchaus Geld verdienen indem man Gebrauchtwagen für die Selbstkosten reparieren kann und noch das Reifengeschäft hat + Kundendienst, Bremsen usw im Wert von 1700h im Jahr) vorallem wenn die Miet-Konditionen für die Werkstatt gut sind.

ABER:
Bitte, Bitte, Bitte schreib der Handwerkskammer mal ne Mail oder Rufe an! Für Existenzgründer usw bieten die idr. Gratis Hilfestellung in form von Beratung an!

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