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Wer zahlt Leihwagen bei Diebstahl und daraus resultierenden Totalschaden

Hallo,

mein Golf Bj. 1990 wurde mir gestohlen und heute wieder gefunden und von der Polizei freigegeben!
Am Tag des Diebstahls habe ich für sieben Tage einen Wagen vom ADAC bekommen, den ich am Freitag wieder abgeben muss.
Weder ADAC noch Versicherung stellen danach einen Wagen zur verfügung.
Die Versicherung nur bei Reparatur und der ADAC garnicht.

Hat jemand eine ahnung ob man vielleicht gründsätzlich trotzdem Anspruch auf einen Wagen hat oder sich einen leihen kann und die Kosten hinterher erfolgreich einfordern kann da man auf den Wagen berufsbedigt angewiesen ist.

Vielen Dank im vorraus.

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MIG81


Hat jemand eine ahnung ob man vielleicht gründsätzlich trotzdem Anspruch auf einen Wagen hat oder sich einen leihen kann und die Kosten hinterher erfolgreich einfordern kann da man auf den Wagen berufsbedigt angewiesen ist.

1. Du hast KEINEN Anspruch auf einen Mietwagen, ausser es wäre etwas diesbezügliches in den Vertragsbedingungen zu deiner Kaskoversicherung vereinbart.

2. Dass du vom Dieb vermutlich nichts holen kannst, weisst du ja bereits.

3. Damit sollte die Frage beantwortet sein.

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...stimmt und die Oberschlauesten davon, geniessen staatliche Vollpension und Ausgangserschwernisse..

Grüße Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Für den 90er Golf besteht sicher auch keine Teilkaskoversicherung, demnach, kein Versicherungsfall,

Der Golf ist Voll und Teilkssko ohne Selbstbeteiligung versichert.

Das bietet sich an da ich kein Geld für teure Werkstattkosten habe und das meiste selbst reparieren kann.

Gegenüber dem Schädiger war mir der Anspruch klar!
Nur hänge ich ab Freitag in der Luft und da es wahrscheinlich ein Totalschaden ist wird nicht repariert und dei Versicherung zahlt halt keinen Ersatzwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Für den 90er Golf besteht sicher auch keine Teilkaskoversicherung, demnach, kein Versicherungsfall,

Nebenfrage: Woher stammt diese Erkenntnis? Der TE schreibt doch oben, die Versicherung "zahlt nur bei Reparatur" - ich würde das jetzt auf den Ersatzwagen beziehen - das Problem hier ist halt leider, dass es sich nach dem Diebstahl um einen Totalschaden handelt, der nicht reparabel ist.

Gruß crossiehh

Zitat:

Original geschrieben von crossiehh



Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Für den 90er Golf besteht sicher auch keine Teilkaskoversicherung, demnach, kein Versicherungsfall,
Nebenfrage: Woher stammt diese Erkenntnis? Der TE schreibt doch oben, die Versicherung "zahlt nur bei Reparatur" - ich würde das jetzt auf den Ersatzwagen beziehen - das Problem hier ist halt leider, dass es sich nach dem Diebstahl um einen Totalschaden handelt, der nicht reparabel ist.

Gruß crossiehh

Merkste was, Du unterstellst hier auch nur den Bestand einer TK.

Nichts für ungut. Die genannte Versicherung wird sich auf einen Schutzbrief beziehen. Annahme.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Zitat:

Original geschrieben von crossiehh


Nebenfrage: Woher stammt diese Erkenntnis? Der TE schreibt doch oben, die Versicherung "zahlt nur bei Reparatur" - ich würde das jetzt auf den Ersatzwagen beziehen - das Problem hier ist halt leider, dass es sich nach dem Diebstahl um einen Totalschaden handelt, der nicht reparabel ist.

Gruß crossiehh

Merkste was, Du unterstellst hier auch nur den Bestand einer TK.
Nichts für ungut. Die genannte Versicherung wird sich auf einen Schutzbrief beziehen. Annahme.

Ich kann aus einem einfachen Grund nur "unterstellen", da ich nämlich den Versicherungsvertrag des TE nicht kenne - aber genau 9 Sekunden vor meinem Beitrag (zeitgleich?) schreibt der TE doch, dass eine Voll- und Teilkasko für das Fahrzeug besteht. Merkste was?

Zitat:

Original geschrieben von MIG81


Hat jemand eine ahnung ob man vielleicht gründsätzlich trotzdem Anspruch auf einen Wagen hat oder sich einen leihen kann und die Kosten hinterher erfolgreich einfordern kann da man auf den Wagen berufsbedigt angewiesen ist.

1. Du hast KEINEN Anspruch auf einen Mietwagen, ausser es wäre etwas diesbezügliches in den Vertragsbedingungen zu deiner Kaskoversicherung vereinbart.

2. Dass du vom Dieb vermutlich nichts holen kannst, weisst du ja bereits.

3. Damit sollte die Frage beantwortet sein.

@crossiehh,

jetzt ist alles gut, wegen mir hättest Du doch nicht zurück rudern müssen. 😉

Grüße
Beukeod

Danke für die schnellen Antworten, so hab ich mir das schon gedacht :-(

Michael

am einfachsten ist, du kaufst dir am Wochenende einen neuen Wagen.

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