Wer zahlt das???
Hallo!
Gestern war ich mit Familie unterwegs.Auf einem Parkplatz ist es dann passiert.Meine Mutter will hinten aussteigen und öffnet zügig die Türe,die knallt gegen einen geparkten Renault Megane😠.Am Megane ist nun der Lack von meinem Golf4 und er hat eine 3 cm grosse Beule in der Türe.Leider saßen da auch die Besitzer gerade noch drin.Na gut,Adressen und Nummern ausgetauscht.Soweit o.k.
Aber wer haftet dafür,meine KFZ-Haftpflicht,die private Haftpflicht meiner Mutter????
Wie läuft das jetzt??😕
Wer weiss das??
Gruss Jörn!
12 Antworten
So einen Fall hatte mein Stiefvater auch mal, bei ihm war es so, dass seine Versicherung zahlte weil es sein Fahrzeug war und er dafür zu Verantwortung gezogen wurde...
Doch in einem anderen Fall, eines Freundes, war es so, dass die Versicherung seiner Frau zahlte... doch das war etwas anders... also ich schätze deine Versicherung wird ohne zu mucken zahlen... Wozu haben wir denn eine??! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Leider saßen da auch die Besitzer gerade noch drin.Na gut,Adressen und Nummern ausgetauscht.
Kopfschüttel😕
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Aber wer haftet dafür,meine KFZ-Haftpflicht,die private Haftpflicht meiner Mutter????
Wie läuft das jetzt??😕
Zum einen bleibt den Beteiligten des Verursacherfahrzeuges ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort erspart, wenn gleich wohl nicht in Freiwilligkeit.
Ein- u. Aussteigeschäden sind in der Kfz.-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Leider saßen da auch die Besitzer gerade noch drin.Na gut,Adressen und Nummern ausgetauscht.Soweit o.k.
Aha.
Fahrerflucht war leider nicht drin, daher schauen wir jetzt welche Versicherung bezahlen muß....
Als Unfallgegner kann man sich die Kohle holen bei:
1. Fahrzeughalter.
2. Fahrzeugführer.
3. Schädiger.
Ich würde das als Unfallgegner über die Kfz-Versicherung abwickeln.
Dann fragt man sich noch nach der Haftung untereinander.
Vorsorglich beiden Versicherungen anzeigen.
Offensichtlich wäre es Sport-Lu am liebsten er könnte das über die private Haftpflicht der Mutter abwickeln.
Die zahlt unter bestimmten Voraussetzungen.
Sicher aber nicht wenn Du noch im Haushalt der Mutter lebst.
Jau, warum sollte man auch auf die Vorteile des Direktanspruches verzichten.
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Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Hallo!
Leider saßen da auch die Besitzer gerade noch drin.Na gut,Adressen und Nummern ausgetauscht.Soweit o.k.
Aber wer haftet dafür,meine KFZ-Haftpflicht,die private Haftpflicht meiner Mutter????
Gruss Jörn!
Wie soll das denn mit dem " Leider " zu verstehen sein???? bitte erst einmal erklären
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wie soll das denn mit dem " Leider " zu verstehen sein???? bitte erst einmal erklären
Das haben doch Beukeod und madcruiser hier schon sehr deutlich erklärt. Hast du das vieleicht Überlesen ?
Hallo!
Ja das Wort "Leider"ist hier wirklich fehl am Platz.Leider war ich(wir)total unter Zeitdruck.
Und bevor ich hier komplett als "Kleinkrimineller"eingestuft bin,möchte ich sagen ,daß ich die Leute erst auf die Beule aufmerksam gemacht habe.Sie hatten es wegen Telefonierens garnicht gehört.Natürlich wird der Schaden von mir gezahlt.
Die Versicherung rät,das ich mich selbst mit dem Gegner einige,da sonst meine Prozente steigen.Eine Regulierung über priv.Haftpflicht meiner Mutter ist nicht möglich.
Grüsse!
Nehme erstmal alles zurück.
Das erinnert mich ein bischen daran, meine Frau hatte mich mal zu einem Parkplatz gerufen. Sie nahm ganz fest an, dass sie beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt hätte. Ich war mir sehr schnell sicher, dass sie es gar nicht gewesen sein konnte. Nach einiger Zeit kam der Besitzer dieses Wagens, dieser bestätigte dann meine Annahme.🙂
Vielleicht war das beim TE auch so?
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Die Versicherung rät,das ich mich selbst mit dem Gegner einige,da sonst meine Prozente steigen.
Es ist sinnvoll dem Unfallgegner anzuzeigen, dass man den Schaden selbst tragen will.
Dennoch sollte man sich die Option Versicherung aushalten.
In jedem Fall schadet es nicht, sicxh vorrechnen zu lassen ob sich die Schadensübernahme lohnt.
Und die Versicherung einen (kostenlosen) Blick auf die Forderungen des Unfallgegners werfen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Eine Regulierung über priv.Haftpflicht meiner Mutter ist nicht möglich.
Warum?
Hallo!
@madcruiser:
WARUM??
Ja so richtig ist mir das auch nicht klar.Die Versicherungstante sagte es geht nur über die Versichrung des Autos.Auch wenn beim Einladen der Einkaufswagen wegrollt,ginge es über die KFZ-Haftpflicht.Komisch??
Grüsse!
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Ja so richtig ist mir das auch nicht klar.
Da gilt es dann zu fragen.
Schließlich ist gerade die Versicherungsvermitttlung eigentlich ein qualifiziertes Geschäft.
Zitat:
Original geschrieben von Sport-Lu
Die Versicherungstante sagte es geht nur über die Versichrung des Autos. Auch wenn beim Einladen der Einkaufswagen wegrollt, ginge es über die KFZ-Haftpflicht.Komisch??
Versicherungstante und -onkel gibt es nicht.
Es gibt:
Versicherungsvermittler
- ohne Ausbildung
- Versicherungsfachfrau (kaum Ahnung, so ähnlich wie Gabelfahrerführerschein)
- Versicherungskauffrau (ordentlicher Lehrberuf)
- Versicherungsfachwirt (FH-Abschluß)
- sonstige Ausbildungen.
Als Halter und Fahrer haftest Du für die allgemeine Betriebsgefahr und für Deine Fahrfehler.
Daher ist das Beispiel mit dem Be- und Entladen vollkommen korrekt.
Wenn ein erwachsener bzw. ausreichend einsichtsfähiger Beifahrer einen Fehler beim Aussteigen macht, so entstehen durchaus Ansprüche sowohl des Opfers als auch des Fahrers/Halters gegen den Beifahrer.
Will meinen, dann muß die Haftpflicht des Beifahrers (und ohne der Beifahrer selbst) eintreten.
Die gesetzliche Haftpflicht kann im Verhältnis Sohn/Mutter allerdings nicht zum Tragen kommen.
Nicht ohne Grund hatte ich Dich danach gefragt, ob Du z.B. noch im Hausaushalt der Eltern (Mutter) lebst.
Laß Dir das noch Mal in Ruhe von der freundlichen Dame der Versicherung erklären.
Und frage sie höflich nach ihrer Ausbildung.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Endlich jemand, der es genauso sieht wie ich! Sehr gut! Vor allen Dingen die Meinung über die Fachfrau/Fachmann.Zitat:
Es gibt:
Versicherungsvermittler
- ohne Ausbildung
- Versicherungsfachfrau (kaum Ahnung, so ähnlich wie Gabelfahrerführerschein)
- Versicherungskauffrau (ordentlicher Lehrberuf)
- Versicherungsfachwirt (FH-Abschluß)
- sonstige Ausbildungen.