Wer zahlt das Gutachten bei 50:50 Schuld?

Die Suchfunktion habe ich schon benutzt, aber leider nichts gefunden.

Meine Frau (Halterin) hatte mit Ihrem Nissan Almera einen Unfall.
Ihr ist jemand drauf gefahren.
Ich (Versicherungsnehmer) bin dann nächsten Tag zur Werkstatt und da dort gleich ein DEKRA-Mensch war hat der ein Gutachten erstelt und das an die Gegnerische Versicherung geschickt.
Meine Versicherung hat mir heute geschrieben, dass es sich dabei wahrscheinlich um einen 50:50 Fall handelt.
Wer zahlt jetzt das Gutachten von der Dekra (immerhin 400,-Euro)?
Zahle ich 50% und die gegnerische Versicherung 50%, oder muss die gegnerische Versicherung dieses Gutachten ganz bezahlen?

Die gegnerische Versicherugn hat sich (nach 3Monaten) leider immer noch nicht gemeldet. Habe schon öfter nachgefragt was nun ist, aber es dauert wohl noch eine Woche weil die jetzt erst die Polizeiakten bekommen haben.

Alle weiteren Fragen (die ich hatte) wurden im Forum schon diskutiert.
Wenn die gegnerische Versicherung auch von 50:50 ausgeht werde ich die Sache an einen Anwalt übergeben.
Wer zahlt dann die Anwaltskosten (auch 50:50) ?
Wie hoch werden die wohl so ungefähr sein?

Die Reperaturkosten belaufen sich auf 1199,45EUR+Mwst.
Wenn ich mir die Reperaturkosten (50% davon ohne Mwst.) auszahlen lasse, bekomme ich dann auch Geld für die Ausfalltage (laut Gutachten 3 Tage)?

Im Gutachten steht einmal ein Widerbeschaffungswert von 2068,97EUR+Mwst.und einmal ein Widerbeschaffungswert bei Differenzbesteuerung von 2344,21EUR+Mwst.
Was hat das zu bedeuten?

Und letzte Frage:
Meine Frau war 1 Woche lang krankgeschrieben (Prellungen Brust, Hals, Hand...usw.)
Bekommt man bei 50:50 auch Schmerzensgeld? Was müssen wir dabei beachten?

41 Antworten

der nutzungsausfall steht im gutachten. die höhe ist abhängig vom fahrzeugtyp. den kannst du verlangen, wenn keinen mietwagen für die dauer der reparatur genommen wird.. den nutzungsausfall mußt du mit deinen anderen forderungen geltend machen.

mfg

ralph

Bekomme ich den Nutzungsausfall auch, wenn ich das Auto nicht in die Werkstatt bringe und mir nur den Reparaturschaden (ohne Mwst.) auszahlen lasse?

kommt auf die gesellschaft an. wahrscheinlich aber nicht. wenn du nicht reparieren lässt, kann es sein (und das wäre rechtens) dass du die reparaturkosten auch nur netto bekommst, da die mehrwertsteuer ja nicht wirklich gefossen ist.

ralph

Das mit der Mwst. wusste ich schon, aber danke für den Hinweis.
Na mal abwarten was mr die Versicherung denn diese Woche nettes schreibt.
Sie wollten mir ja eine Aufstellung per Post senden.

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Wow...die Versicherung hat heute 1414,45Euro überwiesen.
Macht dann wohl 1199,45Euro für den Schaden (ohne Mwst.) und 215,-Euro Schmerzensgeld.
Ich denke das ist OK, oder was mein Ihr dazu???

Das kann auch Nutzungsausfall zzgl. Aufwandspauschale sein.
Wenn du zufrieden bist, isses doch gut.

Grüße
Schreddi

Ohne Auflistung nicht nachvollziehbar.

In der Tendenz o.k.

Na mal abwarten was die Versicherung schreibt.
Sie wollen mir noch eine Aufstellung schicken.

@Kawaralph
Was hat es mit dem Nutzungsausfall auf sich?
Bekommt man das automatisch, oder was müssen wir tun? Sofern für die Reparaturdauer des Wagens keine Kosten für einen Leihwagen geltend gemacht wurden, kann man einen Nutzungsausfall beanspruchen. Wobei der Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur (im GA aufgeführt) beantragt werden kann. Sie wird allerdings bei den meisten Gesellschaften nur noch nur bei nachgewiesener Reparatur ausgezahlt.

Die Höhe richtet sich hierbei nach dem Fzg.-Typ, Modell und Bauhjahr.

Unbedingt den Nutzungsausfall beantragen, denn der Versicherer möchte Kosten sparen und zahlt den Betrag daher nicht automatisch aus.

Zudem kannst Du noch eine Kostenpauschale geltend machen (i.d. Regel. 15-20), die nicht nachgewiesen werden muss.

skysurfer5

Also die Versicherung hat mir heute eine Schadensabrechnung geschickt, die wie folgt lautet:

1199,45EUR kalkulierte Reparatur (so wie im Gutachten ohne Mwst.)

200,-EUR Schmerzensgeld

15,-EUR Kostenpauschale
-----------------------------
1414,45EUR gesamt
===============

Kann ich den Nutzungsausfall (laut Gutachten 3 Tage) trotzdem beantragen, auch wenn ich das Auto nicht reparieren lasse?

Bin ich mal gespannt was der Unfallgegner dazu sagt. Er ist ja voll der Meinung, dass er im Recht war und hat sogar schon einen Anwalt *GRINS*

kann ich den Nutzungsausfall (laut Gutachten 3 Tage) trotzdem beantragen, auch wenn ich das Auto nicht reparieren lasse?

Nein, keine Möglichkeit (siehe vorherigen Eintrag).
skysurfer5

Alles klar.
Ich denke damit sind alle meine Fragen beantwortet.

Einen herzlichen Dank an alle, die mir so schön geholfgen haben.

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