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Wer zahlt das Gutachten bei 50:50 Schuld?

Themenstarteram 9. September 2005 um 22:18

Die Suchfunktion habe ich schon benutzt, aber leider nichts gefunden.

Meine Frau (Halterin) hatte mit Ihrem Nissan Almera einen Unfall.

Ihr ist jemand drauf gefahren.

Ich (Versicherungsnehmer) bin dann nächsten Tag zur Werkstatt und da dort gleich ein DEKRA-Mensch war hat der ein Gutachten erstelt und das an die Gegnerische Versicherung geschickt.

Meine Versicherung hat mir heute geschrieben, dass es sich dabei wahrscheinlich um einen 50:50 Fall handelt.

Wer zahlt jetzt das Gutachten von der Dekra (immerhin 400,-Euro)?

Zahle ich 50% und die gegnerische Versicherung 50%, oder muss die gegnerische Versicherung dieses Gutachten ganz bezahlen?

Die gegnerische Versicherugn hat sich (nach 3Monaten) leider immer noch nicht gemeldet. Habe schon öfter nachgefragt was nun ist, aber es dauert wohl noch eine Woche weil die jetzt erst die Polizeiakten bekommen haben.

Alle weiteren Fragen (die ich hatte) wurden im Forum schon diskutiert.

Wenn die gegnerische Versicherung auch von 50:50 ausgeht werde ich die Sache an einen Anwalt übergeben.

Wer zahlt dann die Anwaltskosten (auch 50:50) ?

Wie hoch werden die wohl so ungefähr sein?

Die Reperaturkosten belaufen sich auf 1199,45EUR+Mwst.

Wenn ich mir die Reperaturkosten (50% davon ohne Mwst.) auszahlen lasse, bekomme ich dann auch Geld für die Ausfalltage (laut Gutachten 3 Tage)?

Im Gutachten steht einmal ein Widerbeschaffungswert von 2068,97EUR+Mwst.und einmal ein Widerbeschaffungswert bei Differenzbesteuerung von 2344,21EUR+Mwst.

Was hat das zu bedeuten?

Und letzte Frage:

Meine Frau war 1 Woche lang krankgeschrieben (Prellungen Brust, Hals, Hand...usw.)

Bekommt man bei 50:50 auch Schmerzensgeld? Was müssen wir dabei beachten?

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41 Antworten

Ich versteh das nicht ganz.

Deine Frau stand am rechten Fahrbahnrand und wollte wenden. Da das nicht ging, stand sie rum wie ein parkendes Auto?

Und in dieses, schon längere Zeit, stehende Auto fährt einfach so einer rein?

Sehr merkwürdig.

Themenstarteram 13. September 2005 um 5:10

@pittiplatsch77

Hört sich komisch an, ist aber so.

Sie stand am rechten Fahrbahnrand und wollte dann links in der Einfahrt wenden, wenn die andere Fahrerin mit Ihrem Auto weggefahren ist. Diese Frau ist gerade in Ihr Auto eingestiegen und wollte losfahren.

Einfach so ist der andere ja nicht reingefahren. Wer weiß wo der seine Augen hatte. Seine Beifahrerin hat wohl nach dem Unfall mehrmals zu Ihm gesagt "Ich habe Dir gleich gesagt Du sollst Deine Augen auf der Strasse lassen, dann wäre das nicht passiert".

Eine Teilschuld ergibt sich nur wenn Deine Frau vorschriftswidrig aus dem ruhenden Verkehr heraus nach links gefahren wäre oder ansatzlos und ohne Lichtzeichen aus dem fließenden Verkehr heraus nach links abgebogen wäre.

Stand Sie dagegen nur "herum", so muß eine heftige Unaufmerksamkeit des Auffahrenden vorgelegen haben.

Themenstarteram 13. September 2005 um 7:46

@madcruiser

So sehe ich das ja auch :-)

Sie hat rechts gestanden und ist nicht nach links gefahren.

Laut Polizei wurde der Unfall so aufgenommen, dass Ihr der andere hinten reingefahren ist und der Unfall auf der rechten Seite der rechten Fahrbahnhälfte stattgefunden hat.

Deswegen kann ich auch nicht verstehen, dass die Versicherung 50:50 urteilt. Die berufen sich darauf, dass keine Bilder vom Unfallort in der Polizeiakte sind und Sie ja nicht sehen können wo die Bremsspuren usw. sind.

Und da eine eindeutige Klärung nicht möglich ist wird halt 50:50 entschieden.

Ich habe der Tante von der gegnerischen Versicherung gesagt, dass Sie doch anhand des Gutachtens (mit Bildern) sehen kann, dass unser Auto genau hinten beschädigt ist. Da meinte Sie nur, dass man von außen nichts sieht und von innen kann Sie nicht urteilen, weil Sie Laie ist und kein Fachmann. Dabei ist dort genau zu sehen, dass die Mulde für das Reserverad total eingebeult ist (Reserverad lässt sich nicht mehr komplett reinlegen).

Eine Versicherung die keien volständigen Unterlagen hat kann nur vermuten, nicht aber beurteilen.

Grundsatz:

Der Auffahrende hat Schuld.

Ausnahme sofern Belege vorliegen:

Teilschuld des Vordermannes.

Die Sachbearbeitung taugt Nichts.

Auf die Aufgabe der Schadensabwehr unberechtigter Ansprüche hinweisen.

Themenstarteram 13. September 2005 um 8:45

@madcruiser

Nur leider hält sich die Versicherung nicht an den Grundsatz.

Und Belege liegen ja nicht vor.

Mal gucken, ich werde die Versicherung heute nochmal anrufen und "auf die Aufgabe der Schadensabwehr unberechtigter Ansprüche hinweisen".

(Cooler Satz übrigens)

Bei sowas disskutiere ich garnicht, schon gehabt....

Anwalt, der macht alles... :D

Wenn es so war wie du sagst kommt noch ein Gutachter der sich beide schäden anschaut und vor Gericht bestätigt und dann zahlen die das alles. Gutachterkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. ....

Von sowas habe ich die Nase voll, weil keiner mehr seine Fehler eingestehen will. Das ist echt traurig.

Wünsche dir viel Glück...

MfG

Themenstarteram 14. September 2005 um 18:47

@EsiBoy

Danke für Dein Mitgefühl.

Was anderes wie mein Anwalt wird mir da auch nicht übrig bleiben. Habe gestern nochmal mit dem Poliziten telefoniert, der damals den Unfall aufgenommen hat. Der versteht das ganze auch nicht. Er dachte es wäre schon alles erledigt. Wer seiner Meinung nach Schuld ist darf er nichr sagen, aber er hat mir auch zu einem Anwalt geraten. Wie sagte er "Ich werde die Fragen vor Gericht schon richtig beantworten, die man mir stellt".

Ich weiß nicht, ob sich der Schaden bei dem anderen noch nachvollziehen lässt. Er ist nächsten Tag erstmal in die Werkstatt gefahren und hat sein Auto für bischen über 1400,-Euro reparieren lassen. Soviel war die Kiste gar nicht mehr Wert, war ein alter Honda CRX. Ich frage mich bloss, warum meine Versicherung die Rechnung aktzeptiert und kein Gutachten will. Schliesslich hätte der Wert des Autos ja wahrscheinlich unter den Reperaturkosten gelegen. Ich habe bei meiner Versicherung erstmal alles toppen lassen. Es geht weder Geld noch irgendwelche Infos an den Unfallgegner raus. Erst soll sich seine Versicherung bei mir melden und dann entscheidet meine Versicherung nochmal neu.

Ich dachte eigentlich immer, dass sich die Versicherungen bei Teilschuld untereinander absprechen!?

Naja mal abwarten was die andere Versicherung sagt.

Soweit ich von meiner Versicherung weiß, hat der andere auch schon einen Anwalt eingeschaltet.

Wäre es sinnvoller, wenn ichschneller bin und Ihn zuerst verklage, oder wenn er und als erstes verklagt?

Themenstarteram 26. September 2005 um 16:33

Super....................

Nachdem ich jetzt jeden Tag bei der gegnerischen Versicherung angerufen habe und den tierisch auf den Sa... gegangen bin, durfte ich endlich mit der Teamleiterin sprechen.

Die sagte mir, dass Sie den Schaden nicht rekonstruieren können, da Sie nur unseren Schaden (laut Gutachten) kennen. Und anhand dieses Schadens stimmen beide Aussagen (die meiner Frau und die des Unfallgegners). Daraufhin habe ich Ihr gesagt, wenn ich eine Rechnung vom Unfallgegner besorge und anhand einer Zeichnung dann zeigen kann wie der Unfall entsatnden ist, ob Sie sich dann der Sache genau annimmt? Sie sagte das Sie das dann in eine Abteilung gibt, die den Unfall genau rekonstruieren können. Also habe ich bei meiner Versicherung angerufen und mir die Rechnung vom Unfallgegner faxen lassen. Bei Ihm sind alle teile vorne links aufgeführt. Dann habe ich noch eine nette Zeichnung gemacht, wo man erkennt das meine Frau gerade steht und er hintern reingefahren ist und dabei nach rechts gezogen hat (deswegen seine linke Seite kaputt). Dann habe ich auf die Zeichnung noch geschrieben, dass man seine Bremsspuren auch so auf dem Polizeifoto sieht und das es schon einen Grund hat das er kein Gutachten gemacht hat.

Naja und was soll ich sagen....

Heute ruft mich die Tante an und sagt mir, dass wir unschuldig sind und umgehend unser Geld für den kompletten Schaden bekommen.

Da habe ich Ihr gesagt, ich habe mit nichts anderem gerechnet und das es ja auch langsam Zeit wird :-)

Jetzt habe ich meine Versicherung angerfuen und der Tante das so erzählt. Sie macht jetzt auch gleich ein Schreiben fertig in dem Sie dem Unfallgegener die Schuld gibt und seinen Schaden ablehnen.

Wer Recht hat, der soll auch Recht bekommen *GRINS*

Was meint Ihr, wieviel Schmerzensgeld ist angebracht, wenn meine Frau eine Woche wegen dem Unfall zu Hause war? Prellungen am Hals, Brust, Hand..... ????

DANKE FÜR EUREN RAT UND FÜR EURE HILFE.

DAS HAT MIR SEHR GEHOLFEN UND ICH HABE VIELES DAVON BEI DER VERSICHERUNG ANGEWENDET.

Ohne Atteste 0 EUR.

Ansonsten je nach Amtsgerichtsbezirk und Schwere in der Regel 100 bis 400 EUR.

Themenstarteram 26. September 2005 um 20:23

Ein Attest liegt vor, hat sich die Versicherung auch angefordert.

Da steht drauf (sorry für die Schreibfehler, aber ist schlecht zu lesen):

Disforsion Halswirbelsäule Thorak / BWS Konfusion li. Ellenbogen

Röntgenologist.. keine Fraktion.

Was bringt das ungefähr?

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt.

Hi,

es heißt Distorsion und "Thorax" (Brustkorb).

Auf deutsch ist hier u.a. von nem "Schleudertrauma" die Rede (Distorsion HWS) - dafür aber gibts heute keine Summen mehr; da es wahrlich schlimmeres gibt.

Dahingehend - Attest einreichen, mit ner Forderung versehen und abwarten.

Grüße

Schreddi

lol

- Distorsion = Verdrehung

- Thorax = Brustkorb

- BWS = Brustwirbelsäule

- Kontusion = Quetschung

- Röntgenologist? Wüsste nicht, was das heißen soll? Ist vielleicht nach dem Röntgen ein Kreis mit Schrägstrich durch oder das Kürzel o.B.? Heißt beides "ohne Befund"

- Fraktur (wird wohl gemeint sein) = (Knochen-)Bruch

am 26. September 2005 um 21:04

... man bedenke :

ist die schmerzensgeldforderung zu hoch, kann der versicherer unterstellen, dass der geschädigte nicht mehr in der lage war, während der zeit der krankheit auto zu fahren. das kann zu folge haben, das kein nutzungsausfall mehr gezahlt wird.

also nicht zu hoch pokern wenn du den nutzungsausfall auch haben willst.

ralph

Themenstarteram 27. September 2005 um 11:50

Muss ich eine Forderung an die Versicherung stellen?

Wir hatten das mal bei der Versicherung angesprochen und die haben uns dann geschrieben, dass Sie sich ein Attest vom Arzt angefordert haben.

Geht das denn jetzt automatisch, oder müssen wir sagen wie viel wir haben wollen?

@Kawaralph

Was hat es mit dem Nutzungsausfall auf sich?

Bekommt man das automatisch, oder was müssen wir tun?

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