Wer zahlt beim abgemeldeten Auto wenn Schaden?
Hallo 🙂
Ich habe mir gestern Abend ein neues Auto bei einer Privatperson gekauft.
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Mein Auto ist also noch abgemeldet und auch noch nicht versichert. Dies wollte ich die nächsten Tage machen sobald ich mich für eine Versicherung entschieden habe !
Nun steht es auf dem Parkplatz ohne Kennzeichen.. Ich wohne im einem Mehrfamilienhaus.
Was passiert wenn heute Nacht ein Schaden an das Auto kommt?
Wie wird das dann geregelt?
Hab schließlich noch keine Versicherung!
HILFE!!
Habe verständlicherweise keine Lust im Auto zu schlafen und aufzupassen! 😁
Danke schonmal für eure Antwort 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.Zitat:
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Ja, zum Beispiel.
Kennt die Versicherung die Lisa ?
Nein, bestimmt nicht.
Hat die Versicherung die Möglichkeit gehabt zu erfahren, wer die Lisa -ihr angeblicher Vertragspartner- von dem Sie erst im Schadensfall erfährt wer er/Sie ist ?
Nein bestimmt nicht.
Einige hier begreifen ganz offensichtlich überhaupt nicht was für eine Tragweite das ganze haben kann........
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
wir sind in Deutschland (ausgenommen natürlich der Freistaat Bayern 😉) und da macht jeder Kreis, was er will.
Fest steht aber, daß man ein Kurzzeitkennzeichen nicht an andere Personen weitergeben darf und daß auch die Angabe der FIN (evtl. nicht überall) gefordert wird.
Dabei ist das Ganze bundesweit einheitlich geregelt, und zwar in
§ 16 FZV:
Zitat:
(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen
1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und
2. keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03“ oder „04“. Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.
Die Forderungen einzelner Landkreise nach Vorlage der Fahrzeugpapiere (egal ob Original oder Kopie) zur Eintragung vor Ot hat imho keine Grundlage, wenn - wie schon als Beispiel genannt - erst später entschieden wird, welches von drei Fahrzeugen es denn wird. "Unverzüglich" ist dann halt nach Abschluss des Kauffvertrages.
Mir ist allerdings noch kein Fall bekannt, wo sich jemand juristisch gewehrt hat, wenn die Zulassungsstelle sich quer gestellt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo Bernd,wir sind in Deutschland (ausgenommen natürlich der Freistaat Bayern 😉) und da macht jeder Kreis, was er will.
...Meine Quelle ist die Zulassungsstelle in unserem Kreis Kleve:
http://www.kreis-kleve.de/.../F4834AB4848445BCC125719500435556?...
Asjeblieft! (wie der Niederländer sagt)
Liebe Grüße
Herbert
Wobei ich den Link zumindest teilweise mal gefolgt bin.
Ick konnte zwei Felder mit nicht vorhanden (FIN; Fzg-schein...) markieren und bin trotzdem weiter auf die Seite mit den persönl. Daten gekommen. Ggf. kann ja mal jemand aus Kleve und Umgebung weitermachen und sehen ob man tatsächlich eine FIN für die Erlangung eines KZK benötigt (eventuell dient es nur zur Abschreckung von bestimmten Leuten).
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Ja ok. Wahrscheinlich will das Landratsamt eine Nummer vorab selber eintragen.
Was dem § 16 FZV widerspricht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.Zitat:
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Ja, zum Beispiel.
Kennt die Versicherung die Lisa ?
Nein, bestimmt nicht.
Hat die Versicherung die Möglichkeit gehabt zu erfahren, wer die Lisa -ihr angeblicher Vertragspartner- von dem Sie erst im Schadensfall erfährt wer er/Sie ist ?
Nein bestimmt nicht.
Einige hier begreifen ganz offensichtlich überhaupt nicht was für eine Tragweite das ganze haben kann........
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Halte ich für blauäugig, denn sie schreibt ja weiterhin:
Zitat:
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Aus irgend einem Grund wird er sich das KZK wohl geholt haben. An die Version: "ach - ich wusste noch nicht ob ich ihn anmelde oder doch lieber ein KZK nehme", glaube ich persönlich eher weniger... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das soll den KZK-Handel eindämmen! = du kannst dir nicht mehr hundert holen und dann für einen kleinen Aufschlag im Internet verkaufen.Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Ich kann diese schwachsinnige Neuregelung in keinster Weise nachvollziehen, weder das Weitergabe-Verbot an Dritte,Auch an dem Handel sehe ich nichts Verwerfliches, solange man nachvollziehen kann, wer das KzKz denn dann benutzt... Aber wie geschrieben, sehe ich das als geringstes Übel an...
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Diese Regelung war schon immer so!Zitat:
noch, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug verwendet werden darf.
Denn du hast ja auch nur eine VS-Nummer und nicht mehrere.
Ich als Verkäufer eines stillgelgten Fzg. wirde auf alle Fälle auf dem Ausfüllen des Kennzeichenheftes bestehen = der Verkauf ist eher gewiss (das KZK kann nicht nochmals verwendet werden) + im Fall eins Unfalls gibt es zumindest für den Geschädigten weniger Probleme.Der Umstand, dass das schon immer so war, machts aber auch nicht plausibler... PKW darf für fünf Tage zu Probe-, Überführungs-, usw. genutzt werden. Ob ich in den fünf Tagen ein Auto drei mal von HH nach MUC hin und zurück überführe oder ob ich in den fünf Tagen zehn Autos Probe fahre und eins evtl. mit nach Hause nehme, macht vom Risiko für den Versicherer keinen Unterschied.
Ich habe im Frühjahr den Lancia Delta meines Vaters an einen holländischen Händler verkauft, der das Auto hier auch mit KzKz geholt hat (passenderweise
KLE-04...); ob das mit rechten Dingen zugegangen ist... Ich hab mir beim Verkauf auch nicht wirklich Gedanken darüber gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Aus irgend einem Grund wird er sich das KZK wohl geholt haben. An die Version: "ach - ich wusste noch nicht ob ich ihn anmelde oder doch lieber ein KZK nehme", glaube ich persönlich eher weniger... 😁Zitat:
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Wobei dies ja nur Spekulationen von uns hier sind.
Keiner (außer der TEin) hat Kenntnis vom genauen Eintragungszustand im Schein!
(auch wenn es meist bei mir nicht so rüber kommt: hier glaub ich mal an das gute im Menschen)
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja, zum Beispiel.Kennt die Versicherung die Lisa ?
Nein, bestimmt nicht.
Hat die Versicherung die Möglichkeit gehabt zu erfahren, wer die Lisa -ihr angeblicher Vertragspartner- von dem Sie erst im Schadensfall erfährt wer er/Sie ist ?
Nein bestimmt nicht.
Einige hier begreifen ganz offensichtlich überhaupt nicht was für eine Tragweite das ganze haben kann........
Delle ich mag dich, abe bleib mal bitte gaaanz ruhig:
Wenn ich für ein normales AKZ eine VS-Nummer bekomme weiß die VS auch nicht wer genau mit dem Auto fahren wird. Sie hat nur Kenntnis von mir und dem Fzg., mehr nicht.
Die VS wird also (wenn ich meine Vertragsklauseln einhalte) IMMER den vom Fahrer an Dritten verursachten Schaden ersetzen (ist ja auch Sinn und Zweck einer Haftpflicht). Ob dann ggf. Forderungen an mich / den Fahrer gestellt werden sei dahingestellt.
(einschränken muss ich natürlich das die VS-Bedingungen bei KZK anders sein KÖNNTEN)
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo Jens,habe ich was überlesen oder woher weißt Du, daß das Fahrzeug abgemeldet war?
Liebe Grüße
Herbert
So stand es im Ausgangsbeitrag des TE:
"Ich habe mir gestern Abend ein neues Auto bei einer Privatperson gekauft.
Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.
Mein Auto ist also noch abgemeldet und auch noch nicht versichert."
Hallo,
ich denke, daß das die Lisa alles nicht mehr interessiert.
War auf jeden Fall unverantwortlich von ihrem Freund und ihr, was sie da mit dem Kurzzeitkennzeichen angestellt haben.
Liebe Grüße
Herbert