Wer von einem Mercedes mit ProViDa2000 angehalten wurde:

Eventuell war die Messung nicht gerichtsverwertbar …

http://www.sueddeutsche.de/.../...lagen-harmlose-raserjaeger-1.1888221

Beste Antwort im Thema

Hauptsache ein paar Raser konnten sich wieder rausreden... 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Nur hat das Eichamt eben 3 m vorgeschrieben und keine 5 und das sollte ja ein Grund sein.

Ist es nicht eher so, dass das Eichamt nur die 3m Leitung getestet hat und deswegen sagt "damit funktinierts".

Aber natürlich würde es auch mit der 5m Leitung gehen.

Vielleicht wäre es günstiger, statt alle Wagen nachzurüsten bzw. auszutauschen einfach die Länge auf bis zu 10m zertifizieren zu lassen.

Aber da könnte der Staat ja Geld sparen. Also eine dumme Idee.

Was ich nicht verstehe - die komplette Anlage muß doch nach dem Einbau/Reparatur getestet/geeicht werden - wo liegt das Problem, außer bei der Spitzfindigkeit einige Anwälte.

DAS wäre ja zu einfach und die Behörde würde sich langweilen ... und die Vorschrift erst ... 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von kiaora



........ aber Vorschrift ist Vorschrift 😁

Kein Computernetzwerk würde funktionieren wenn die Toleranzen für die Kabellänge so eng wären.

LG r.

Nun, zwar bezeichne ich mich nicht als "Fachmann" nur weiß ich inzwischen, dass es Situationen gibt in denen ein Kabel eine bestimmte Länge NICHT überschreiten darf/soll. Meine externe USB 3 Festplatte z.B. soll eine bestimmte Anschlusskabellänge nicht überschreiten um Datenverluste zu vermeiden. Da gibt es noch andere Beispiele die ich momentan nicht präsent habe, aber z.B. in der Datenübertragung eine Rolle spielen. Da kannst du ein Datenkabel nicht nach belieben verlängern. Ein Glasfaserkabel z.B. benötigt auch nach einer gewissen Strecke einen Repeater/Verstärker, damit am Ende noch etwas ankommt. Also??? 😉

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Was ich nicht verstehe - die komplette Anlage muß doch nach dem Einbau/Reparatur getestet/geeicht werden - wo liegt das Problem, außer bei der Spitzfindigkeit einige Anwälte.

Soweit ICH das verstanden habe, kann das nur die Bundeseichstelle machen um Gerichtsfest zu sein. 😕

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


...wo liegt das Problem...

Das Problem liegt in der Einhaltung der Zulassungsbestimmungen für solche Anlagen. Mängel daran können von einem Funktionstest nicht aufgedeckt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Nun, zwar bezeichne ich mich nicht als "Fachmann" nur weiß ich inzwischen, dass es Situationen gibt in denen ein Kabel eine bestimmte Länge NICHT überschreiten darf/soll. Meine externe USB 3 Festplatte z.B. soll eine bestimmte Anschlusskabellänge nicht überschreiten um Datenverluste zu vermeiden. Da gibt es noch andere Beispiele die ich momentan nicht präsent habe, aber z.B. in der Datenübertragung eine Rolle spielen. Da kannst du ein Datenkabel nicht nach belieben verlängern. Ein Glasfaserkabel z.B. benötigt auch nach einer gewissen Strecke einen Repeater/Verstärker, damit am Ende noch etwas ankommt. Also??? 😉

Schon richtig was du schreibst, aber wenn die nicht zu überschteitende Kabellänge lt. Specs xx Meter nicht überschreiten darf ist nach obenhin immer noch ein wenig Luft. Bei Glasfaserkabeln liegt das Problem in der Verzerrung da da Rechtecksignal mehr nicht richtig ankommt - deshalb Repeater.

Drahkke hat's ja bereits erklärt, also kann ich mir das sparen. 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


*KlugscheißModus ON* DAS könnte dir z.B ein Elektriker erklären, dass sich mit der Länge des Kabels der Widerstand erhöht. Heißt: Je länger ein Kabel ist, je geringer ist die Stromstärke desto dicker müsste es sein damit am Ende noch die Gleiche Stromstärke ankommt wie vorne reingeschickt wurde.
Daten sind auch nichts anderes als Strom. Somit kann die sich durchaus verändern, wenn das Kabel länger ist. Heißt, die Daten können verfälscht ankommen. In welcher Form, und Höhe ...? Bin ich für die Eichung zuständig? NEIN! Nur ist es eine Erklärung warum die Eichung hinfällig ist. 😛 *KlugscheißModus OFF*

Klugscheißermodus on:

Hier geht es mehr um Laufzeiten und nicht um das Ohmsche Gesetz.

Klugscheißermodus off.

Du bist ein Schatz, DANKE! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hier geht es mehr um Laufzeiten und nicht um das Ohmsche Gesetz.

Hmm, wie hoch ist denn die Laufzeitdifferenz von Elektronen im Kupferleiter?

Kleiner Tipp: Die Laufzeit eines Signals von meiner Heimatstadt nach Frankfurt (ca. 200km Luftlinie) und zurück beträgt 42ms.

Davon werden die ersten 3 km definitiv über 30 Jahre alte Kupferlitze übertragen.

Wie hoch wird wohl die Differenz bei 2m mehr Kabel sein?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


*KlugscheißModus ON* DAS könnte dir z.B ein Elektriker erklären, dass sich mit der Länge des Kabels der Widerstand erhöht...Somit kann die sich durchaus verändern, wenn das Kabel länger ist. Heißt, die Daten können verfälscht ankommen.
Zufällig haben wir einen Elektriker hier.

Wenn es tatsächlich die Leitung ist, über die die Messwerte übertragen werden, machen 2 Meter mehr oder weniger nichts aus. Rein gar nichts.

Über stinknormale Buskabel werden in der Industrie bis zu 100 Messwerte gleichzeitig übertragen bei einer maximalen Länge von bis zu 200m. Und das über zwei ganz normale Kupferleitungen. Nichts spezielles.

Also kannst du getrost glauben, dass die 2 Meter mehr keinerlei Einfluß auf die gemessene Geschwindigkeit haben.

Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung hat auch keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs,trotzdem kriegt man so keinen TÜV.Eine falsch geklebte oder nicht vorhandene Umweltplakette führt zu einem Busgeld, selbst wenn das Fahrzeug die technischen Vorrausetzungen zum erhalt einer Umweltplakette erfüllt.So ist das nun mal mit dem Bürokratie- Irrsinn in Deutschland und in diesem Fall hat halt mal ausnahmsweise der Autofahrer davon profitiert... "und das ist auch gut so" 😉

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


... und in diesem Fall hat halt mal ausnahmsweise der Autofahrer davon profitiert...

Wo hat der Autofahrer davon profitiert? Durch die unnötige Verschwendung unser aller Steuergelder?

Wie bescheuert muss man sein um sich zu freuen, wenn sowas passiert? Hauptsache man kann sich über den dummen Staat amüsieren?

Merken du und deine Schergen überhaupt noch was?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


... und in diesem Fall hat halt mal ausnahmsweise der Autofahrer davon profitiert...
Wo hat der Autofahrer davon profitiert? Durch die unnötige Verschwendung unser aller Steuergelder?

Wie bescheuert muss man sein um sich zu freuen, wenn sowas passiert? Hauptsache man kann sich über den dummen Staat amüsieren?

Merken du und deine Schergen überhaupt noch was?

Der Autofahrer hat in sofern profitiert das er um seine Strafe herum gekommen ist.

Gegenfrage:wie bescheuert/schadenfroh muß man den sein um sich zu freuen wenn sie einen anderen dran kriegen?

Es geht mir hauptsächlich um die ausufernde Bürokratie und die dadurch entstehenden unötigen Schikanen für den Bürger und wenn der Schuss dann mal nach hinten los geht und der Staat selber Opfer dieses ausufernden Irrsinns wird kann ich mir ein gewisses schmunzeln nicht verkneifen.

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Gegenfrage:wie bescheuert/schadenfroh muß man den sein um sich zu freuen wenn sie einen anderen dran kriegen?

...und der Staat selber Opfer dieses ausufernden Irrsinns wird kann ich mir ein gewisses schmunzeln nicht verkneifen.

Wo hast du jetzt Schadenfreude rausgelesen? Hat das hier jemand geschrieben? Ich glaube kaum. Zügle deine Phantasie.

Das du mit deinen Steuergeldern der Staat bist, hast du aber schon verstanden, oder?

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Der Autofahrer hat in sofern profitiert das er um seine Strafe herum gekommen ist.
Gegenfrage:wie bescheuert/schadenfroh muß man den sein um sich zu freuen wenn sie einen anderen dran kriegen?

Nun. Das kommt darauf an. Wir wissen ja nicht, was für "Kandidaten" hier betroffen sind.

Wie wir aus diesem Forum gelernt haben, gibt es sehr viele, die sich selten an Limits halten und -falls sie erwischt werden- nach fadenscheinigen Ausflüchten suchen, auch wenn die Vorwürfe

in der Sache

zutreffen. - Das ist eigentlich ist es nicht der Sinn:

Entweder der vorgeworfene Sachverhalt trifft zu oder eben nicht.

Insofern sehe ich keinen Grund zur Freude, falls notorische extrem zu schnell Fahrer dazwischen waren, die wegen eines Formfehlers um eine berechtigte Nachdenk- Anregung herum kommen.
Andererseits muss man natürlich gewisse Regeln nicht nur im Strassenverkehr beachten, sondern nunmal auch bei Tempomessungen. Insofern ist es nun eben, wie es ist ...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Gegenfrage:wie bescheuert/schadenfroh muß man den sein um sich zu freuen wenn sie einen anderen dran kriegen?

...und der Staat selber Opfer dieses ausufernden Irrsinns wird kann ich mir ein gewisses schmunzeln nicht verkneifen.

Wo hast du jetzt Schadenfreude rausgelesen? Hat das hier jemand geschrieben? Ich glaube kaum. Zügle deine Phantasie.

Das du mit deinen Steuergeldern der Staat bist, hast du aber schon verstanden, oder?

Es gibt schlimmere Steuerverschwendungen als die paar Fälle wo ein Verkehrssünder durch Schlamperrei von seiten des Staates mal mit einem blauen Auge davon kommt.

Und wenn Ich dich bezüglich der Schadenfreude falsch eingeschätzt habe tut es mir leid und ich entschuldige mich dafür,aber es gibt hier halt leider Kandidaten denen immer tierisch einer abgeht wenn sie einen anderen dran kriegen.

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