Wer kennt die genauen TÜV Vorschriften?
Hallo,
habe jetzt mein neues Auto auch auf Autogas umrüsten lassen (wieder in Polen, daher noch keine GSEP) und war diesmal nicht in Berlin, sondern hier in meiner zwischenzeitlichen Heimat Hessen beim TÜV und habe versucht die Anlage eintragen zu lassen. Dabei wurde bemängelt, dass die Gasleitung zwischen Tank und Einfüllstutzen (in der Stoßstange, also eine Strecke von vielleicht 30cm) nicht an der Karosserie befestigt wurde.
Ich sagte dem Prüfer, das wäre bei meinem alten Auto auch kein Problem gewesen und wüsste auch nicht wieso das ein Problem sein sollte.
Naja, er meinte, die Stoßstange wäre ja aus Plastik und daher zu sehr schwingen, also könnte das alles abreißen. Macht für mich irgendwie keinen Sinn, da ich alles ja noch fester machen würde und so der Tankstutzen ja erst recht aus der Stoßstange rausreißen würde..
Wie dem auch sei, ich wollte fragen, ob irgendjemand weiß, wo genau diese TÜV Vorschrift zu finden ist, in der steht wo und wie die Leitung zu befestigen ist.
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Master Bob
Nur brüllen nützt nichts,in der Stoßstange ist der Tankstutzen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt unter andern darf er nicht im stoßgefärdeten Bereich montiert werden,siehe ECE-Teilegenehmigungen!
Ach!
Wer, ausser Dir, hat etwas anderes behauptet?
Nochmal:
es spricht nichts dagegen, einen alten Thread auszugraben, wenn man etwas Sinnvolles dazu beizutragen hat.
Dieser Thread war aber schon ausreichend sinnvoll abgeschlossen.
Du hast nur rechthaberischen Unfug geschrieben. Montage des Füllanschlusses im Stoßfänger ist eben, entgegen Deiner ursprünglichen Behauptung, grundsätzlich nicht verboten. Für derartige Montagen sind auch nicht grundsätzlich flexible Leitungen vorgeschrieben. Für LPG-Anlagen ist die ECE 110 völlig irrelevant, die gilt für CNG. In den ECE-Genehmigungen stehen keine Einbauvorschriften. Die Einbauvorschriften für LPG-Anlagen stehen ausschließlich in der ECE 67R01- Regelung (die ECE 115 enthält nahezu keine technischen, insbesondere keine für die praktische Durchführung des Einbaus relevanten Regelungen, sie verweist für LPG-Anlagen statt dessen nur auf ECE 67R01). Das VdTÜV-Merkblatt 750 soll eine einheitliche Interpretation der ECE 67R01 durch die aaSoP zumindest des TÜV unterstützen. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Du schon weder verstehst, was andere hier vor Jahren geschrieben haben, noch was in den Vorschriften, Merkblättern oder "Lehrbüchern" steht oder was die einzelnen Begriffe bedeuten, dann verkneif Dir einfach Kommentare dazu.
Es reicht, wenn schlecht informierte Endkunden hier immer wieder die gleichen Fragen stellen. Leute wie Du, die keine Ahnung haben und nichts verstehen, aber trotzdem wunder wie gescheit tun wollen, sind wirklich das Letzte, was man hier noch braucht.
21 Antworten
Leichenschänder unterwegs...
Jetzt fehlt nur noch eine Quellenangabe für deine Behauptungen.
Ich glaub keinen einzigen der genannten Punkte - alles Gerüchte.
Und nur weil ein TÜV Ing. mal irgendwas behauptet, stimmt das noch laaaaange nicht - noch nichtmal das TÜV Merkblatt ist gesetzlich bindend. Da könnte also einiges im Argen liegen...
Zitat:
Original geschrieben von DonC
Leichenschänder unterwegs...Jetzt fehlt nur noch eine Quellenangabe für deine Behauptungen.
Ich glaub keinen einzigen der genannten Punkte - alles Gerüchte.
Und nur weil ein TÜV Ing. mal irgendwas behauptet, stimmt das noch laaaaange nicht - noch nichtmal das TÜV Merkblatt ist gesetzlich bindend. Da könnte also einiges im Argen liegen...
Nur brüllen nützt nichts,in der Stoßstange ist der Tankstutzen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt unter andern darf er nicht im stoßgefärdeten Bereich montiert werden,siehe ECE-Teilegenehmigungen!
Quellenangabe: Krafthand-Verlag/Krafthand-Technik,Einbau und Wartung von LPG- und
CNG-Systemen!
Teilegenehmigung nach ECE-R67/01 und ECE-R110 und zusätzlich die ECE-R115!
ISBN 978-3-87441-099-1 Krafthand-Verlag Walter Schulz GmbH,Pkw-Gasanlagen in der Werkstattpraxis!
Das Buch ist empfehlenswert,Kosten um die 30€
Mfg.
Zitat:
Original geschrieben von Master Bob
Nur brüllen nützt nichts,in der Stoßstange ist der Tankstutzen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt unter andern darf er nicht im stoßgefärdeten Bereich montiert werden,siehe ECE-Teilegenehmigungen!
Ach!
Wer, ausser Dir, hat etwas anderes behauptet?
Nochmal:
es spricht nichts dagegen, einen alten Thread auszugraben, wenn man etwas Sinnvolles dazu beizutragen hat.
Dieser Thread war aber schon ausreichend sinnvoll abgeschlossen.
Du hast nur rechthaberischen Unfug geschrieben. Montage des Füllanschlusses im Stoßfänger ist eben, entgegen Deiner ursprünglichen Behauptung, grundsätzlich nicht verboten. Für derartige Montagen sind auch nicht grundsätzlich flexible Leitungen vorgeschrieben. Für LPG-Anlagen ist die ECE 110 völlig irrelevant, die gilt für CNG. In den ECE-Genehmigungen stehen keine Einbauvorschriften. Die Einbauvorschriften für LPG-Anlagen stehen ausschließlich in der ECE 67R01- Regelung (die ECE 115 enthält nahezu keine technischen, insbesondere keine für die praktische Durchführung des Einbaus relevanten Regelungen, sie verweist für LPG-Anlagen statt dessen nur auf ECE 67R01). Das VdTÜV-Merkblatt 750 soll eine einheitliche Interpretation der ECE 67R01 durch die aaSoP zumindest des TÜV unterstützen. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Du schon weder verstehst, was andere hier vor Jahren geschrieben haben, noch was in den Vorschriften, Merkblättern oder "Lehrbüchern" steht oder was die einzelnen Begriffe bedeuten, dann verkneif Dir einfach Kommentare dazu.
Es reicht, wenn schlecht informierte Endkunden hier immer wieder die gleichen Fragen stellen. Leute wie Du, die keine Ahnung haben und nichts verstehen, aber trotzdem wunder wie gescheit tun wollen, sind wirklich das Letzte, was man hier noch braucht.
Verdammt - hast du doch meinen Text geklaut 😁
Aber danke - muss ich nimmer so viel tippen ! 😛
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Eine ganz wichtige Voschrift wurde hier vergessen, da Sie die wenigsten kennen werden - DIN EN 12979. Die regelt die Montage einer Autogasanlage und das schon seit 2002. VdTÜV 750 ist nur ein internes TÜV Papier und rechtlich nicht relevant.
In der UN ECE 67R-01 steht ganz klar, dass die Befülleinrichtung gegen verdrehen und verschmutzten geschützt sein muss und nicht mehr als 10mm über die Fahrzeugssilhouette hinausragen darf.
Klar ist, dass die Montage in der Stoßstange oft ein Kompromiss darstellt. Bei einem Aufprall kann nur die Befülleitung beschädigt werden, welche in der Regel nur eine sehr geringe Mange an Gas enthält.
Nein, da Sie vor der ECE R115 in Kraft trat. Sie ist in der ECE R115 zum Teil eingeflossen, aber wird nicht erwähnt. Da sie nicht außer Kraft gesetzt wurde, ist sie immer noch aktuell gültig. Die ECE 67R-01 ist eine Bauteilzulassungsrichtlinie, in der auch teilweise die Montage der Teile festgelegt ist (z.B. Tanks, Leitungsbefestigung uvm.). Irrglaube vieler TÜV Prüfer ist z.B. immer noch, dass Schraubschellen verboten sind. In keiner Vorschrift wird das Befestigungsmaterial der Anschlüsse vorgeschrieben. Bei Schraubschellen sollten aber nur die Hochwertigen benutzt werden, die einen nach außen gewölbten Rand haben (z.B. Oetiker). Dies sollte jedem guten Mechaniker aber klar sein.
Leider ist der Sachstand vieler TÜV/DEKRA Sachverständiger mehr als schlecht, aber die haben ja lt. Gesetzgebung den Sachverstand zugesprochen bekommen (ob dies nun zutrifft oder nicht).